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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Kreuzeiche  06.10.2020 22:28 Uhr
Hartz-IV-Mütter sollen Vollzeit arbeiten, wenn Partner Kinder betreuen kann! - Siehst Du fas auch so?
Der Grund laut Bundesagentur: „Sehr oft“ wurde bei Müttern deren Lebenssituation mit einem ebenfalls arbeitslosen Partner nicht berücksichtigt. „So wurde beispielsweise ihr Stellengesuch ausschließlich in Teilzeit geführt, obwohl grundsätzlich auch der arbeitslose Partner die Kinderbetreuung hätte sicherstellen können“, heißt es im Revisionspapier.

Deshalb sollen die Jobcenter Stellengesuche von Partnern in Hartz-IV-Haushalten mit Kindern künftig „grundsätzlich in Vollzeit“ führen. Mit der Maßnahme verspricht sich die BA eine bessere und dauerhafte Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt...

https://www.focus.de/familie/eltern/familienfinanzierung/jobcenter-hartz-iv-muetter-muessen-vollzeit-stelle-annehmen-wenn-partner-die-kinder-betreuen-kann_id_12505824.html
 Ja, denn...37,5%  (6)
 In Teilen, weil...6,3%  (1)
 Nein, weil...12,5%  (2)
 Diskussion18,8%  (3)
 Bimbes25,0%  (4)
 
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Von:  Anteros  06.10.2020 21:49 Uhr
Plagiatsvorwurf gegenüber Familienministerin Giffey - torpediert das ihre politische Zunkunft?
Einem öffentlich gemachten geheimen Gutachten zufolge plagiierte die Ministerin in ihrer Doktorarbeit an 27 Stellen.

Das zuständige Prüfgremium der Freien Universität (FU) Berlin empfahl nur eine Rüge für das Fehlverhalten auszusprechen, den Doktorgrad aber nicht zu entziehen. Die Stellen befänden sich hauptsächlich in einem Kapitel zur Begriffsklärung – Giffey arbeitete vor allem mit Forschungsinterviews, eine eigene wissenschaftliche Leistung sei durchaus erkennbar.

Nun ist eine Rüge aber im Hochschulrecht nicht vorgesehen. Doktortitel können nur zugestanden oder aberkannt werden.

Jetzt prüft die FU erneut und beauftragte einen Juristen mit der Frage, ob eine Rüge rechtskonform sein könne.

Janik Besendorf, Asta-Referent an der FU hat da eine sehr klare Meinung: „Das Präsidium muss jetzt erneut entscheiden und Giffeys Doktortitel entziehen, da die Rüge rechtswidrig war - Sollte Giffey nicht nur das Amt der Bürgermeister*in Berlins von Michael Müller übernehmen, sondern auch das der Wis­sen­schaftssenator*in, wäre das eine Bankrotterklärung für den Wissenschaftsstandort Berlin“

Quelle:
https://taz.de/Doktorarbeit-von-Familienministerin
-Giffey/!5716126/

 Ja - auf jeden Fall14,3%  (2)
 Ja - eher schon7,1%  (1)
 Na ja - ein bisschen was wird hängenbleiben21,4%  (3)
 Ich bin mir nicht sicher14,3%  (2)
 Nein - eher nicht14,3%  (2)
 Nein - das hat keinen Einfluss0,0%  (0)
 Diskussion7,1%  (1)
 Bimbes21,4%  (3)
 
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Von:  Denunziata  06.10.2020 15:08 Uhr
Was denkst Du Dir, wenn Du dieses politische Demoplakat im Jahr 2020 siehst?
https://fdj.de/files/fdj-website-2015/website-inhalte/Nachrichten/XX_30-Jahre-sind-genug_XX/Plakat_3Okt20_final.jpg

Bitte einfach ansehen, sickern lassen und bewerten.
 Mich spricht das an.0,0%  (0)
 Ich bin verwirrt.0,0%  (0)
 Ich bin irgendwie betroffen.0,0%  (0)
 Ich finde das toll.6,3%  (1)
 Ich denke mir, dass das nur politische Narren sein können.37,5%  (6)
 Ich möchte etwas anderes sagen.25,0%  (4)
 Ich möchte gar nichts sagen.6,3%  (1)
 Ich möchte Punkte.25,0%  (4)
 
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Von:  Denunziata  06.10.2020 13:49 Uhr
Begrüßt Du das Urteil des EuGH zur pauschalen Speicherung von Daten?
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, teilte der EuGH in einem heute veröffentlichten Urteil mit.

Konkret ging es um Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien. Gerichte aus diesen Ländern verhandeln Klagen gegen nationale Regelungen und baten den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. Der EuGH urteilte schon 2016, dass die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten unzulässig sei.

Diese Linie bestätigte er jetzt im Wesentlichen, definierte aber Ausnahmeregeln. Zur Bekämpfung und Abwehr schwerer Straftaten dürfe ein Mitgliedsstaat die vorübergehende allgemeine Speicherung von Telefon- und Internetdaten anordnen. Das müsse sich allerdings auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum beschränken und von Gerichten bzw. unabhängigen Behörden überprüft werden.

https://orf.at/#/stories/3184071/
 Ja60,0%  (6)
 Nein10,0%  (1)
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Von:  Denunziata  06.10.2020 12:24 Uhr
Hältst Du die Teilnahme von Trump an der nächsten Debatte für verantwortungslos?
US-Präsident Donald Trump stellt sich ungeachtet seiner Covid-19-Erkrankung auf die zweite TV-Debatte mit Herausforderer Joe Biden in der kommenden Woche ein. „Der Präsident beabsichtigt, an der Debatte teilzunehmen“, sagte der Sprecher seines Wahlkampfteams, Tim Murtaugh, gestern (Ortszeit) dem TV-Sender Fox News.

Die zweite von drei geplanten Debatten zwischen Trump und Biden ist für den 15. Oktober angesetzt. Diesmal sollen die Kandidaten Fragen von Wählern beantworten.

Von Bidens Seite wurde bereits in den vergangenen Tagen betont, dass der ehemalige Vizepräsident auf eine Teilnahme Trumps hoffe. Zugleich sagte Biden zuletzt, dass er sich bei Entscheidungen rund um die Debatte auf die Meinung von Experten verlassen wolle.

„Wenn die Wissenschaftler sagen, dass es sicher ist, dass die Abstände sicher sind, dann ist alles gut, glaube ich“, sagte er. „Ich werde tun, was die Experten für angemessen halten.“

https://orf.at/#/stories/3184045/
 Ja41,7%  (5)
 Nein25,0%  (3)
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