Um an den Umfragen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
| | 8086 - 8090 / 17195 Abstimmungen | | |
|
Von: .Tilia | 09.03.2022 19:31 Uhr |
Böhmermann ist geimpft, geboostert und hat alle Folgen von Christian Drostens Podcast gehört - und hat jetzt trotzdem Corona. Was möchtest Du dazu sagen? |
"Er habe Kopfschmerzen und glasige Augen, so Böhmermann. Er sei geimpft und geboostert und habe alle Podcasts von Virologe Christian Drosten gehört - da könne nichts schiefgehen."
https://www.infranken.de/ueberregional/tv/jan-boehmermann-hat-corona-podcast-kollege-olli-schutz-nennt-ihn-einen-der-letzten-lutscher-art-5406367 |
| Gute Besserung! | 25,0% | (4) | | Jo. Ne Erkältung halt. | 12,5% | (2) | | Die Impfung schützt halt nicht vor Infektion, so what? | 6,3% | (1) | | So lange der Verlauf leicht ist, ist alles in Butter. | 0,0% | (0) | | Nichts. | 6,3% | (1) | | Dazu möchte ich meine ureigensten Worte in der Diskussion finden. | 0,0% | (0) | | Shit happens, Leben geht weiter. | 6,3% | (1) | | Das ist mir egal. | 0,0% | (0) | | Vielleicht geht er ja geläutert daraus hervor - die Hoffnung stirbt zuletzt! | 6,3% | (1) | | Gib mir Bimbes! | 37,5% | (6) | | | | |
|
Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Glaubst du, dass das irgendwann wirklich mit einer Verurteilung Schröders und mit Knast enden wird? |
Gegen den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder ist Strafanzeige wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit gestellt worden. Wie die „Badischen Neuesten Nachrichten“ am Dienstag berichten, ging die Strafanzeige in der vergangenen Woche in Hannover ein und wurde am Montag an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe weitergeleitet.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article237404379/Gerhard-Schroeder-Strafanzeige-wegen-Verbrechen-gegen-die-Menschlichkeit.html
Nach deutschem Recht wird Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch verfolgt.
In Betracht käme bei Schröder vielleicht § 7 (1) Nr. 1, 2 oder 9 i.V.m. (5) VStGB. Strafmaß: Mindestens 5 Jahre Knast bzw. mindestens 3 Jahre Knast.
https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html
|
| Na aber hallo! Schröder fährt nach vielleicht längerem Prozess über mehrere Instanzen ein. Das ist mal sicher. | 0,0% | (0) | | Es wird zumindest zu einer Verhandlung kommen. Erstinstanzliche Verurteilung, später Berufung und womöglich Revision. Am Ende Freispruch. | 0,0% | (0) | | Es kommt zur Verhandlung. Erstinstanzlich Freispruch. Staatsanwaltschaft geht in Berufung und scheitert. Das war es dann. | 0,0% | (0) | | Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sieht natürlich erst einmal starken Anfangsverdacht, stellt aber nach genauerer Prüfung die Ermittlungen ein. | 15,4% | (2) | | Die Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht, hält ihn für unbegründet und stellt die Ermittlungen ein. | 38,5% | (5) | | Schröder bekommt wenigstens rufmäßig ein paar Kleckse mehr auf seine Weste. Das reicht schon. | 0,0% | (0) | | Schröder ist hier über jeden Verdacht erhaben. | 7,7% | (1) | | Diskussion. | 7,7% | (1) | | Bimbes. | 30,8% | (4) | | | | |
|
"Je weiter man zurückgeht, desto auffälliger sollte werden, wie sinnfrei es meist ist, seine Argumentation auf rückwärts gerichtetem Denken aufzubauen.". Stimmst du dieser These zu? |
Als Reaktion auf folgenden Tweet einer Autorin/Gründerin habe ich heute die o.g. These aufgestellt.
"1973 gab es zur Ölkrise 6 Monate Tempo 100 auf der Autobahn und vier autofreie Sonntage. Haben alle überlebt.
Heute messen wir Freiheit in km/h und die „Diktatur“ hat uns sonntags wie wochentags nichts zu befehlen.
Man nennt das Wohlstandsverwahrlosung. So einfach."
Während sie im Kern mit der Wohlstandsverwahrlosung natürlich völlig Recht hat, finde ich ihren Argumentationsweg dorthin bedenklich. Vor Allem, da sie sich sonst immer betont progressiv darzustellen versucht, finde ich die "Früher hatten wir auch...und das haben wir auch überlebt..." Argumentation lustig, vor Allem, weil sie sonst eher jemand ist, der genau diese Argumentationslinie bei Anderen verreißt.
https://twitter.com/badidol/status/1501474316965273600 |
| Ja, taugt als Argumentation gar nicht. | 7,7% | (1) | | Naja, es findet sicher jeder ein Beispiel dafür, dass er selbst mal diese Argumentation bemüht hat. | 30,8% | (4) | | Nein, absolut legitime Argumentation und das hat auch nichts mit rückwärtsgerichtet zu tun. | 7,7% | (1) | | Das interessiert mich so überhaupt nicht. | 7,7% | (1) | | Ich möchte unbedingt darüber reden. | 7,7% | (1) | | Bimbes / Nur Ergebnisse gucken | 38,5% | (5) | | | | |
|
Die Mehrheit der Deutschen ist mit Scholz und Baerbock zufrieden! - Du auch? |
Die Arbeit von Bundeskanzler Scholz und Außenministerin Baerbock wird von einer Mehrheit der Deutschen positiv bewertet. Weniger positiv wird die Arbeit von Wirtschaftsminister Habeck gesehen, aber auch mit ihm sind mehr Bürger zufrieden als unzufrieden. Anders sieht es bei Verteidigungsministerin Lambrecht aus.
https://www.n-tv.de/politik/Mehrheit-mit-Scholz-und-Baerbock-zufrieden-article23181243.html |
| Ja | 22,2% | (4) | | Teilweise | 33,3% | (6) | | Nein | 27,8% | (5) | | Diskussion | 5,6% | (1) | | Bimbes | 11,1% | (2) | | | | |
|
Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall führen! Siehst du auch so? |
Stand: 08.03.2022 19:56 Uhr
Der Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall führen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Die Partei war von der Behörde als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft worden. Dagegen hatte die AfD geklagt und dies damit begründet, das komme einem Parteiverbot gleich. Das Gericht wies die Klage nun ab.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-6293.html |
| Ja | 50,0% | (8) | | Anderer Kommentar | 6,3% | (1) | | Nein | 25,0% | (4) | | Warum nicht!?! | 0,0% | (0) | | Ich weiß nicht so recht/unentschlossen | 0,0% | (0) | | Diskussion | 0,0% | (0) | | Bimbes, 42, Desinteresse | 0,0% | (0) | | | 18,8% | (3) | | | | |
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| | 8086 - 8090 / 17195 Abstimmungen | | |
| |
Livechat heute! Heute abend von 20:00-22:00 Uhr: Chat mit Alle KKs
zum Thema: Chat der Kanzlerkandidaten
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 1 Teilnehmer (30 min.): 1 Posts/Std. (24 Std.): 3.33
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.09.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.10.2024 20:00 - 08.10.2024 20:00 Wahl zum/zur 77. Internet-Kanzler/-in
|