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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros_  20.03.2023 10:13 Uhr
Muss man auf jedes Raketenabfeuern Nordkoreas mit einer Machtdemonstration (Aufsteigen von Bombern und Jägern) reagieren?
Mal wieder hat Kim Jong Un mit seinen metallenen Dildos gespielt. Eine "Monsterrakete" stürzte 800km vor der Ostküste Nordkoreas ins Meer. Applaus von der Chefetage der nordkoreanischen Regierung und ein fröhlich zappelnder Diktator.

Aber muss man da dann immer gleich das Fass aufmachen und Custers Kavallerie in die Luft beordern?

Inzwischen ist das Gebaren Kim Jong Uns doch hinlänglich bekannt. Da wird jeder Jet der USA und ihrer Verbündeten gezählt und als Countdown für die nächste Rakete benutzt.

Andererseits: So völlig reaktionslos - wäre das auch wirklich eine Option?

Quelle:
https://www.express.de/politik-und-
wirtschaft/kim-jong-un-feuert-
monsterrakete-ab-bomber-tauchen-auf-535493
 Ja, muss man - ohne Wenn und Aber13,3%  (2)
 Ja, schon, aber...0,0%  (0)
 Ich bin mir nicht sicher33,3%  (5)
 Nein, eher nicht20,0%  (3)
 Nein, ganz und gar nicht - das führt zu nichts6,7%  (1)
 Diskussion / Alternativen6,7%  (1)
 Bimbes20,0%  (3)
 
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Von:  male.detto  20.03.2023 08:39 Uhr
Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Putin und die russische Komminssarin für Kinderrechte Lwowa-Belowa erlassen. Wie beurteilst Du das?
"... Der Haftbefehl vom IStGH unterscheidet sich in der Grundstruktur seiner Voraussetzungen nicht wesentlich von dem Haftbefehl nach der deutschen Strafprozessordnung (StPO). Nach Art. 58 Abs. 1 des Römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofs (Rom-Statut) kann die Vorverfahrenskammer auf Antrag des Anklägers einen Haftbefehl gegen eine Person erlassen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass diese ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen begangen hat. Zudem muss die Festnahme notwendig erscheinen, um sicherzustellen, dass die Person zur Verhandlung erscheint, die Ermittlungen nicht behindert oder gefährdet oder um sie an der Begehung weiterer Verbrechen zu hindern. Zur Vollstreckung des Haftbefehls kann der IStGH grundsätzlich auf die über 120 Staaten vertrauen, die das Rom-Statut unterzeichnet haben. ..."

Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/internationaler-strafgerichtshof-russland-ukraine-krieg-haftbefehl-gegen-putin-erlassen-kriegsverbrechen/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
 positiv, weil ...13,3%  (2)
 positiv, aber ...20,0%  (3)
 neutral26,7%  (4)
 negativ, obwohl ...0,0%  (0)
 negativ, denn ...20,0%  (3)
 Diskussion6,7%  (1)
 Desinteresse13,3%  (2)
 
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Von:  Malta  19.03.2023 21:18 Uhr
So wie mit Menschen mit Behinderung in Deutschland umgegangen wird, kann es nicht weitergehen. - Siehst du das auch so?
Wann beginnen wir endlich, Menschen mit Behinderung als Teil unserer Gesellschaft normal zu behandeln? Raúl Krauthausen, Inklusions-Aktivist und Autor, hat ein Buch geschrieben: "Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden", heißt es. Und ihm reichts, er hat die Nase gestrichen voll.

https://www.n-tv.de/leben/Raul-Krauthausen-ueber-Monster-und-Superhelden-article23990460.html
 Ja33,3%  (5)
 Teilweise26,7%  (4)
 Nein26,7%  (4)
 Keine Ahnung0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes13,3%  (2)
 
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Von:  Anteros_  19.03.2023 13:13 Uhr
Eheleute könnten in Zukunft den gleichen Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben dürfen, unterstützt Du die Pläne von Justizminister Buschmann?
Das Namensrecht soll nach Buschmanns Plänen neu gestaltet werden.

Laut dem FDP-Minister bietet das dann mehr Gestaltungsspielraum für Eltern, die sowohl beide den Doppelnamen führen wollen, als diesen auch an ihre Kinder weitergeben möchten.

Laut dem Ministerium bleibt so Einiges noch offen, so auch, ob man Doppelnamen künftig ohne den aktuell noch obligatorischen Bindestrich bilden darf. Allerdings will Buschmann besonderen namensrechtlichen Traditionen Rechnung tragen: So sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Durch ein Suffix könnten Sorbinnen dann eine weibliche Version des Familiennamens führen.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/
gesellschaft/namensrecht-101.html
 Absolut7,1%  (1)
 Eher schon14,3%  (2)
 Mir egal35,7%  (5)
 Eher nicht21,4%  (3)
 Nein - die gegenwärtige Gesetzeslage ist okay14,3%  (2)
 Nein - ich will das Namensrecht noch ganz anders gestaltet wissen0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes7,1%  (1)
 
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Von:  Anteros_  19.03.2023 13:06 Uhr
Sollte Frau Wagenknecht ihre Partei nicht länger quälen und endlich ihre Überlegungen einer Parteigründung umsetzen?
Die Dame befindet sich derzeit öfter in Talk-Shows, statt im Parlament. Ihre Parteigenossen, die sich teils im Wahlkampf befinden stößt sie mit ihren Äußerungen rund um eine Parteineugründung regelmäßig vor den Kopf.

Sollte die Qual nicht ein Ende haben und Frau Wagenknecht gründet endlich die Partei und verabschiedet sich aus der Partei die Linke? Das wäre doch so langsam mal nur konsequent.

Wie schon damals ihr Gatte Oscar fährt sie einen Kurs, der nur Unruhe bringt, aber niemandem nutzt, weder ihr selbst, noch der Linken, noch ihrer möglichen Neupartei.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/
wagenknecht-partei-neugruendung-101.html
 In der Tat33,3%  (4)
 Eher schon0,0%  (0)
 Ich weiß nicht8,3%  (1)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein, sie soll in der Linken bleiben und ihr Projekt aufgeben0,0%  (0)
 Hauptsache sie entscheidet sich endlich8,3%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes50,0%  (6)
 
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