Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Sollte man die Berechtigung für Sozialleistungen an die Verweildauer im Land koppeln?
1 - 20 / 32 Meinungen+20Ende
0
16.08.2023 11:57 Uhr
Es geht doch um die volle Höhe, oder? Nicht generell um das Gewähren von sozialen Leistungen. Eine gewisse Staffelung an den Verbleib zu koppeln halte ich jetzt nicht für illegitim.
16.08.2023 12:07 Uhr
Natürlich wäre das sinnvoll.
16.08.2023 12:46 Uhr
Formaltechnisch ist es richtig gedacht, weil man damit auch die Zuwanderung wegen der doch weltweit tollen Alimentierung durch den österreichischen Sozialstaat als Zuwanderungsanreiz abdreht.

Hält das auch formaljuristisch?
16.08.2023 12:49 Uhr
Wenn ich nun in Österreich arbeiten möchte und die Firma geht nach nem halben Jahr pleite und ich bin arbeitslos...Dann bekomme ich kaum Sozialleistungen?
Das ist nicht fair.
16.08.2023 12:49 Uhr
Ja, wenn man das Sozialsystem dauerhaft erhalten will, wird man solche Sicherungsmechanismnen einführen müssen.

16.08.2023 12:50 Uhr
Zitat:
Das ist nicht fair.


Aber es wäre fair, wenn ich nach einem halben Jahr Arbeit in Österreich bis zum Lebensende Sozialleistungen erhalten würde?


Sehr merkwürdiger Gerechtigkeitssinn.
16.08.2023 12:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das ist nicht fair.


Aber es wäre fair, wenn ich nach einem halben Jahr Arbeit in Österreich bis zum Lebensende Sozialleistungen erhalten würde?


Sehr merkwürdiger Gerechtigkeitssinn.


Das wäre in Deutschland doch auch so. Wo ist da für mich der Unterschied, ob ich in Austria oder DE arbeitslos bin?
16.08.2023 12:54 Uhr
Zitat:

Das wäre in Deutschland doch auch so. Wo ist da für mich der Unterschied, ob ich in Austria oder DE arbeitslos bin?


Sprechen wir jetzt über Fairness, oder die grundsätzlichen Gegebenheiten?

16.08.2023 12:57 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das ist nicht fair.


Aber es wäre fair, wenn ich nach einem halben Jahr Arbeit in Österreich bis zum Lebensende Sozialleistungen erhalten würde?


Sehr merkwürdiger Gerechtigkeitssinn.


Das wäre in Deutschland doch auch so. Wo ist da für mich der Unterschied, ob ich in Austria oder DE arbeitslos bin?


Staaten wie die Schweiz schieben Dich ab, wenn Du arbeitslos bist und in die Hängematte wolltest.
16.08.2023 12:57 Uhr
Zitat:
Zitat:

Das wäre in Deutschland doch auch so. Wo ist da für mich der Unterschied, ob ich in Austria oder DE arbeitslos bin?


Sprechen wir jetzt über Fairness, oder die grundsätzlichen Gegebenheiten?



Ãœber beides.
Wieso sollte mir der Staat Österreich nicht die vollen Sozialleistungen zukommen lassen?
Nur weil ich aus Deutschland zuwandere?
16.08.2023 12:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das ist nicht fair.


Aber es wäre fair, wenn ich nach einem halben Jahr Arbeit in Österreich bis zum Lebensende Sozialleistungen erhalten würde?


Sehr merkwürdiger Gerechtigkeitssinn.


Das wäre in Deutschland doch auch so. Wo ist da für mich der Unterschied, ob ich in Austria oder DE arbeitslos bin?


Staaten wie die Schweiz schieben Dich ab, wenn Du arbeitslos bist und in die Hängematte wolltest.


Ich spreche in diesem Fall auch nicht von der Schweiz.
16.08.2023 13:03 Uhr
@Kreuzeiche

Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung bekämest Du nicht.

Zitat:
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen in den letzten 24 Monaten vor der Geltendmachung (Rahmenfrist) 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. (Bei Beantragung vor dem 25. Lebensjahr genügen 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate). Bei einer wiederholten Beantragung sind 28 Wochen in den letzten 12 Monaten ausreichend. Diese Regelungen gelten auch für Gewerbetreibende.


Quelle: Wirtschaftskammer

Also bliebe nur die Mindestsicherung

Da greift diese Regelung:

EU-Bürger und EU -Bürgerinnen haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich wohnen.

Kommen EU-Bürger und EU-Bürgerinnen nicht als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Österreich, müssen sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, sodass grundsätzlich keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Tun sie dies nicht, droht ein fremdenpolizeiliches Ausweisungsverfahren. Grundsätzlich ist ein Mindestsicherungsbezug für diese Personen aufenthaltsrechtlich schädlich.

Quelle: oesterreich.gv.at

Und da werde ich meinen SV und Sozialexperten fragen, wie das nach Arbeitszeiten greift.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.08.2023 13:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.08.2023 13:04 Uhr
Zitat:

Ãœber beides.


Ok, ich empfinde es nicht als fair, wenn eine Person die eigentlich arbeitsfähig wäre, nicht eigenständig für seinen Lebensunterhalt aufkommt und sich von öffentlichen Geldern alimentieren läßt.

Zitat:
Wieso sollte mir der Staat Österreich nicht die vollen Sozialleistungen zukommen lassen?


Weil du keinen Anspruch darauf hast, weder wegen der Höhe deiner tatsächlichen Einzahlungen, noch weil du entsprechende staatsbürgerschaftliche Rechte hast.


Zitat:
Nur weil ich aus Deutschland zuwandere?


Du entscheidest dich aus freien Stücken in ein anderes Land einzuwandern und willst dich nach einigen Monaten in die neue soziale Hängematte legen?


Findest du diesen Gedanken nicht etwas befremdlich?

16.08.2023 13:06 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung bekämest Du nicht.

Zitat:
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen in den letzten 24 Monaten vor der Geltendmachung (Rahmenfrist) 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. (Bei Beantragung vor dem 25. Lebensjahr genügen 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate). Bei einer wiederholten Beantragung sind 28 Wochen in den letzten 12 Monaten ausreichend. Diese Regelungen gelten auch für Gewerbetreibende.


Quelle: Wirtschaftskammer

Also bliebe nur die Mindestsicherung

Da greift diese Regelung:

EU-Bürger und EU -Bürgerinnen haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich wohnen.

Kommen EU-Bürger und EU-Bürgerinnen nicht als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Österreich, müssen sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, sodass grundsätzlich keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Tun sie dies nicht, droht ein fremdenpolizeiliches Ausweisungsverfahren. Grundsätzlich ist ein Mindestsicherungsbezug für diese Personen aufenthaltsrechtlich schädlich.

Quelle: oesterreich.gv.at

Und da werde ich meinen SV und Sozialexperten fragen, wie das nach Arbeitszeiten greift.



OK, ich formuliere um: Wenn ich nach einem Jahr Arbeit arbeitslos werde. Warum sollte ich nicht die vollen Leistungen bekommen?

Und ich vermute mal, dass ich nicht aus Österreich abgeschoben werden kann.
16.08.2023 13:08 Uhr
Zitat:
Zitat:

Ãœber beides.


Ok, ich empfinde es nicht als fair, wenn eine Person die eigentlich arbeitsfähig wäre, nicht eigenständig für seinen Lebensunterhalt aufkommt und sich von öffentlichen Geldern alimentieren läßt.

Zitat:
Wieso sollte mir der Staat Österreich nicht die vollen Sozialleistungen zukommen lassen?


Weil du keinen Anspruch darauf hast, weder wegen der Höhe deiner tatsächlichen Einzahlungen, noch weil du entsprechende staatsbürgerschaftliche Rechte hast.


Zitat:
Nur weil ich aus Deutschland zuwandere?


Du entscheidest dich aus freien Stücken in ein anderes Land einzuwandern und willst dich nach einigen Monaten in die neue soziale Hängematte legen?


Findest du diesen Gedanken nicht etwas befremdlich?



OK, nochmal mein Ansatz:
Ich wandere aus Deutschland nach Österreich ein, um dort zu arbeiten. Nach nem Jahr geht die Firma pleite und ich bin erstmal arbeitslos.
Will auch wieder arbeiten, finde aber über Monate nichts. Weshalb soll ich da keine Leistungen bekommen?

Zitat:
noch weil du entsprechende staatsbürgerschaftliche Rechte hast.


Das sehe ich anders.
16.08.2023 13:10 Uhr
Wir müssen zwischen versicherungsrechtlich erwirkten Zahlungen wie dem Arbeitslosengeld und der folgenden Notstandshilfe reden und den Sozialleistungen alias Mindestsicherung.

Wenn hier jemand zwei Jahre arbeitet und dann arbeitslos wird, ist das was anderes als wenn jemand unbedarft und fern aller Kenntnisse hier einwandert.

Der ist im Rahmen seines Anerkennungsverfahrens nur Grundsicherungsberechtigt.

Wenn jemand nicht arbeitswillig aber fähig ist, können ihm schon jetzt Leistungen gestrichen werden.

Da gibt es ein paar Faktoren, die man auch berücksichtigen muss, will man jetzt die übliche Schlägerei wieder erleben.
16.08.2023 13:11 Uhr
@Kreuzeiche

Wenn ich nach Österreich will und mich als dauerhaft wohnend melde, muss ich auch als Deutscher entweder eine Arbeit haben oder als eben die Mittel zum Selbsterhalt.

Das ist umgekehrt und in Deutschland auch nicht anders.
16.08.2023 13:13 Uhr
Zitat:

OK, ich formuliere um: Wenn ich nach einem Jahr Arbeit arbeitslos werde. Warum sollte ich nicht die vollen Leistungen bekommen?


Noch ist es ja so, du bekommst nach einem Jahr die vollen Leistungen.

Um das System dauerhaft erhalten zu können, wird man hier aber Anpassungen vornehmen müssen.

Zitat:
Das sehe ich anders.


Und zwar wie?
16.08.2023 13:13 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Wenn ich nach Österreich will und mich als dauerhaft wohnend melde, muss ich auch als Deutscher entweder eine Arbeit haben oder als eben die Mittel zum Selbsterhalt.

Das ist umgekehrt und in Deutschland auch nicht anders.


Du hast da eine Kleinigkeit vergessen, was meine Staatsangehörigkeit betrifft.
16.08.2023 13:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
@Kreuzeiche

Wenn ich nach Österreich will und mich als dauerhaft wohnend melde, muss ich auch als Deutscher entweder eine Arbeit haben oder als eben die Mittel zum Selbsterhalt.

Das ist umgekehrt und in Deutschland auch nicht anders.


Du hast da eine Kleinigkeit vergessen, was meine Staatsangehörigkeit betrifft.


M.W muss auch ein heimkehrender Österreicher diese Auflagen erfüllen.

Das frage ich gerne meinen SV- und Sozialexperten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 32 Meinungen+20Ende