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Belohnung für den Namen einer linken Aktivistin - findest Du so ein Vorgehen ok? |
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23.08.2023 22:53 Uhr |
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Ich bewerte das mal als Anstachelung zu einer Straftat. Passt aber auch gut zum Klientel. |
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23.08.2023 22:58 Uhr |
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Das hat etwas von an den Pranger stellen und erinnert mich an Vorgehensweisen von ganz weit rechts. Mit solchen Aktionen tut sich die AfD keinen Gefallen oder anders gesagt, es wird immer offensichtlicher, wo die AfD einzugrupperen ist.
Je nach dem, was das für eine Protestaktion war, ist es auch zweifelhaft einen Teilnehmer dieses Protests als linksextrem zu bezeichnen. |
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23.08.2023 23:01 Uhr |
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Das ist nicht ok, wenn sie einfach nur protestiert hat. Wenn er sie einer Straftat verdächtigt, hätte er immer noch auffordern können, den Namen der Polizei zu melden. Und wenn etwas dran ist, hätte letztlich auch er ganz legal über seinen Anwalt den Namen aus den Akten erfahren. |
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23.08.2023 23:23 Uhr |
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Es ist bei solchen Dingen gut zu wissen, mit wem man es zu tun hat. Ich würde selbst so nicht vorgehen, sehe da aber auch kein Problem darin. |
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24.08.2023 00:37 Uhr |
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Zitat:Zitat:hätte letztlich auch er ganz legal über seinen Anwalt den Namen aus den Akten erfahren.
Mir ist jetzt gar nicht klar, was an der Aktion illegal sein soll. Wer verbietet denn, nach einem Namen zu fragen?
Er fragt nicht nach dem Namen, er stellt Geld in Aussicht und nutzt die Bezeichnung Linksextremistin, weil er weiß wie man die rechtsextreme Community gegen Menschen von links aufstachelt. Dasselbe wäre wenn ich nach deinen RL-Daten fragen würde und du würdest es als Beleg nehmen für die Gefährlichkeit von links eingestellten Personen. |
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24.08.2023 07:52 Uhr |
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Ob sowas schön oder elegant ist, ist nicht die Frage, nur welches Gesetz verbietet das?
Klar, wenn er sie linksextrem genannt hat und sie das als Beleidigung empfindet, kann sie ihn deshalb wegen Rufschädigung anzeigen. Dann erfährt er ihren Namen allerdings auch.
Man kann halt einfach nicht darauf bauen, bei einer Art Demo anonym zu bleiben. Das weiß auch jeder, der Teilnehmer einer rechten Demo wäre. Die Antifa recherchiert die Namen nur anders. |
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24.08.2023 08:33 Uhr |
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Ich kann mir ungefähr vorstellen, wie die Umfrage gelautet hätte, wenn die Antifa den Namen eines Rechten gegen Geld gefordert hätte. Ich kann dieses Messen mit zweierlei Maß hier nicht mehr ernst nehmen, egal, ob es von Tilia oder Rainbow ausgeht.
Auf jeden Fall ist das natürlich nicht in Ordnung und ein ganz übler Weg, der hier von der AfD eingeschlagen wird. |
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24.08.2023 08:38 Uhr |
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@ Botsaris: Es ist in dem Fall eher so, dass die Antifa zweierlei Maß erwartet - sie dürfen Namen recherchieren und gegebenenfalls diffamieren, die Gegenseite aber nicht. Solche Zustände sind allerdings nicht für die Ewigkeit gemacht.
Du kannst mir aber gerne das Gesetz nennen, welches es verbietet, gegen Geld nach einem Namen zu fragen. Es wurde ja nicht ihr Skalp gefordert. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2023 08:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.08.2023 09:13 Uhr |
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Es bringt in meinen Augen nichts, sich auf das niedrige Niveau des politischen Gegners herabzubegeben. So macht man keine Punkte. |
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24.08.2023 09:15 Uhr |
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Sich weniger tollpatschig anzustellen wäre zumindest von Vorteil. |
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24.08.2023 09:17 Uhr |
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Nein, das Vorgehen ist nicht ok, das hätte man geschickter lösen müssen. |
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24.08.2023 09:18 Uhr |
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Wenn jeder Infostand von einem Cordon an Protestierenden umgeben wird, so, dass Interessenten nicht mehr durchkommen bzw sogar abfotografiert werden, und das jedes Mal passiert, ist davon auszugehen, dass das keine Spontankundgebungen sind, sondern organisiert. Das wiederum müsste angemeldet werden und ob das der Fall ist, ist vermutlich fraglich. |
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24.08.2023 09:22 Uhr |
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Zitat:Wenn jeder Infostand von einem Cordon an Protestierenden umgeben wird, so, dass Interessenten nicht mehr durchkommen bzw sogar abfotografiert werden, und das jedes Mal passiert, ist davon auszugehen, dass das keine Spontankundgebungen sind, sondern organisiert. Das wiederum müsste angemeldet werden und ob das der Fall ist, ist vermutlich fraglich.
Unbestritten, aber wenn die Polizei schon vor Ort ist, hätte der AfDler direkt eine Anzeige machen können und er hätte den Namen der Person.
Ein Internetaufruf,in dieser Form, mutet schon etwas fragwürdig an. |
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