Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Würdest Du vor einem Vortrag beim Verfassungsschutz anfragen, wie das Verwenden von Originaldokumenten mit Hakenkreuzen gesehen wird?
1 - 5 / 5 Meinungen
29.04.2024 11:13 Uhr
Klär das doch nicht per Umfrage, sondern mit dem zuständigen Amt...
29.04.2024 11:13 Uhr
Zitat:
Klär das doch nicht per Umfrage, sondern mit dem zuständigen Amt...


Mache ich doch gerade. Mir ging es darum, wie der Doler damit umgehen würde.
29.04.2024 11:17 Uhr
Nein, selbstverständlich nicht.

Kompetenz gehört selten zu den Dingen, die Mitarbeitern dieses Amtes vorgeworfen werden.
29.04.2024 11:19 Uhr
Ich lehne Kontakte zu Geheimdienste generell ab. (Für den von Kuba würde ich eine Ausnahme machen.)

Ich halte es für sehr heikel und würde das Hakenkreuz unkenntlich machen.

Zitat:
Eine Einschränkung des Tatbestands sei nur dann gerechtfertigt, wenn sich auf Anhieb aus der Abbildung in eindeutiger und offenkundiger Weise die Gegnerschaft des Angeklagten zur NS-Ideologie ergebe.


Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

Ich habe aber keine Ahnung, wie das in Österreich gehandhabt wird.
29.04.2024 11:20 Uhr
Selbstverständlich darfst Du im Rahmen eines Vortrages den Ariernachweis zeigen, zumindest in Deutschland.

Das Grundgesetz ist da in Artikel 86 Absatz 4 sehr eindeutig:
Zitat:
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 5 / 5 Meinungen