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Fragenübersicht Wird der spanische Fußballverband eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz zahlen müssen, wenn der 16jährige Lamine Yamal in einem EM-Spiel nach 23 Uhr noch auf dem Platz steht?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
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30.06.2024 22:36 Uhr
Heute werden sie ja vor 23 Uhr fertig, wie es aussieht und im Viertelfinale spielen sie schon um 18 Uhr.
Was aber, wenn's im Halbfinale oder Finale Verlängerung gibt? Werden sie die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes tatsächlich durchsetzen?
30.06.2024 22:43 Uhr
Ganz Deutschland sucht nach Möglichkeiten seinen Viertelfinalgegner zu schwächen
30.06.2024 22:45 Uhr
Zitat:
Ganz Deutschland sucht nach Möglichkeiten seinen Viertelfinalgegner zu schwächen


Eben nicht. Das Viertelfinale,Spanien-Deutschland wird bereits um 18 Uhr angepfiffen.
30.06.2024 22:48 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ganz Deutschland sucht nach Möglichkeiten seinen Viertelfinalgegner zu schwächen


Eben nicht. Das Viertelfinale,Spanien-Deutschland wird bereits um 18 Uhr angepfiffen.


Suchen bedeutet ja auch nicht immer finden.
30.06.2024 23:00 Uhr
Müssen sie einen Erziehungsberechtigten auf der Bank zur Aufsicht haben
30.06.2024 23:04 Uhr
Zitat:
Müssen sie einen Erziehungsberechtigten auf der Bank zur Aufsicht haben


Der Trainer wird als "Betreuungsperson" durchgehen.
Oder meinst Du die Geldinstitute? ;-)
30.06.2024 23:05 Uhr
Also entweder soll man die Jugend schützen, oder man soll es nicht. Wenn es ein Gesetz oder eine Verordnung gibt, dann sollte es Ausnahmen nicht geben, nur weil eine zu schützende Person eine Aufgabe erfüllen soll, die ein Verband oder Verein ihm auferlegt. Ich finde abseits davon ob man der spanischen Mannschaft schaden wollte, ist hier das Wohl des noch jugendlichen Spielers entscheidend.
30.06.2024 23:08 Uhr
@ Buddha II

Das ist aber auch ein Beispiel, wie lebensfern das in manchen Fällen sein kann.
Gut, dann wechseln sie ihn um 22:59 Uhr aus. Sehr sinnig ..
30.06.2024 23:31 Uhr
Zitat:
@ Buddha II

Das ist aber auch ein Beispiel, wie lebensfern das in manchen Fällen sein kann.
Gut, dann wechseln sie ihn um 22:59 Uhr aus. Sehr sinnig ..


Da muss ich widersprechen. Man kann ja gerne die Altersgrenzen neu diskutieren, aber solange sie bestehen sollten die Regularien auch eingehalten werden. Das sind Schutzrechte für junge Menschen.
30.06.2024 23:33 Uhr
Ich bin mir allerdings sicher: Für ein einmaliges Ereignis wird die Bezirksregierung mit Sicherheit eine Ausnahmegenehmigung mit Auflagen erteilen: Z.B. längere Ausschlafzeit vor der Aufnahme des nächsten Trainings oder sowas. Hilfsweise ein Teddy im Bett...
30.06.2024 23:42 Uhr
Zitat:
@ Buddha II

Das ist aber auch ein Beispiel, wie lebensfern das in manchen Fällen sein kann.
Gut, dann wechseln sie ihn um 22:59 Uhr aus. Sehr sinnig ..


Stimme zu. Wenn ich es richtig überblicke sind die einschlägigen Vorschriften Ermessensvorschriften, und dementsprechend kann die Behörde schon mit Blick auf die Entschließung entscheiden nichts zu machen. Was in einem Fall wie diesem auch sinnvoll ist.

Nicht nachvollziehbar, sich da jetzt so reinzubeissen. Muss wohl wirklich an der Angst vor Spanien liegen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.06.2024 23:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.06.2024 23:47 Uhr
Wie weit greifen übrigens solche Bestimmungen bei solchen Events, da die Sportler wohl kaum für diese Zeit hier angestellt sind? Entsendeauftrag wird wohl hier auch nicht greifen. Greift hier dann überhaupt nationales Recht?
30.06.2024 23:50 Uhr
@ Kasztelan

Wer beisst sich rein? Ich bin bei der Lektüre des "kicker" auf die Meldung gestoßen und fand sie interessant.

Und "Angst vor Spanien" ist auch Quatsch. Mein Favorit ist schon raus und jetzt bin ich für Österreich. :-p

01.07.2024 00:03 Uhr
Zitat:
Greift hier dann überhaupt nationales Recht?


Auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland gilt das deutsche Recht. Ggf. EU-Recht also höheres Recht.
01.07.2024 00:10 Uhr
Was die Ausnahmetatbestände angeht: Für mich ist hier entscheidend, dass der Fußballprofi eine ganz andere Belastung hat, als ein Jugendlicher, der hin und wieder abends an einer Theater- oder Musikaufführung mitwirkt". Das sind doch ganz andere Belastungen. Eine Regelung ad acta zu legen, die somit dem Jugendschutz besonders im Hinblick auf gesundheitliche Spätschäden dient - mit der Bemerkung dies sei weltfremd - ist eher nicht mit dem Ziel des Gesetzes vereinbar.
01.07.2024 00:20 Uhr
Dem Spieler wärs egal, dem spanischen Verband wohl auch, den allermeisten Zuschauern sowieso. Weiß ja jeder, dass so eine Geldstrafe in diesem speziellen Fall keine echte Relevanz hat.
Aber natürlich kann man sie aussprechen, um dem dümmsten Teil des Pöbels eine kurze Befriedigung zu verschaffen.
01.07.2024 00:23 Uhr
Die Bezirksregierung Köln ist sich echt für keine Schlagzeile zu blöd. Die bekommen doch sonst nicht allzuviel mit, aber bei der EM sind sie dann auf einmal hellwach? Wollen die sich etwa kostenlosen Zugang zum Spiel zu vorgeschobenen Kontrollzwecken erschleichen?
01.07.2024 08:23 Uhr
Zitat:
@ Kasztelan

Wer beisst sich rein? Ich bin bei der Lektüre des "kicker" auf die Meldung gestoßen und fand sie interessant.

Und "Angst vor Spanien" ist auch Quatsch. Mein Favorit ist schon raus und jetzt bin ich für Österreich. :-p



Nicht du, ich habe dir doch zugestimmt auf deinen letzten Beitrag.
01.07.2024 13:15 Uhr
Nein - eher müssten die Spiele zu einer anderen Zeit angesetzt werden.
01.07.2024 13:19 Uhr
Zitat:
Nein - eher müssten die Spiele zu einer anderen Zeit angesetzt werden.


Müsste, ja. Aber da sind die TV-Sender und die damit verknüpfte Werbewirtschaft vor. Der Spielplan ist sakrosankt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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