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Anfang-52201 - 2205 / 18496 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  EvaHulzinger  03.08.2024 10:58 Uhr
[Themenwoche Staat Deutschland vs Österreich] Welche verfassungsmäßigen Rechte des Parlamentes (Nationalrat und Bundestag) kommen Deinem Amtsverständnis eines solchen Organs näher? Hintergrund

Wir wollen nun mal einen Blick in die österreichische Bundesverfassung und das deutsche Grundgesetz werfen und anhand der gesetzlichen Grundlage diskutieren, welche Rechte, welche Möglichkeiten uns jeweils individuell besser gefallen.
Österreich
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138
Artikel 24 bis 33

Deutschland

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_03-245126
38 bis 49
Antworten
 Ich möchte mich äußern14,3%  (1)
 Ich kann hier nichts sagen28,6%  (2)
 Ich möchte diskutieren0,0%  (0)
 Ich möchte hier einfach etwas erweiterndes einbringen0,0%  (0)
 Ich möchte nicht teilnehmen57,1%  (4)
 
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Von:  ..Tilia..  03.08.2024 09:21 Uhr
Wirst Du das Magazin "Näncy" lesen?
"Dort kündigten Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp an, die Inhalte der "Compact"-August-Ausgabe in ihrem Verlag zu veröffentlichen. Lenz und Sodenkamp sind die Gründer der ebenfalls radikalen Wochenzeitung "Demokratischer Widerstand". Dort sollen die geplanten Inhalte des rechtsextremen Magazins abrufbar sein - zunächst als Online-Magazin und schließlich auch in ihrer gedruckten Zeitung. Der Name "Compact" soll dabei allerdings nirgends auftauchen, vielmehr erhalte das Magazin einen neuen Namen - "Näncy".

"In Näncy, jedenfalls in dieser Ausgabe, finden Sie die Inhalte aus der August-Ausgabe von Compact", bestätigte schließlich auch Elsässer. Dem Bundesinnenministerium werde es nicht gelingen, sein Magazin aus dem Verkehr zu ziehen. "Was Frau Faeser verbieten wollte, lässt sich eben nicht verbieten", sagte er. Gleichzeitig pochte der ehemalige Chefredakteur darauf, er sei an der Veröffentlichung nicht beteiligt gewesen."

https://www.n-tv.de/panorama/Das-Compact-Magazin-ist-zurueck-als-Naency-article25132978.html
 Ja, auf jeden Fall.7,1%  (1)
 Eher ja.14,3%  (2)
 Eher nein.21,4%  (3)
 Nein, ganz sicher nicht.42,9%  (6)
 Darüber möchte ich diskutieren.14,3%  (2)
 Das ist mir egal.0,0%  (0)
 Bimbes0,0%  (0)
 
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Von:  EvaHulzinger  03.08.2024 09:17 Uhr
Läuft es auf einen Verlust der Mitte hin?

Wir leben heute in einer Situation, die uns daran erinnert, was vor 100 Jahren geschehen ist. In Österreich vermochten Konservative und Sozialdemokraten kei­ne stabile Mitte zu bilden, die den Fortbestand der bürgerlichen Demokratie hätte gewährleisten können. Damit verbunden waren das Abgleiten der Christsozialen in das Lager der radikalen Rechten und die Abkehr von der liberalen Demokratie, die seit 1930 mehr und mehr eingeschränkt und mit der Schaffung eines „Ständestaats“ beseitigt wurde.

Bei den Wahlen in der Weimarer Republik im Jänner 1920 erhielten die Parteien in der Mitte, die Gründerparteien des republikanischen Deutschlands, insgesamt mehr als 80 Prozent. Im November 1932 war diese Verfassungsmehrheit auf unter 40 Prozent gesunken, während Deutschnationale und Nationalsozialisten zusammen auf über 41 Prozent, die Kommunisten, die die liberale Demokratie ebenfalls ablehnten, auf knapp 17 Prozent kamen. Die Demokratie besaß keine Mehrheit mehr, Deutschland war seit 1930, also schon vor Hitler, autoritär regiert worden. In vielen Ländern der Zwischenkriegszeit lassen sich ähnliche his­torische Entwicklungen ausmachen. Ihnen gemeinsam war die jähe Implosion dessen, was sich in den keineswegs unschuldigen, von dem NS-affinen Kulturhistoriker Hans Sedlmayr geprägten Terminus „Verlust der Mitte“ fassen lässt.

Die Presse vom 03.08.2024
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Von:  EvaHulzinger  03.08.2024 00:55 Uhr
Darf man sich bei solchen Sozialleistungen noch wundern, wenn man von vorne bis hinten ausgenommen wird?

Es ist ein Fall, der für heftige Diskussionen sorgt: Eine neunköpfige syrische Großfamilie in Wien erhält monatlich rund 4600 Euro an Mindestsicherung. Die Causa wurde sofort politisch, FPÖ-Parteichef Herbert Kickl schoss sich auf das rote Wien ein. Und auch die ÖVP kritisiert regelmäßig, dass Wien mit seinen hohen Sozialleistungen ein Magnet für Migranten ist. Stimmt das? Und wie ist der Fall zu bewerten?

Grundsätzlich sind 25 Prozent der Mindestsicherung für die Wohnungsmiete reserviert. Nachdem in den Städten Wohnraum naturgemäß deutlich teurer ist als am Land, reicht das in Städten oft nicht aus, vor allem für Großfamilien. Deshalb gibt es in Wien (wie in anderen Bundesländern) zusätzlich zur Mindestsicherung auch Mietbeihilfe. Die ist aber österreichweit mit maximal 30 Prozent der Mindestsicherung (gesamter Familienbezug) gedeckelt. Liegt die Miete über 25 Prozent der Mindestsicherung, aber unter der Höchstgrenze von 30 Prozent, wird nur jener Betrag ausbezahlt, der über den 25 Prozent liegt. Im Fall der syrischen Familie wurden nach Medienberichten rund 1000 Euro an Mietbeihilfe bezahlt.

Zu diesen Transferleistungen für Kinder und Familien kommt naturgemäß noch die Mindestsicherung für die Eltern (rund 1600 Euro), für Alleinerziehende liegt sie bei rund 1150 Euro – womit man im Bereich von 4600 Euro netto ist.

Eine derart hohe Mindestsicherung wie bei der syrischen Großfamilie entsteht damit hauptsächlich dadurch, dass Wien jedem Kind die volle Mindestsicherung ausbezahlt, während sie in anderen Bundesländern mit der Zahl der Kinder sinkt. Wobei im Wiener Sozialressort betont wird, dass die Regelung für alle gilt, nicht nur für Asylberechtigte

Die Presse vom 03.08.2024
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Von:  EvaHulzinger  03.08.2024 00:51 Uhr
Erledigt sich das Problem der Nichtabschiebbaren zu einem weiten Teil dadurch, dass die Abzuschiebenden in ein anderes Land abhauen?

Duldung ist laut Kraler aber nicht der Hauptgrund, warum Abschiebungen nicht stattfinden, „sondern dass Personen nicht auffindbar sind oder weiterwandern“. Er geht davon aus, dass die meisten nicht als U-Boot hier leben, sondern weiterziehen. „Insofern ist Österreich bei den Rückführungen effizienter, als es in der Statistik aussieht.“ Im Rahmen eines EU-Forschungsprojekts („Measuring Irregular Migration and Related Policies“) hat er auch die Zahl jener geschätzt, die sich über ein Jahr unrechtmäßig in Österreich aufhalten: 2022 waren es in der Gruppe der Drittstaatsangehörigen 43.600. Wie viele davon Asylbezug haben, weiß man aber nicht.

Die Presse vom 03.08.2024
 Ja25,0%  (1)
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