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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros_II  04.10.2024 17:23 Uhr
Ist es Dir auch aufgefallen, dass der EuGH heute einen irgendwie "produktiven Schub" offenbarte?
Es gab heute so einige interessante Entscheidungen - so zum Asylrecht, im Arbeitsrecht/Sportrecht - und auch eine Klärung für ermittelnde Behörden...

Es war schon auffällig, was da heute alles veröffentlicht wurde.

(Siehe auch die entsprechenden Umfragen zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei dol2day)
 Ja, das war ungewöhnlich0,0%  (0)
 Eher schon14,3%  (1)
 In Teilen14,3%  (1)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein - da kommt doch ständig was aus Luxembourg0,0%  (0)
 Diskussion14,3%  (1)
 Bimbes57,1%  (4)
 
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Von:  Anteros_II  04.10.2024 17:08 Uhr
Macht sich der Einfluss des BSW auf die Politiker im Osten durch ihren Aufruf zur Beendigung des Ukraine-Krieges bemerkbar?
Das Buhlen um den Koalitionspartner BSW scheint sich darin zu manifestieren, dass zwei Ministerpräsidenten und einer, der es werden will, sich mit einem Appell zur Beendigung des Ukraine-Krieges zu Wort melden.

CDU-Chef Friedrich Merz intervenierte postwendend: "Russland wird erst zu Gesprächen bereit sein, wenn das Regime von Putin erkennen muss, dass ein weiteres militärisches Vorgehen gegen die Ukraine aussichtslos erscheint", sagte der Unionsfraktionschef.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/
kretschmer-voigt-woidke-ukraine-
verhandlungen-100.html
 Absolut20,0%  (1)
 Eher schon20,0%  (1)
 In Teilen0,0%  (0)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein 0,0%  (0)
 Diskussion40,0%  (2)
 Bimbes20,0%  (1)
 
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Von:  Anteros_II  04.10.2024 16:59 Uhr
Weitere Entscheidung des EuGH: Der Smartphone-Zugriff soll auch bei leichten Straftaten den Ermittlungsbehörden erlaubt sein - findet das Deine Zustimmung?
Unbestritten ist: Wenn die Polizei die Daten eines Smartphones ausliest, dann kann das ein schwerer oder sogar ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte einer Person sein. Dennoch stellten die Richter klar, dass Ermittlungen nicht dadurch behindert werden dürften, dass man die Überwachung dergestalt einschränkt, dass eine effektive Verfolgung von Straftätern nicht mehr möglich wäre.

Sie verbanden allerdings das Recht auf die Smartphone-Überwachung/Auslesung damit, dass die einzelnen Staaten der EU ausreichend präzisieren, wann ein Gerät ausgelesen werden darf. Ebenso ist vor diesem Ermittlungsakt ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde zu beteiligen, die die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme prüft.

Da in Deutschland die Grenzen für eine solche Auslese-Maßnahme fehlen, muss das Gesetz nachgebessert werden. Es muss genauer die Art der Straftaten festlegen, bei denen das Smartphone überhaupt ausgelesen werden darf.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpoli
tik/eugh-smartphone-zugriff-100.html
 Absolut0,0%  (0)
 Eher schon0,0%  (0)
 In Teilen16,7%  (1)
 Ich weiß nicht16,7%  (1)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein50,0%  (3)
 Diskussion16,7%  (1)
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Von:  Anteros_II  04.10.2024 16:31 Uhr
Der EuGH stärkt das Asylrecht für afghanische Frauen - findet das Deine Zustimmung?
Kurz und knapp befindet der EuGH die Repressionen des Taliban-Regimes als so massiv, dass Frauen aus derem Einflussgebiet grundsätzlich als Verfolgte gelten. Damit stehe ihnen in der EU Asyl zu.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/
eugh-asyl-afghanistan-100.html
 Absolut33,3%  (2)
 Eher schon0,0%  (0)
 In Teilen16,7%  (1)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein - das Boot ist voll16,7%  (1)
 Diskussion33,3%  (2)
 Bimbes0,0%  (0)
 
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Von:  EvaHulzinger  04.10.2024 16:19 Uhr
Braucht man jetzt noch einen Beleg, dass diese Anti-Israel-Demos ein Nogo auf deutschen Boden?
In Berlin sorgte eine Kundgebung mit Jubelrufen für den iranischen Raketenangriff auf Israel für Aufsehen. Nach der Demonstration versuchte eine 43-Jährige, ein Polizeiauto anzuzünden. Es ist wohl nicht das erste Mal, dass sie gewaltsam vorgeht.

Eine Frau soll nach einer israelfeindlichen Demonstration in Berlin-Wedding versucht haben, einen Gruppenwagen der Polizei anzuzünden. Gegen die 43 Jahre alte Frau wurde Haftbefehl wegen Sachbeschädigung und versuchter schwerer Brandstiftung erlassen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Frau befindet sich demnach in Untersuchungshaft.

Sie soll nach der Kundgebung unter dem Motto: „Hände weg vom Libanon – Freiheit für Palästina“ am Dienstag in der Müllerstraße im Stadtteil Wedding das Heck des geparkten Polizeiwagens mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und diese entzündet haben. Ein Polizist konnte die Stichflamme löschen, bevor das Feuer auf das Fahrzeug übergreifen konnte. Die Frau ergriff zunächst die Flucht, wurde dann aber festgenommen. In dem Wagen saß zum Tatzeitpunkt ein Polizist.

Die 43-Jährige befindet sich auch deshalb in Haft, um weitere Taten zu verhindern. Sie wurde im August bereits wegen mehrfacher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte angeklagt. Außerdem wird sie beschuldigt, im Januar und im Februar zwei Feuer an der iranischen Botschaft gelegt zu haben.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article253840964/Anti-Israel-Demo-in-Berlin-Frau-wollte-Polizeiwagen-anzuenden.html
 Ja14,3%  (1)
 Nein28,6%  (2)
 In Teilen14,3%  (1)
 Diskussion28,6%  (2)
 Bimbes14,3%  (1)
 
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