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Bist du lohnabhängig oder gar prekär beschäftigt? |
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02.08.2019 09:17 Uhr |
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Ich kann mit diesen (für mich) Kampfvokabeln nix anfangen.
Ich erhalte Lohn/Gehalt dafür, dass ich täglich zur Arbeit gehe und die mir zugeteilten Aufgaben erfülle.
Beantwortet das die Frage des Umfragestellers? |
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02.08.2019 09:26 Uhr |
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Ich bin lohnabhängig beschäftigt und das ist gewiss kein Kampfbegriff - wir benutzten sie sogar in juristischen Vorlesungen, die sicher kein Hort des Klassenkampfes sind.
Im übrigen bin ich mit den Bedingungen meiner Beschäftigung grundsätzlich einverstanden, auch wenn ich dauerhaft anstrebe, nicht mehr lohnabhängig beschäftigt zu sein. |
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02.08.2019 09:43 Uhr |
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Ich bin nicht abhängig beschäftigt, war es aber über einen langen Zeitraum. Sowohl damals, wie auch heute ist mein Einkommen nicht als prekär einzustufen. |
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02.08.2019 09:47 Uhr |
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Im Sinne der Umfrage bin ich wohl "lohnabhängig" beschäftigt. Auch wenn ich keinen Lohn bekomme und mehr Freiheitsgrade habe als manch ein Selbstständiger. |
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02.08.2019 09:54 Uhr |
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Ich bin scheinselbständiger "Kleinunternehmer", der aufstocken muss. Meine soziale Lage ist also die eines Proletariers aber duch die offizielle Benennung soll ich mich wie ein kleiner Otto oder Quandt fühlen. Durchsichtiger Versuch. |
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02.08.2019 10:03 Uhr |
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Zitat:Zitat:Außerhalb der dol'schen Linken habe ich ihn zum Beispiel im Alltag noch nicht wahrgenommen.
In der gängigen Rechtsliteratur ist der Begriff des abhängig Beschäftigten üblich. Er ist keinesfalls als linker Kampfbegriff einzuordnen.
Ich bin nun bloß leider kein Jurist. Sind die meisten anderen Normalsterblichen hier und draußen übrigens auch nicht :) |
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02.08.2019 10:04 Uhr |
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Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet übrigens:
1) Abhängig Beschäftigte
2) Wirtschaftlich abhängige Selbständige
3) Selbständige |
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02.08.2019 10:05 Uhr |
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Man möge mir mal bitte die schiere Masse an Normalsterblichen da draußen zeigen, die ebenfalls Dinge wie "Ich bin lohnabhängig beschäftigt!" sagen. Ich warte. |
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02.08.2019 10:10 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Außerhalb der dol'schen Linken habe ich ihn zum Beispiel im Alltag noch nicht wahrgenommen.
In der gängigen Rechtsliteratur ist der Begriff des abhängig Beschäftigten üblich. Er ist keinesfalls als linker Kampfbegriff einzuordnen.
Ich bin nun bloß leider kein Jurist. Sind die meisten anderen Normalsterblichen hier und draußen übrigens auch nicht :)
Das ist allerdings kein juristisches Sonderwissen; wäre dem so, würde ich dir hier zustimmen. Mir ist der Begriff im ersten Lehrjahr meiner ersten Berufsausbildung über den Weg gelaufen, im Politikunterricht. |
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02.08.2019 10:11 Uhr |
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Zitat:Zitat:Man möge mir mal bitte die schiere Masse an Normalsterblichen da draußen zeigen, die ebenfalls Dinge wie "Ich bin lohnabhängig beschäftigt!" sagen. Ich warte.
Sorry, falscher Ansatz.
Sobald Du mal einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis gerichtlich einklagen willst, sei es
a) In einer Leistungsklage (weil Du z.B. unter Verstoß gegen das Mindestlohngesetz zu wenig vom Arbeitgeber erhalten hast)
b) In einer Feststellungsklage (z.B. auf Arbeitnehmereigenschaft)
c) In einer Kündigungsschutzklage (meistens eine Kopplung von a) u. b)
...dann wirst Du zwangsläufig mit dieser Begrifflichkeit konfrontiert. Entweder, weil Du Dich selbst damit beschäftigst, oder weil die Schreiben Deines Anwalts, der Gewerkschaft oder eben des befassten Gerichts/der Kammer diesen Begriff nutzen.
Ganz klare Alltagsfälle, seh ich ein :)
Lassen wirs gut sein. Für Euch Juristen und Arbeits- und Klassenkampffachfrauen ist das ein normaler Begriff. Schön. Für mich als Otto-Normal-Idioten halt nicht :)
Einigen wir uns darauf, dass Ihr Recht habt und jeder das doch gefälligst hätte wissen müssen und auch so sagt :) |
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02.08.2019 10:12 Uhr |
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Ich empfehle übrigens jedem abhängig Beschäftigten sich zumindest rudimentäre Grundlagen des Arbeitsrechts anzueignen. Wer seine Rechte nicht kennt läuft oft blind durchs Arbeitsleben und weiß gar nicht, wann der Arbeitgeber über sein Direktionsrecht hinausschießt, wenn er Dinge anordnet, die eben außerhalb des ihm durch die Gewerbeordnung zugebilligten Rechts liegen. |
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02.08.2019 10:15 Uhr |
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Angestellter in der freien Wirtschaft mit kleinem Anteil Managementaufgaben. Das Gehalt ist ordentlich, speziell für Thüringen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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