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Fragenübersicht Sollte man Gefährder nicht internieren?
1 - 9 / 9 Meinungen
15.12.2018 15:50 Uhr
Schon der Begriff "Gefährder" widerspricht dem bisherigen Rechtsstaatsempfinden, nach dem nur jemand schuldig ist, der von einem Gericht dazu verurteilt wurde.
15.12.2018 15:52 Uhr
@Francois

Alle jene Personen, welche bisher auffällig wurden in Europa, waren zumindest polizeibekannt und in Frankreich waren alle in einer Klasse "gebucht".

Ansich wäre die Frage, ob man diese Leute nicht interniert oder auf eine Insel verbringt.

Auf jeden Fall ist wohl freiherumlaufen lassen, sehr gefährlich.

Oder sich zumindest täglich melden müssen. Aber irgendwo müssen die erfasst sein, dass man weiß, was treiben die.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.12.2018 15:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.12.2018 16:06 Uhr
Zitat:

dass man weiß, was treiben die.



Das würde mich bei sehr vielen anderen Leuten auch interessieren.

Nichtsdestotrotz ist Deutschland ein Rechtsstaat, wo nicht irgendjemand festlegen kann, wer auf einer Liste steht.
15.12.2018 18:33 Uhr
Zitat:
Schon der Begriff "Gefährder" widerspricht dem bisherigen Rechtsstaatsempfinden, nach dem nur jemand schuldig ist, der von einem Gericht dazu verurteilt wurde.


Was sagt den der Begriff „Gefährder“ über „Schuld“ im strafrechtlichen Sinne aus?
15.12.2018 18:36 Uhr
Zitat:
Zitat:

dass man weiß, was treiben die.



Das würde mich bei sehr vielen anderen Leuten auch interessieren.

Nichtsdestotrotz ist Deutschland ein Rechtsstaat, wo nicht irgendjemand festlegen kann, wer auf einer Liste steht.


Deine Schlußfolgerung im Hinblick auf Personen wie den Attentäter von Straßburg?
15.12.2018 18:42 Uhr
1. Es gilt die Unschuldsvermutung. Mithin müßte eine Beteiligung an einer Straftat zunächst nachgewiesen sein, um jemanden zu internieren. Da sog. Gefährder noch keine solche Begingen, sonden lediglich als mögliche Straftäter eingestuft werden, dürften sie eigentlich auch nicht. interniert werden.

2. Der Attentäter soll sich erst im Gefängnis radikalisiert haben. Folgt man der auch hier verschiedentlich geäußerten Logik, müßte ein Gefängnisaufenthalt also dringend vermieden werden.

3. Am besten wäre es. ließe man solche Leute gar nicht erst einreisen, bzw. schöbe sie alsbald in ihre bzw. die Heimat ihrer Eltern ab.
16.12.2018 11:47 Uhr
nein, aber man sollte ihnen eine psychologische betreuung zukommen lassen.
16.12.2018 11:52 Uhr
@Frohsinn


Zu Deiner Information:
Darauf warten bedürftige Bundesbürger in der Regel 8 (acht) Monate!!!!!!

Du kannst da selbst Deine Schlüsse ziehen im FÜR und WIDER für alle Bedürftigen!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.12.2018 11:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.12.2018 12:16 Uhr
Zitat:
Du kannst da selbst Deine Schlüsse ziehen im FÜR und WIDER für alle Bedürftigen!


im oben genannten fall (gefährder) wäre es für die gesamte gesellschaft ein erheblicher nutzen. erstens würde sich die gefahr von anschlägen drastisch verringern, zweitens könnte taten vorgebeugt werden, die das ansehen von geflüchteten in der gesellschaft allgemein beschädigen,
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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