In dieser Kategorie existieren keine Unterbereiche.
Unterkategorie vorschlagen
Hinweis für Gäste
Um an den Umfragen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Anfang-5391 - 395 / 676 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Türkis  15.12.2018 14:29 Uhr
Kann ein Messerverbot für Asylanten die Sicherheit erhöhen?
Allerdings fielen darunter etwa keine Taschen- oder Küchenmesser, da auf diese der Waffenbegriff nicht anzuwenden sei. Die Juristen Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk halten die geplante Ausweitung für verfassungsrechtlich zulässig.

Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte sowie andere Angehörige von Nicht-EU-Staaten nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig soll das Verbot alle Formen von Waffen umfassen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Waffengesetz-Messerverbot-fuer-Asylwerber-duerfte-halten;art385,3029747
 Ja23,1%  (3)
 Nein38,5%  (5)
 Diskussion23,1%  (3)
 Bimbes15,4%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [25]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Türkis  15.12.2018 13:51 Uhr
Sollte man die Rahmenbedingungen dahingehend ändern, dass man die Asylheime um 20:00 Uhr doch noch sperren kann?
Erstmals seit Bestehen der Bundesregierung von ÖVP und FPÖ kommt direkter Widerspruch zwischen den Regierungsspitzen auf: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erteilte am Samstag der FPÖ-Forderung nach einem Ausgehverbot für Asylwerbende eine Absage. Zuvor hatte sich auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) dafür eingesetzt.

Kurz widersprach am Samstag in der Ö1-Sendung „Journal zu Gast“ der Forderung der FPÖ: „Die rechtlichen Regelungen sind sehr klar, und die gilt es einzuhalten“, so Kurz. „Es ist gut und richtig, dass in Quartieren, wo viele Asylwerber untergebracht werden, dass es da Regeln gibt. Da gibt es im Normalfall so etwas wie eine Hausordnung. Das ist auch rechtskonform, dass es so etwas gibt. Und alles, was in Richtung Freiheitsentzug geht, ist nicht rechtskonform“, so der Kanzler – mehr dazu in oe1.ORF.at.

https://orf.at/stories/3104393/
 Ja27,3%  (3)
 Nein27,3%  (3)
 Diskussion27,3%  (3)
 Bimbes18,2%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [11]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Desertsky  01.12.2018 14:58 Uhr
"Straflager": Kinder- und Jugendanwaltschaft prüft Unterkunft! Was sagst bzw. meinst Du dazu?
Es ist ein grauer Kastenbau, rundherum wurde ein hoher Gitterzaun aufgestellt, darüber noch ein Stacheldraht ausgerollt. Der Wind zieht kalt durch. Die Autos rasen vorbei, passieren die knapp dahinter liegende Grenze zu Tschechien. Vor der gläsernen Eingangstüre geht ein Security-Mann mit seinem belgischen Schäferhund „Happy“ auf und ab.
Die niederösterreichische Kinder- und Jugendanwaltschaft hat sich im Fall der von NÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) eröffneten Unterkunft für auffällige minderjährige Flüchtlinge in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) eingeschalten. "Wir überprüfen im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten", sagt Leiterin Gabriela Peterschofsky-Orange.

https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/kinder-und-jugendanwaltschaft-prueft-unterkunft-in-drasenhofen/400339354?fbclid=IwAR06JNwTMGpxu0g-EQroe5rcNxDUeaPWJWNXZvIUyVxRYKMmfgkMhWhQlSI
 Dazu sage ich folgendes...0,0%  (0)
 Dazu sage ich nichts.14,3%  (1)
 Das sehe ich differenzierter.0,0%  (0)
 Ich weiß nicht so recht/unentschlossen0,0%  (0)
 Diskussion.14,3%  (1)
 Bimbes71,4%  (5)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [3]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  LuisevPreussen  21.11.2018 11:25 Uhr
Findest Du es gut, wenn das Kopftuch in Schulen bis zum 10 Lebensjahr unterbunden wird und auch mit einer Geldstrafe samt Ersatzstrafe belegt werden kann?
Wien. Ein Kopftuchverbot in Kindergärten wird heute, Mittwoch, im Nationalrat mit der Bund-Länder-Vereinbarung über Geld zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. Schon am Donnerstag folgt der nächste Schritt. ÖVP und FPÖ werden einen Initiativantrag für ein Kopftuchverbot in Volksschulen einbringen. Ein Entwurf dazu wurde nun der Opposition übermittelt, SPÖ und Neos sollen das Verbot mit einer Verfassungsbestimmung mitbeschließen. Bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot in Volksschulen ist im Wiederholungsfall eine Geldstrafe bis 440 Euro oder als Ersatz eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen für die Eltern vorgesehen.

Das Kopftuchverbot soll gemäß dem Entwurf der Regierungsparteien im Schulunterrichtsgesetz als Verfassungsbestimmung im Paragraf 43a verankert werden. Darin wird festgehalten: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau."

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/1003410_Kopftuchverbot-Strafe-bis-440-Euro.html
 Ja71,4%  (5)
 Nein14,3%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Punkte14,3%  (1)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [3]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  LuisevPreussen  20.11.2018 13:15 Uhr
Ist ein Foto auf der Karte beim Arzt-, Ambulatoriums-, oder Spitalsbesuch eine gute Idee?
Ab 1.1.2020 wird eine neue Generation von e-cards ausgegeben, die auch mit einem Foto des Versicherten ausgestattet ist. Zusätzlich zu den bereits am Chip vorhandenen elektronischen Signaturen erhält die neue e‑card auch am Kartenkörper weitere Sicherheitsmerkmale.

http://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.782522


Wozu dient die e-card?
Die e-card ist ein sehr wichtiges elektronisches Dokument. Sie muss daher zu jedem Arztbesuch oder zur Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung mitgebracht und vorgelegt werden. Rasch und sicher kann mit der e-card Ihr Anspruch auf Behandlung festgestellt werden.

https://www.wgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.724444
 Ja60,0%  (3)
 Nein0,0%  (0)
 Diskussion20,0%  (1)
 Punkte20,0%  (1)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [1]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
» Starte Deine eigene Abstimmung in dieser Kategorie und verdiene 500 Bimbes! «
Anfang-5391 - 395 / 676 Abstimmungen+5Ende