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Fragenübersicht Der Islamische Staat hat acht kämpfende Anhänger des Islamischen Staates exekutiert - wie bewertest du das?
1 - 16 / 16 Meinungen
01.03.2016 12:45 Uhr
Erinnert mich an die Ermordung von Röhm. Totalitäre Herrschaftssysteme vergreifen sich gerne auch an den eigenen Leuten. Dann trifft es wenigstens keine Unschuldigen.
01.03.2016 12:49 Uhr
Wenn der Thread hier missbraucht wird, um "über Grenzen hinaus" zu diskutieren, kassiere ich die ganze Umfrage.

Mord bleibt Mord, egal aus welchen Motiven heraus.

/HerbertP (als Moderator)
01.03.2016 12:50 Uhr
Das ist ganz schrecklich, dass diese armen Menschen dort gestorben sind.
01.03.2016 12:51 Uhr
@ Solid

LOL Hat's Deine erste Meinung also auch erwischt!
01.03.2016 12:51 Uhr
Zitat:
Wenn der Thread hier missbraucht wird, um "über Grenzen hinaus" zu diskutieren, kassiere ich die ganze Umfrage.

Mord bleibt Mord, egal aus welchen Motiven heraus.

/HerbertP (als Moderator)



Klare Ansage. Danke. Hoffe Stalin nimmt sich ein Beispiel....
01.03.2016 12:54 Uhr
@ HerbertP
Zitat:
Mord bleibt Mord, egal aus welchen Motiven heraus.

Daß das Motiv ein verachtenswertes war, darüber sind wir uns ja einig. Und daß die Mörder natürlich bestraft gehören, ist auch klar. Aber das Maß an Mitleid mit den Opfern mache ich durchaus daran fest, wer denn nun Opfer geworden ist.
01.03.2016 13:40 Uhr
@Pomerius
Streng formal kann man sogar kritisch hinterfragen, ob überhaupt ein Mord vorliegt.

Schließlich gab es offenbar ein rechtsstaatliches Verfahren (wenn man mal islamisches Recht als fähig zur Rechtsstaatlichkeit anerkennt) mit einem Urteil, das vollstreckt wurde.

Man kann sogar rechtspositivistisch rangehen: Die Nasen haben gegen kodifizierte Vorschriften verstoßen und wurden dafür bestraft. Auch dann wäre es kein Mord.

Die Opfer waren auch nicht im engeren Sinne arglos oder wehrlos, schließlich waren es bewaffnete Kämpfer, die auf Krawall aus waren. Erst im Verlauf der Angelegenheit wurden sie wehrlos gemacht.

01.03.2016 16:48 Uhr
@ Solid
Zitat:
Streng formal kann man sogar kritisch hinterfragen, ob überhaupt ein Mord vorliegt.

Wer meint, daß die Sharia rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt, kann natürlich auch "streng formal" die Gültigkeit des deutschen Strafgesetzbuches im von IS kontrollierten Gegenden in Syrien unterstellen.
01.03.2016 19:26 Uhr
Tja, wo es um Geld und/oder Macht geht, spielen Gott und Allah am Ende wohl doch keine so große Rolle mehr.
01.03.2016 19:30 Uhr
@Pomerius
Zitat:
Wer meint, daß die Sharia rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt


Wir versuchen doch verzweifelt, diese Rechtsordnung zusammen mit den Glücksrittern bei uns zu importieren, um endlich den mangelhaften Rechtstsaat damit zu ersetzen.

Hattest du sonst auch so Berührungsängste zum Rechtspositivismus?
01.03.2016 19:34 Uhr
Zitat:
kann natürlich auch "streng formal" die Gültigkeit des deutschen Strafgesetzbuches im von IS kontrollierten Gegenden in Syrien unterstellen.


Bis auf "Doppelehe" dürfte dort vermutlich fast das ganze StGB gelten ;-)
01.03.2016 19:35 Uhr
@Botsaris

Als ob Gott oder Allah überhaupt je eine große Rolle gespielt haben...
01.03.2016 20:35 Uhr
@ Solid
Zitat:
Wir versuchen doch verzweifelt, diese Rechtsordnung zusammen mit den Glücksrittern bei uns zu importieren, um endlich den mangelhaften Rechtstsaat damit zu ersetzen.

Du vielleicht. Aber sonst?

Zitat:
Hattest du sonst auch so Berührungsängste zum Rechtspositivismus?

Auf jeden Fall. Rechtspositivismus im Sinne von Gesetzespositivismus ist ein großes Übel.
01.03.2016 20:36 Uhr
@ Botsaris
Zitat:
Bis auf "Doppelehe" dürfte dort vermutlich fast das ganze StGB gelten ;-)

Du bist ganz sicher, daß das StGB Abfall vom Islam mit Kopfabschlagen ahndet?
01.03.2016 20:46 Uhr
Zitat:
Du bist ganz sicher, daß das StGB Abfall vom Islam mit Kopfabschlagen ahndet?


Ich halte dich für intelligent genug, dass du weißt, was ich gemeint habe.

Aber gerne deutlicher: Ich gehe davon aus, dass vieles, was im StGB verboten ist, auch im IS-Herrschaftsbereich verboten ist.

Im Übrigen wird die reine Abkehr vom Islam nach den meisten sunnitischen Rechtsschulen ebenfalls nicht mit der Todesstrafe geahndet. In der Regel ist dazu ein folgender "aktiver Kampf gegen den Islam" erforderlich, was im historischen Kontext durchaus verständlich und zu der Zeit allgemein nicht unüblich war.
01.03.2016 20:58 Uhr
@ Botsaris
Zitat:
Aber gerne deutlicher: Ich gehe davon aus, dass vieles, was im StGB verboten ist, auch im IS-Herrschaftsbereich verboten ist.

Im IS-Herrschaftsbereich gibt es überhaupt keine stringente Rechtsordnung, sondern es wird das gemacht, was der jeweils zuständige IS-Bonze für eine authentische Anwendung islamischen Rechts hält. Passend dazu dieser Cartoon: https://matrixbob.wordpress.com/2014/09/17/isis-convert-to-islam-or-die-cartoon/

Zitat:
Im Ãœbrigen wird die reine Abkehr vom Islam nach den meisten sunnitischen Rechtsschulen ebenfalls nicht mit der Todesstrafe geahndet.

Das ist für die vom IS Hingerichteten und ihre Angehörigen sicher sehr tröstlich.
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