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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros  12.12.2020 13:23 Uhr
War´s das jetzt endlich Mr Trump?
Auch die jüngste Klage vor dem obersten Gerichtshof wurde abgewiesen.

Witzig: Die Richter lehnten die Klage, die sich gegen die Briefwahl in den 4 Swing-States richtete, in denen Biden vorne lag deswegen ab, weil die Trump-Delegation - angeführt vom Kläger aus Texas nicht alle Staaten mit hohem Briefwahlanteil verklagt hatten.

Da fragt man sich natürlich, wofür Trump die ganzen juristischen Experten bezahlt, wenn absehbar ist, das genau mit dieser Erklärung die Anklage wieder vor die Wand läuft. Das war vorher in den Medien bereits so prognostiziert worden.

Aber es bleibt die Frage: War´s das jetzt endlich mit den juristischen Narreteien aus der Trump-Ecke?

Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/supreme-court-usa
-trump-klage-wahl-101.html
 Ja - Gott sei Dank25,0%  (3)
 Ja - eher schon8,3%  (1)
 Ich bin mir nicht sicher0,0%  (0)
 Nein - eher nicht0,0%  (0)
 Nein - keinesfalls - da gibt es noch Hoffnung8,3%  (1)
 Nein - obwohl es keine Aussicht auf einen Erfolg gibt hat man inzwischen Gefallen daran gefunden vor die Wand zu laufen16,7%  (2)
 Diskussion / Alternative Antwort8,3%  (1)
 Bimbes33,3%  (4)
 
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Von:  J_Rabin  12.12.2020 08:43 Uhr
Hast du seit Beginn der Corona-Pandemie im März mal einen anderen Menschen umarmt?
Ausgenommen sind hier natürlich die allerengsten Angehörigen (Partner, Eltern, eigene Kinder)
In Zeiten von social distancing gilt dies ja eigentlich eher als verpönt
 Ja, eine(n) gute(n) Freund/Freundin 33,3%  (5)
 Ja, einen Kollegen/eine Kolleginn6,7%  (1)
 Ja, eine andere Person 13,3%  (2)
 Nein 26,7%  (4)
 Diskussion 20,0%  (3)
 
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Von:  Kreuzeiche  11.12.2020 22:06 Uhr
Farah Demir pflegt schwerkranke Corona-Patienten – jetzt soll sie abgeschoben werden! - Ist das für dich in Ordnung?
Seit Monaten kümmert sich Farah Demir um Corona-Intensiv-Patienten. Doch die müssen vielleicht schon bald auf die hingebungsvolle Pflegefachkraft verzichten. Die staatenlose 36-Jährige könnte abgeschoben werden - dabei ist sie in Deutschland aufgewachsen...

https://www.focus.de/politik/deutschland/in-deutschland-aufgewachsen-krankenschwester-mit-viel-mitgefuehl-pflegt-corona-patienten-jetzt-droht-ihr-die-ausweisung_id_12765034.html
 Ja11,8%  (2)
 Teilweise5,9%  (1)
 Nein58,8%  (10)
 Diskussion11,8%  (2)
 Bimbes11,8%  (2)
 
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Von:  Roter Stern  11.12.2020 20:16 Uhr
Wird Donald Trump das Kriegsrecht anwenden, um die Wahlen für ungültig erklären zu lassen?
Die rechte Verschwörungsseite "Epoch Times" titelt: "Wird Trump Lincoln als Vorbild nehmen und mit Kriegsrecht „den Sumpf trockenlegen“?"
 Ja, aber erst wenn er mit dem Golfen fertig ist.0,0%  (0)
 Der Typ gehört schleunigst in eine Gummizelle.23,1%  (3)
 Wayne interessiert Trumps Parallelwelt?23,1%  (3)
 Das ist eine vollkommen angemessene Reaktion eines großartigen Führers.7,7%  (1)
 Diskussion46,2%  (6)
 
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Von:  ratio legis  11.12.2020 16:46 Uhr
Welcher dieser beiden Menschen sollte im Fall einer notwendigen Triage die intensivmedizinische Betreuung bekommen (entscheidend nur die unten genannten Parameter)?
Ich habe vor ein paar tagen im DRadio eine lange Reportage über eine der Beschwerdeführerinnen gehört, die beim BVerfG versucht, eine gesetzliche Regelung der Triage-Kriterien zu erwirken. Dabei gab es auch ein kurzes Gedankenspiel, dass ich mir grob gemerkt und wiedergegeben habe und jetzt wiedergeben möchte.

Manch einer wird sagen, dass diese Umfrage spalterisch oder gar unangemessen sei, weil ja jeder Anspruch auf medizinische Behandlung habe. Das ist auch grundsätzlich richtig, aber bei Triage-Fällen eben anders - und in solchen Fällen wird ein Mensch diese sehr schwierige Entscheidung zu treffen haben. Die Umfrage stelle ich jetzt auch, weil ich eben erfahren habe, dass einer der Querdenker, die in Leipzig demonstrierten, acht Tage nach seiner Teilnahme wegen einer COVID-Erkrankung intubiert werden musste.

Also:

Im Land X gibt es landesweit nur noch sehr wenige freie Intensivplätze zur Behandlung COVID-Erkrankter. Deshalb ist es keine Option, irgendwo anders im Land nach freien Betten zu suchen - es wird sich keines finden. so bleiben nur noch die Kapazitäten in der Stadt S, in der wir uns befinden - hier gibt es exakt noch ein freies Intensivbett, mit kurz- oder mittelfristiger Freigabe weiterer Betten ist nicht zu rechnen; jedenfalls nicht früh genug, als es zur Lebensrettung der Betroffenen noch reichen würde.

O ist Oberarzt am städtischen Klinikum in S und hat zwei Patientenakten vor sich: Beide Personen sind schwer an COVID19 erkrankt, 55 Jahre alt.

Person 1 leidet an einer Muskelschwunderkrankung, nach Lage der Dinge ist aber damit zu rechnen, dass sie bei medizinischer Behandlung 70 Jahre und älter werden kann, die Person ist beruflich voll integriert, aber auf tägliche pflegerische Hilfe angewiesen, da sie in einem Rollstuhl sitzt. Ihre kognitiven Fähigkeiten sind nicht eingeschränkt. Es ist davon auszugehen, dass der körperliche Gesundheitszustand sich mit der Zeit weiter verschlechtern wird, es kann aber davon ausgegangen werden, dass sie bis zur Verrentung weiter berufstätig sein kann, sie hat insoweit eine gute Integrationsprognose.

Person 2 hat keine signifikanten Vorerkrankungen, lediglich etwas Übergewicht und leicht zu hohen Blutdruck. Person 2 gilt demnach als völlig gesund, seine Lebenserwartung bewegt sich im Rahmen des statistisch normalen Bereichs. Person 2 ist jedoch stadtweit dafür bekannt, dass er an jeder erdenklichen Demonstration gegen Corona-Maßnahmen teilgenommen hat; es ist - nachweislich - bekannt, dass er sich an Hygiene- und Abstandsregeln im öffentlichen Raum nicht gehalten hat und gegen ihm zudem mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt wurden, weil er unerlaubt im kommerziellen Bereich Partys veranstaltet hat. Es gilt auf Grund der Kontaktnachverfolgung als sicher, dass Person 2 sich entweder bei einer seiner Partys infiziert hat.

Sowohl Person 1 als auch 2 werden ohne intensivmedizinische Behandlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den nächsten 48 Stunden zu Tode gekommen, eine schnelle Entscheidung ist daher geboten. Die jeweiligen Anfragen ans Klinikum, die Patienten aufzunehmen, kamen fast gleichzeitig; ein zeitliches Rangverhältnis ist daher nicht herzustellen. Auch ein Losverfahren ist ausgeschlossen.

Das ist der Sachverhalt - nun eure Entscheidung, bitte.
 Person 160,0%  (6)
 Person 240,0%  (4)
 
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