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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros_II  04.10.2024 18:33 Uhr
Wird die CSU die Grünen-Affinität der CDU-Landesverbände als Kröte bei den nächsten Bundestagswahlen zu schlucken haben?
CSU-Chef Söder sieht eine Zusammenarbeit mit den Grünen im Bund als ein "No-Go". Eine große Mehrheit der CDU-Landesverbände will aber einer demokratischen Partei eine solche Absage nicht erteilen. Eine Brandmauer gegenüber den Grünen wird es nicht geben schallt es aus den Verlautbarungen mehrerer Landesfürsten der Christdemokraten.

Die Stimmungslage ist deutlich: Zwölf von 15 sprachen sich demnach dafür aus, gesprächsfähig zu bleiben beziehungsweise jetzt keine Koalitionsdebatten zu führen.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/cdu-
landesverbaende-gruene-100.html
 Mit Sicherheit11,1%  (1)
 Das sieht wohl so aus22,2%  (2)
 Eher schon11,1%  (1)
 In Teilen22,2%  (2)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein - Söder wird da noch intervenieren0,0%  (0)
 Diskussion22,2%  (2)
 Bimbes11,1%  (1)
 
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Von:  EvaHulzinger  04.10.2024 17:53 Uhr
Findest Du, dass der Protest von ÖVP und FPÖ zu recht in St.Pölten gegen diese Kunstinstallation erfolgte?
Das am Wochenende mit dem Schwerpunkt Demokratie ins Finale gehende Festival Tangente St. Pölten hat sich kurz vor dem Ende mit einer Performance auf dem Rathausplatz Kritik von regionalpolitischer Seite zugezogen. ÖVP und FPÖ störten sich am Freitag in Aussendungen an einer WC-Saugglocke in Übergröße, die als Fahnenständer für eine Österreich-Flagge dient. Die Freiheitlichen kündigten auch eine Anzeige an. Von Veranstalter-Seite wurde u. a. auf satirische Methoden verwiesen.

https://www.derstandard.at/story/3000000239541/kunst-performance-mit-wc-saugglocke-in-st-poelten-erzuernt-oevp-und-fpoe

(Anteros wollte mal über Gullydeckel in St.Pölten informiert werden)
 Ja0,0%  (0)
 Nein60,0%  (3)
 In Teilen20,0%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes20,0%  (1)
 
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Von:  Anteros_II  04.10.2024 17:23 Uhr
Ist es Dir auch aufgefallen, dass der EuGH heute einen irgendwie "produktiven Schub" offenbarte?
Es gab heute so einige interessante Entscheidungen - so zum Asylrecht, im Arbeitsrecht/Sportrecht - und auch eine Klärung für ermittelnde Behörden...

Es war schon auffällig, was da heute alles veröffentlicht wurde.

(Siehe auch die entsprechenden Umfragen zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei dol2day)
 Ja, das war ungewöhnlich0,0%  (0)
 Eher schon14,3%  (1)
 In Teilen14,3%  (1)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein - da kommt doch ständig was aus Luxembourg0,0%  (0)
 Diskussion14,3%  (1)
 Bimbes57,1%  (4)
 
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Von:  Anteros_II  04.10.2024 17:08 Uhr
Macht sich der Einfluss des BSW auf die Politiker im Osten durch ihren Aufruf zur Beendigung des Ukraine-Krieges bemerkbar?
Das Buhlen um den Koalitionspartner BSW scheint sich darin zu manifestieren, dass zwei Ministerpräsidenten und einer, der es werden will, sich mit einem Appell zur Beendigung des Ukraine-Krieges zu Wort melden.

CDU-Chef Friedrich Merz intervenierte postwendend: "Russland wird erst zu Gesprächen bereit sein, wenn das Regime von Putin erkennen muss, dass ein weiteres militärisches Vorgehen gegen die Ukraine aussichtslos erscheint", sagte der Unionsfraktionschef.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/
kretschmer-voigt-woidke-ukraine-
verhandlungen-100.html
 Absolut20,0%  (1)
 Eher schon20,0%  (1)
 In Teilen0,0%  (0)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein 0,0%  (0)
 Diskussion40,0%  (2)
 Bimbes20,0%  (1)
 
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Von:  Anteros_II  04.10.2024 16:59 Uhr
Weitere Entscheidung des EuGH: Der Smartphone-Zugriff soll auch bei leichten Straftaten den Ermittlungsbehörden erlaubt sein - findet das Deine Zustimmung?
Unbestritten ist: Wenn die Polizei die Daten eines Smartphones ausliest, dann kann das ein schwerer oder sogar ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte einer Person sein. Dennoch stellten die Richter klar, dass Ermittlungen nicht dadurch behindert werden dürften, dass man die Überwachung dergestalt einschränkt, dass eine effektive Verfolgung von Straftätern nicht mehr möglich wäre.

Sie verbanden allerdings das Recht auf die Smartphone-Überwachung/Auslesung damit, dass die einzelnen Staaten der EU ausreichend präzisieren, wann ein Gerät ausgelesen werden darf. Ebenso ist vor diesem Ermittlungsakt ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde zu beteiligen, die die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme prüft.

Da in Deutschland die Grenzen für eine solche Auslese-Maßnahme fehlen, muss das Gesetz nachgebessert werden. Es muss genauer die Art der Straftaten festlegen, bei denen das Smartphone überhaupt ausgelesen werden darf.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpoli
tik/eugh-smartphone-zugriff-100.html
 Absolut0,0%  (0)
 Eher schon0,0%  (0)
 In Teilen16,7%  (1)
 Ich weiß nicht16,7%  (1)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein50,0%  (3)
 Diskussion16,7%  (1)
 Bimbes0,0%  (0)
 
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