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Fragenübersicht [Themenwoche: Mitbestimmung] Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Wie bewrtest Du dieses neue Gesetz?
1 - 17 / 17 Meinungen
08.04.2021 21:14 Uhr
Ich finde es v.a. gut, dass Mitarbeiter schon bei der Vorbereitung der BR-Gründung besser geschützt sein werden.
08.04.2021 21:17 Uhr
Ein Betriebsrat müsste ein Pflichtbestandteil eines Unternehmens sein. Findige Unternehmen werden Wege finden, auch weiterhin die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.
08.04.2021 21:22 Uhr
Zitat:
Die im Zuge der Coronakrise befristet eingeführte, provisorische Möglichkeit, Betriebsratssitzungen ganz oder teilweise virtuell abhalten zu können, wird fester Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes werden. Die konkreten Details, wie Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenzen künftig geregelt sein sollen, werden durch Ergänzungen der Paragraphen 30 bis 34 in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt.


Das sehe ich kritisch. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber darauf drängen, BR-Sitzungen per Telefon- oder Online-Konferenz durchzuführen, um die Fahrt- und Übernachtungskosten der BR-Mitglieder einzusparen. Ferner sind die BR-Mitglieder dann besser am Arbeitsplatz greifbar.
08.04.2021 21:37 Uhr
Das Gesetz soll ja erst kurz vor der Wahl im September greifen. Ich bin gespannt, wie die neue Wahlordnung für die Betriebsratswahlen 2022 aussehen wird. Bislang war die Wahlordnung eine der größeren Hürden und schreckte viele Mitarbeiter davor ab, diesen administrativen Moloch zu stemmen, um zu einem Betriebsrat zu kommen.
08.04.2021 21:39 Uhr
Die Schwelle vom vereinfachten Wahlverfahren zum "normalen" Wahlverfahren soll auf 200 Arbeitnehmer im Betrieb hochgesetzt werden. Das kann dazu führen, dass mehr Betriebsräte im kürzeren Wahlverfahren gewählt werden. Gleichzeitig werden die Anfechtungsgründe entschärft, so dass es eine höhere Sicherheit für das Etablieren der Gremien gibt.

Alles in allem eine (sofern das Vorhaben so durchgeht) überfällige Novellierung der Betriebsverfassung.
08.04.2021 21:51 Uhr
Zitat:


Ein Betriebsrat müsste ein Pflichtbestandteil eines Unternehmens sein



Das sehe ich kritisch.
Ich habe in einem Unternehmen gearbeitet, in dem ich kaum jemandem zugetraut hätte, die Rolle als BR einigermaßen ernsthaft wahrzunehmen.
08.04.2021 21:59 Uhr
Kann man machen. Wird aber an den Fakten nichts ändern. Am Ende des Tages müssen sich einfach Arbeitnehmer finden, die bereit sind, sich für Mitbestimmung einzusetzen.

Sind die nicht vorhanden, hilft das beste Gesetz nichts.
08.04.2021 22:11 Uhr
Zitat:
Kann man machen. Wird aber an den Fakten nichts ändern. Am Ende des Tages müssen sich einfach Arbeitnehmer finden, die bereit sind, sich für Mitbestimmung einzusetzen.

Sind die nicht vorhanden, hilft das beste Gesetz nichts.


Du hast das Gesetz nicht gelesen, stimmts?

Es geht nicht nur um die Besetzung des Betriebsrats, sondern auch um dessen Arbeitsweise.
08.04.2021 22:18 Uhr
@Kreuzeiche:
Ich bin nicht Ostpreußen, aber wenn es keine Mitarbeiter gibt, die sich als BR engagieren wollen, nützen die einfachste Gründung oder die beste Arbeitsweise nckhts.
08.04.2021 22:20 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche:
Ich bin nicht Ostpreußen, aber wenn es keine Mitarbeiter gibt, die sich als BR engagieren wollen, nützen die einfachste Gründung oder die beste Arbeitsweise nckhts.


Das ist wohl wahr,

Aber es ist nur ein kleiner Teil dieses neuen Gesetzes.
Man sollte immer die Gesamtheit betrachten!
08.04.2021 22:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Kann man machen. Wird aber an den Fakten nichts ändern. Am Ende des Tages müssen sich einfach Arbeitnehmer finden, die bereit sind, sich für Mitbestimmung einzusetzen.

Sind die nicht vorhanden, hilft das beste Gesetz nichts.


Du hast das Gesetz nicht gelesen, stimmts?

Es geht nicht nur um die Besetzung des Betriebsrats, sondern auch um dessen Arbeitsweise.


Und? Ein Betriebsrat kann nur arbeiten, wenn er besetzt ist. Das Hauptproblem besteht nicht in der Frage, ob Abstimmungen (z.B. zur Geschäftsordnung, in Finanz- oder Personalfragen) per Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden und wie eine rechtssichere Protokollführung gewährleistet werden kann.
Auch die Frage nach der Art und Weise der Organisation von Wahlen ist technisch ohne weiteres lösbar.

All das steht und fällt aber mit der Bereitschaft von Leuten, einen Betriebsrat für nötig zu halten und dann auch zu gründen.

Meine Frau arbeitet im EDV-Bereich. Dort halten z.B. viele die Gründung eines Betriebsrates oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften für entbehrlich bis überflüssig und sind entsprechend nicht bereit, sich dafür einzusetzen.
Entsprechend gering ist der Organisationsgrad in diesen (häufig kleineren bis mittleren) Betrieben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.04.2021 22:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.04.2021 22:38 Uhr
Zitat:
Ein Betriebsrat müsste ein Pflichtbestandteil eines Unternehmens sein. Findige Unternehmen werden Wege finden, auch weiterhin die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.


Im Grunde gilt schon heute: Wenn die Belegschaft einen Betriebsrat wählen will, dann darf NIEMAND sie daran hindern.

Dies ist die Auslegung des §1 BetrVG.

Dieses Verbot der Behinderung der Wahl richtet sich gegen Jedermann. Eine Zuwiderhandlung ist gem. §119 BetrVG eine Straftat und wird gem. §158 StPO auf Antrag (Anzeige erfolgt bei der Staatsanwaltschaft) verfolgt.

Die Höhe des Strafmaßes liegt je nach Verstoß entweder bei einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Erfolgt der Verstoß in Tateinheit mit z.B. Nötigung kann die Gesamtstrafe auch höher ausfallen.

Problem: Obwohl viele Fälle von Wahlbehinderungen durch Arbeitgeber bekannt sind, kommt es kaum zu Anzeigen. Ähnlich, wie bei Whistleblowern gelten in vielen Fällen Mitarbeiter, die die Geschäftsleitung oder Mitglieder derselben verklagen als "Nestbeschmutzer", so dass die Hemmschwelle viel zu hoch liegt.

08.04.2021 22:50 Uhr
Zitat:
Meine Frau arbeitet im EDV-Bereich. Dort halten z.B. viele die Gründung eines Betriebsrates oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften für entbehrlich bis überflüssig und sind entsprechend nicht bereit, sich dafür einzusetzen.


Wusstest du, dass nur ein Betriebsrat mit der Geschäftsführung bei Schließung eines Betriebes in Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Sozialplans und damit verbundenen Abfindungen treten kann? Am Ende könnte deine Frau ohne Job und ohne Abfindung dastehen, weil sie einen Betriebsrat für entbehrlich hielt.
08.04.2021 22:52 Uhr
Zitat:
Bislang war die Wahlordnung eine der größeren Hürden und schreckte viele Mitarbeiter davor ab, diesen administrativen Moloch zu stemmen, um zu einem Betriebsrat zu kommen.


So schwer ist die Gründung eines Betriebsrats nicht und die zuständige Gewerkschaft steht gerne mit Rat und Schulungen zur Seite.
09.04.2021 07:28 Uhr
Was Betriebsräten hilft, hilft der Gesellschaft.

Im Rahmen dieser Mitbestimmung kann man mehr am politischen Leben Deutschlands teilhaben, als das mit nur dem Wahlrecht möglich ist.

Warum abhängig Beschäftigte sich gegen ihre Vertretung im betrieblichen Interessengegensatz wenden, war mir schon immer ein Rätsel.
09.04.2021 15:13 Uhr
Zitat:
Zitat:
Bislang war die Wahlordnung eine der größeren Hürden und schreckte viele Mitarbeiter davor ab, diesen administrativen Moloch zu stemmen, um zu einem Betriebsrat zu kommen.


So schwer ist die Gründung eines Betriebsrats nicht und die zuständige Gewerkschaft steht gerne mit Rat und Schulungen zur Seite.


Ich vermittle als Trainer genau diese Inhalte an Wahlvorstände- und glaube mir, selbst Akademiker gucken da manchmal mit unverständigem Blick. Was die Gewerkschaften betrifft: Nicht jede Belegschaft ist gewerkschaftsaffin
09.04.2021 22:57 Uhr
Zitat:
Zitat:
Meine Frau arbeitet im EDV-Bereich. Dort halten z.B. viele die Gründung eines Betriebsrates oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften für entbehrlich bis überflüssig und sind entsprechend nicht bereit, sich dafür einzusetzen.


Wusstest du, dass nur ein Betriebsrat mit der Geschäftsführung bei Schließung eines Betriebes in Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Sozialplans und damit verbundenen Abfindungen treten kann? Am Ende könnte deine Frau ohne Job und ohne Abfindung dastehen, weil sie einen Betriebsrat für entbehrlich hielt.


Diejenigen, die ich aus dem EDV-Bereich kenne, sind es gewöhnt, alle paar Jahre die Firma zu wechseln. auch mehrere Wechsel zwischen Selbstständigkeit bzw. freier Mitarbeit und Angestelltenstatus sind keine Seltenheit. Diese Leute haben i.d.R. weder Angst vor einem Arbeitsplatzwechsel noch vor längerer Arbeitslosigkeit.

Von daher erübrigt sich ein Sozialplan, weil die allermeisten ihn ohenhin nicht in Anspruch nehmen (müssen).

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.04.2021 23:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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