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Fragenübersicht Bietet die jetzt anstehende, erneute Anpassung des Infektionsschutzgesetzes eine gute Gelegenheit, die Regelungen zu Coronamaßnahmen insgesamt auf sichere Füße zu stellen?
1 - 7 / 7 Meinungen
09.04.2021 13:03 Uhr
Das wird man sehen. Ab einer Inzidenz von 100 in einem Kreis soll der Bund zuständig sein. Es gibt fast 300 Landkreise in Deutschland, dazu viele kreisfreie Städte. Das wird doch beim Bund Personal ohne Ende binden, das permanent zu kontrollieren und regionale Maßnahmen anzuordnen...
09.04.2021 13:05 Uhr
An der Kurzfristigkeit wird es scheitern, wobei man global gesehen ja mehr als ein Jahr Zeit für entsprechende Neuordnungen hatte.

An sich will ich sagen, dass es eine ganz gute Gelegenheit wäre und es aus meiner Sicht auch einigen Anpassungsbedarf gibt.

Anders als andere hänge ich nicht der nach dem Grundgesetz sowieso unbegründbaren Theorie an, dass die Materie nicht durch Rechtsverordnungen geregelt werden könnte.

Es wäre aber trotzdem sinnvoll, die Verordnungsermächtigung zu schärfen und zu überlegen, welche Aspekte man in die Hand der Bundesgesetzgebung überführen kann, um ein Mehr an demokratischer Legitimation zu bekommen.

Das würde m.E. vor allem dann funktionieren, wenn Kompetenzen tatsächlich in größerem Stil auf den Bund übergehen. Denn dann hätten wir in einem Fall stärkerer parlamentarischer Beteiligung nicht 34 mitentscheidende Akteure mit tausenden Mitgliedern, sondern zwei klar beauftragte Staatsorgane, nämlich die Bundesregierung und den Bundestag.

Ein dauerhaft eingesetzter Pandemieausschuss könnte etwa gemeinsam mit dem Coronakabinett der Bundesregierung an entsprechenden Vorlagen arbeiten und sie dann auch kurzfristig durch den Bundestag bringen.

Insgesamt besteht, meine ich, der Bedarf, die Regelungen etwas überblickbarer zu gestalten und den Flickenteppich derzeitiger Regelungen etwas auszudünnen.

Damit wird auch manchem Skeptiker der Wind aus den Segeln genommen, der gerne staatsorganisationsrechtliche Argumente vorschiebt, um nicht die eigentliche Position offenbaren zu müssen. Würde für mehr Ehrlichkeit in der Debatte sorgen.
09.04.2021 15:28 Uhr
Kommt drauf an was Merkel primär damit bezweckt.
geht es sich um mehr Verständlichkeit oder weniger Flickenteppich ist dies prinzipiell begrüßenswert.
Geht es sich eher darum fragwürdige Vorhaben wie ein Verweilverbot oder Ausgangsperren so juristisch geschickt zu verpacken und durch diverse Klauseln dafür zu Sorgen das diese nicht mehr gerichtlich greifbar sind ist dies abzulehnen.
09.04.2021 15:31 Uhr
Zitat:
diverse Klauseln dafür zu Sorgen das diese nicht mehr gerichtlich greifbar sind ist dies abzulehnen


Ist doch an sich eine gute Sache, das Parlamentsgesetz würde es den Oppositionsfraktionen erlauben, ein Normenkontrollverfahren vorm BVerfG in Gang zu setzen und zu prüfen lassen, ob die neuen Vorschriften dem GG entsprechen. Geht auch im Eilverfahren.

Kommt dabei heraus, dass die Vorschriften in Ordnung sind, ist hier für Klarheit gesorgt. Selbiges im gegenteiligen Fall.

So funktioniert Rechtsstaat
09.04.2021 16:28 Uhr
"Anpassung des Infektionsschutzgesetzes"

Ich bevorzuge die Formulierung

Merkels Rache-Lockdown
09.04.2021 16:30 Uhr
In Texas wurden am 3. März sämtliche Einschränkungen / Regelungen aufgehoben.

Hätte es Leichenberge oder auch nur Engpässe in der Gesundheitsversorgung gegeben, unsere Qualitätsmedien würden den ganzen Tag über nichts anderes berichten.

Es zeigt sich immer wieder: die Lockdown-Maßnahmen haben keinen erkennbaren Einfluss auf das Infektionsgeschehen.
09.04.2021 23:11 Uhr
Nein. Das war auch weder zu erwarten noch ist es geplant.

Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als die plan-, hilf- und strategielose Politik der Regierung Merkel ohne störende Zwischenrufe fortzusetzen.

Für alles andere hätten Frau Merkel und Herr Spahn Weitblick und die Absicht haben müssen, Maßnahmen zu ergreifen, die tatsächlich wirken.

Leider versäumte man während der letzten 13 Monate, ergriffenen Maßnahmen zu evaluieren bzw. so lange wirken zu lassen, daß man eine Wirkung überhaupt feststellen kann.

Die Imkompetenz und Ahnungslosigkeit in der Bundesregierung ist erschreckend.

Die nun vorbereiteten Maßnahmen (so die Änderung des Gesetzes überhaupt in der von der Bundesregierung gewünschten Form kommt), werden in vielen Kreisen und kreisfreien Städten (nämlich denen, die um die Inzidenz 100 Pendeln) zu einem Pendeleffekt führen, den man derzeit schon in Bayern besichtigen kann. Dort weiß mittlerweile niemand mehr, woran er ist und welche Maßnahmen, wann , wo und warum eigentlich gelten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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