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Fragenübersicht Zugang zu tödlichem Medikament abgelehnt! Richtig so?
1 - 6 / 6 Meinungen
02.02.2022 22:54 Uhr
Jein.
Wenn ich es richtig interpretiere wurde letztlich nur abgelehnt weil der Gesetzgeber es bisher versäumt hat die entsprechenden Regelungen zu schaffen, trotz der Aufhebung des Verbots.

Dieses Versäumnis? von Spahn ist eigentlich seine größte Sauerei.
02.02.2022 23:01 Uhr
Mein Verhältnis zur Sterbehilfe ist nach wie vor zwiespältig. Selbstbestimmung hin und her - ich sehe vor allem die Gefahren des Missbrauchs.
02.02.2022 23:55 Uhr
Mir gehts da ähnlich wie Ambion.

Aber trotzdem: wenn derjenige, der das tödliche Medikament bei klarem Verstand ist und nicht unter Druck gesetzt wird (bei reichen Erbtanten könnten ja auch die Angehörigen auf Ideen kommen) würde es mich wundern, wenn die nächste Instanz nicht anders urteilen würde.

Dass eine gesetzliche Regelung fehlt, kann eigentlich kein hinreichendes Argument sein, sonst würden amtierende Regierungen in der Vergangenheit nicht so viel Klatschen vom BVerfG bekommen haben.
03.02.2022 00:51 Uhr
Ich kenne das Urteil nicht im Detail, bin aber der Meinung, dass der Staat kein Recht haben sollte, Sterbewilligen den Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu verweigern. Das ist übergriffig.

Möglicher Missbrauch ist übrigens nur dann ein sinnvolles Argument, wenn konkret benennbare Gefahren in gesellschaftlich relevantem Ausmaß absehbar wären und diese dann noch vernünftig gegen den Nutzen der Hauptinteressenten solcher Medikamente abgewogen würden. Das geschieht in all den Diskussionen der letzten Jahrzehnte konsequent nicht, es werden lediglich völlig haltlose und durch nichts belegte Phantasien von in diesem Punkt konservativ denkenden Leuten angeführt, die es letztlich nur irgendwie doof zu finden scheinen, dass manche Menschen einfach sterben wollen. Dass mit einer Medikamentenfreigabe für Sterbewillige nicht massenhaft Angehörige ihre Erbtanten ermorden, sollte sich eigentlich selbst erklären. Das geht heutzutage auch mit einem einfachen Kissen, das aufs Gesicht gedrückt wird - mit ähnlich abschätzbarem Entdeckungsrisiko wie mit Tabletten.
03.02.2022 08:47 Uhr
Es ist schon eine Schande, dass man in diesem Land nicht würdevoll und selbstbestimmt sterben kann.
03.02.2022 10:32 Uhr
Ähm, so wirklich auseinandergesetzt hat sich wohl keiner mit dem Urteil. Die Vorsitzende Richterin hat richtigerweise bei der Verkündung gesagt, dass das Gericht ein juristisches Urteil fällt und kein Ethikrat ist. Das Gericht hatte hier viel weniger über eine ethische Frage zu entscheiden als vielmehr über die Tatsache, dass es anscheinend weder die Bundesregierung noch eine Bundestagsfraktion für nötig hielt, hier Rechtslagen ändern oder schaffen zu wollen.

Und das ist PEINLICH - egal, wie man grundsätzlich zu Sterbehilfe steht.
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