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Fragenübersicht Wäre aus Deiner Sicht ein Jugendstrafrecht legitim, welches ethnische und regionale Individualentwicklungen berücksichtigt?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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04.03.2024 12:32 Uhr
Individualentwicklungen der Straftäter werden in der Urteilsfindung doch berücksichtigt.
04.03.2024 12:34 Uhr
Zitat:
Individualentwicklungen der Straftäter werden in der Urteilsfindung doch berücksichtigt.


Aber auch die Strafmündigkeit individuell zu bewerten? Auch anhand gewisser Faktoren, wie persönliche Entwicklung, Herkunft usw usf.
04.03.2024 12:35 Uhr
So nach dem Motto: " Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."
04.03.2024 12:38 Uhr
Zitat:
So nach dem Motto: " Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."


Umgekehrt mein Lieber.
Der Gedanke ginge eher in die Richtung;


Der 12 jährige Tschetschene XY ist aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten im Umgang mit Waffen und sexuellerÜbergriffe als voll strafmündig anzusehen.
04.03.2024 12:40 Uhr
Zitat:
So nach dem Motto: " Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."

Ja leider ist dem so.
04.03.2024 12:40 Uhr
Wird es doch schon bei der individuellen Bewertung durch die Richter. Und das oftmals auch viel zu stark nach dem Motto, der ist nur Opfer seiner Umstände und seines Umfelds.
04.03.2024 12:41 Uhr
"Bei der Strafzumessung ist allerdings zu berücksichtigen, dass Herr Rainer Winkler, obwohl 34 jährig, in seinem Urteilsvermögen auf dem Niveau eines Grundschülers agiert. Insofern ist hier ein sehr mildes Strafmaß anzusetzen, das sich im Rahmen des Symbolischen bewegt."

Dafür gibt's ein Spruch: Das Winkler-Glück regelt.
04.03.2024 12:46 Uhr
Zitat:
So nach dem Motto: "Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."


Guter Punkt. Aus diesem Grund beschweren sich viele Leute aus den türkisch dominierten und finanzierten DITB-Gemeinden in meiner Gegend immer, dass "das Ansehen des Islam" durch arabische Straftäter in den Dreck gezogen würde und "die linken deutschen Richter" den edlen Islam bei der Bewertung der Zurechnungsfähigkeit und Strafmündigkeit "dieser arabischen Psychopathen" quasi als "geistige Behinderung" verleumden würden. Der Gedanke ist inhaltlich richtig, die Justiz funktioniert auf diese irre Weise und entschuldigt damit zu viele Straftäter.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.03.2024 12:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.03.2024 12:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
So nach dem Motto: " Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."


Umgekehrt mein Lieber.
Der Gedanke ginge eher in die Richtung;


Der 12 jährige Tschetschene XY ist aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten im Umgang mit Waffen und sexueller Übergriffe als voll strafmündig anzusehen.


In Österreich? Die deutschen Gerichte ticken tatsächlich eher andersherum.
04.03.2024 12:48 Uhr
"Ethnische und regionale Individualentwicklungen"? Das ist doch ein Widerspruch in sich. Geht es nun um kollektive oder individuelle Aspekte?
04.03.2024 12:48 Uhr
[quote]
Zitat:
So nach dem Motto: "Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."[/quote

Guter Punkt. Aus diesem Grund beschweren sich viele Leute aus den türkisch dominierten und finanzierten DITB-Gemeinden in meiner Gegend immer, dass "das Ansehen des Islam" durch arabische Straftäter in den Dreck gezogen würde und "die linken deutschen Richter" den edlen Islam bei der Bewertung der Zurechnungsfähigkeit und Strafmündigkeit "dieser arabischen Psychopathen" quasi als "geistige Behinderung" verleumden würden. Der Gedanke ist inhaltlich richtig, die Justiz funktioniert auf diese irre Weise und entschuldigt damit zu viele Straftäter.


Du Jesuit.
04.03.2024 12:48 Uhr
Zitat:
"Bei der Strafzumessung ist allerdings zu berücksichtigen, dass Herr Rainer Winkler, obwohl 34 jährig, in seinem Urteilsvermögen auf dem Niveau eines Grundschülers agiert. Insofern ist hier ein sehr mildes Strafmaß anzusetzen, das sich im Rahmen des Symbolischen bewegt."

Dafür gibt's ein Spruch: Das Winkler-Glück regelt.


Ja, an der Stelle passt die Nennung vom irren Winkler.
04.03.2024 12:49 Uhr
Zitat:
Zitat:
So nach dem Motto: "Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."[/quote

Guter Punkt. Aus diesem Grund beschweren sich viele Leute aus den türkisch dominierten und finanzierten DITB-Gemeinden in meiner Gegend immer, dass "das Ansehen des Islam" durch arabische Straftäter in den Dreck gezogen würde und "die linken deutschen Richter" den edlen Islam bei der Bewertung der Zurechnungsfähigkeit und Strafmündigkeit "dieser arabischen Psychopathen" quasi als "geistige Behinderung" verleumden würden. Der Gedanke ist inhaltlich richtig, die Justiz funktioniert auf diese irre Weise und entschuldigt damit zu viele Straftäter.


Du Jesuit.


Völlig ausgeschlossen, du klerikale Nase.
04.03.2024 12:51 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
So nach dem Motto: "Bei der Urteilsfindung muss berücksichtigt werden, dass Herr Mohamed Abdul, obwohl bereits 25, seinem Glauben und seiner Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht sowie gegenüber der Gewalt noch nicht als voll zurechnungsfähiger Erwachsener gelten kann und insofern noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist."[/quote

Guter Punkt. Aus diesem Grund beschweren sich viele Leute aus den türkisch dominierten und finanzierten DITB-Gemeinden in meiner Gegend immer, dass "das Ansehen des Islam" durch arabische Straftäter in den Dreck gezogen würde und "die linken deutschen Richter" den edlen Islam bei der Bewertung der Zurechnungsfähigkeit und Strafmündigkeit "dieser arabischen Psychopathen" quasi als "geistige Behinderung" verleumden würden. Der Gedanke ist inhaltlich richtig, die Justiz funktioniert auf diese irre Weise und entschuldigt damit zu viele Straftäter.


Du Jesuit.


Völlig ausgeschlossen, du klerikale Nase.


Geh scheißen.
04.03.2024 12:52 Uhr
Da grundsätzlich jeder Täter individuell betrachtet wird, ist das schon der Fall. Sofern das Gericht es als relevant erachtet. Die Frage, ob man jetzt in Unter- oder Obertupfingen aufwuchs, spielt allerdings in den seltensten Fällen eine Rolle.
04.03.2024 12:55 Uhr
Zitat:
Da grundsätzlich jeder Täter individuell betrachtet wird, ist das schon der Fall. Sofern das Gericht es als relevant erachtet. Die Frage, ob man jetzt in Unter- oder Obertupfingen aufwuchs, spielt allerdings in den seltensten Fällen eine Rolle.


Bei einer Sozialisation in einem somalischen oder afghanischen Kaff dann eben schon.
04.03.2024 12:56 Uhr
Zitat:
Geh scheißen.


Ach was! Grüß mir den Winkler.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.03.2024 13:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.03.2024 13:09 Uhr
Zitat:
Umgekehrt mein Lieber.
Der Gedanke ginge eher in die Richtung;


Der 12 jährige Tschetschene XY ist aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten im Umgang mit Waffen und sexueller Übergriffe als voll strafmündig anzusehen.


Magda, sorry, aber das ist mal wieder totaler rassistischer Müll, den du hier zum Besten gibst.

Die ganze Umfrage ist einfach nur bescheuert.
04.03.2024 13:28 Uhr
Zitat:
Zitat:
Umgekehrt mein Lieber.
Der Gedanke ginge eher in die Richtung;


Der 12 jährige Tschetschene XY ist aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten im Umgang mit Waffen und sexueller Übergriffe als voll strafmündig anzusehen.


Magda, sorry, aber das ist mal wieder totaler rassistischer Müll, den du hier zum Besten gibst.
...


Die Gerichte sind rassistisch? So weit würde ich nicht gehen.
04.03.2024 14:51 Uhr
Nein nach ethnischen Kriterien kann man nicht machen.
Ich wäre aber dafür das ganze zu reformieren .
Jugendliche die sich sehr schlecht verhalten sollten mehr Zur Verantwortung gezogen werden.
Gliechzeitig sollten dann Jugendliche aber auch wesentlcih mehr Rechte erhalten alles andere wäre Unfair!
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