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Fragenübersicht Bis zu 2 000 €, im Wiederholungsfall bis zu 4 000 € Ordnungsgeld für Pöbeleien im Bayerischen Landtag. Könntest Du dieser Idee etwas abgewinnen?
1 - 16 / 16 Meinungen
13.03.2024 21:42 Uhr
Nein, da Ordnungsrufe willkürlich erfolgen und damit zum Instrument der Schikane würden.
13.03.2024 21:44 Uhr
Zitat:
Nein, da Ordnungsrufe willkürlich erfolgen und damit zum Instrument der Schikane würden.


Das ist wie bei dol.
Wer sich an die Regeln nenschlichen Zusammenlebens hält, hat - in diesem Fall - keine Ordnungsgelder zu befürchten. ;-)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.03.2024 21:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.03.2024 21:45 Uhr
Haben zwei Rezensenten, dass auf diese Weise der Staatshaushalt saniert werden könnte, wenn die blaubraunen Pöbler zur Kasse gebeten werden?
13.03.2024 21:45 Uhr
Zitat:
Wer sich an die Regeln nenschlichen Zusammenlebens hält, hat - in diesem Fall - keine yOrdnungsgelder zu befürchten. ;-)


Doch, wenn er politisch Mißliebiges äußert.
13.03.2024 21:46 Uhr
Danke übrigens an die drei Rezensenten, die die abgesprochene (?) Rezisabotage verhindert haben.
13.03.2024 21:49 Uhr
Es ist mir ehrlich egal.
Schaut man in die Vergangenheit wären bei allen Parteien zumindest einige Abgeordnete gut zur Kasse gebeten worden.
13.03.2024 21:53 Uhr
Zitat:
Doch, wenn er politisch Mißliebiges äußert.


Wenn die "A"fD sich im Landtag von Bayern so aufführt wie im Bundestag, dann hat das recht wenig mit ihren politischen Äußerungen zu tun.
Und ich glaube, das weißt Du auch (wirst es freilich nicht zugeben). ;-)
13.03.2024 22:49 Uhr
Zitat:
Und ich glaube, das weißt Du auch (wirst es freilich nicht zugeben). ;-)


Nein. Interpretiere nichts in mich hinein, was nicht da ist!
Wir leben mittlerweile in einem Land, das politische Doppelmoral zum Standard erhoben hat.
13.03.2024 23:04 Uhr
Ich lese hier einiges, was nicht stimmt.

Auch gegen Strafen im parlamentarischen Raum gibt es Rechtsmittel.

Und auch bei Strafen im parlamentarischen Raum gibt es eine erhebliche Spannbreite.

Ich empfehle einfach mal zu recherchieren, wie viele Geldstrafen zB seit Einführung im Bundestag zur Wirksamkeit gelangten und gegen wen sie ausgesprochen werden mussten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.03.2024 23:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.03.2024 23:21 Uhr
Nein, demokratisch gewählte Abgeordnete sollten nicht für Äußerungen im Parlament bestraft werden können, auch nicht per Ordnungsgeld.
14.03.2024 09:20 Uhr
"die die abgesprochene (?) Rezisabotage verhindert"


ich habe mich mit keinem Doler abgesprochen!!!!!
einfach mal die Begründung der Ablehnung lesen.
14.03.2024 09:27 Uhr
Zitat:
Doch, wenn er politisch Mißliebiges äußert.


Wenn die Afd für jeden Mist, den sie liebt, mit einem Peitschenhieb bestraft werden würde, käme sie aus den Höllenqualen gar nicht mehr raus.
14.03.2024 09:29 Uhr
Ich finde es eigentlich ganz amüsant, wenn die keifende Weidel wieder mal ihre Fassung verliert.

Das ist so richtig schön demaskierend.
14.03.2024 09:32 Uhr
Zitat:
Nein, demokratisch gewählte Abgeordnete sollten nicht für Äußerungen im Parlament bestraft werden können, auch nicht per Ordnungsgeld.


Wenn du der Hetze in den Parlamenten freies Geleit einräumen würdest, würde es nicht lange dauern, bis Rechtsaußen nicht nur zur verbalen Gewalt greifen würde.
14.03.2024 09:35 Uhr
Die schwarz-braunen Kassen von den beiden Bierzeltgauklern Söder und Aiwanger müssen ja gut gefüllt sein, wenn sie so einen Vorschlag unterstützen.
14.03.2024 09:41 Uhr
> Nein, demokratisch gewählte Abgeordnete sollten nicht für Äußerungen im Parlament bestraft werden können, auch nicht per Ordnungsgeld.

Du meinst, wenn einige unbedingt zeigen müssen, dass sie aus der Gosse kommen und entsprechendes Niveau mitbringen, dann ist das so und sie demaskieren sich selbst?
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