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Dein Feedback zum Justizkonzept der Regierung? |
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05.11.2013 13:57 Uhr |
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Ah, die "gute, alte" Schlichter-Ini soll wiederbelebt werden?
Okay, dazu dann gleich mal eine nicht unerhebliche Frage:
WER ist/wird Schlichter? Wie wird man das und wer bestimmt das wie? |
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05.11.2013 13:58 Uhr |
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Warum wird das Einverständnis mit einer Schlichtung vorausgesetzt? Kann mir Fälle vorstellen, wo dafür einfach keine Basis vorhanden ist. Wäre es nicht besser und sinnvoller, wenn beide Parteien explizit ihr Einverständnis erklären müssten? |
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05.11.2013 14:03 Uhr |
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Hast Recht Mensch, ich hatte das überlesen. Dachte, das sei mit der Anzeige gekoppelt, aber es muss separat ein Schlichter angerufen werden. |
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05.11.2013 14:08 Uhr |
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und als nächstes kommt dann wieder die Pflicht zur Schlichtung
Es wiederholt sich alles |
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05.11.2013 14:16 Uhr |
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Ich erinnere mich gut an die frühere Schlichter-Ini - sie hat längere Zeit wirklich gute "Arbeit" geleistet.
Das was hier vorgeschlagen wird lehne ich ab, da plötzlich dritte per Anzeige bestimmen sollen, wer eine Schlichtung "verpasst" bekommt. Beleidigungsanzeigen wurden früher nur vom "Beleidigten" gestellt, nicht von irgendwelchen Leuten die "von außen" eine Beleidigung sehen. |
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05.11.2013 14:24 Uhr |
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Liest sich aber ein klein wenig andes, *Mensch*, einschließlich einer "Ich verpetz Dich" - Klausel, da dem SG ja mitgeteilt werden soll "ey, paßt auf, DER WOLLTE NICHT SCHLICHTEN WOLLEN!!!"
Ich sehe darin nach wie vor keinen Sinn. Und das System, daß ich als Anzeigende erst Konfliktpartei gleichzeitig zweite, angezeigte Konfliktpartei sein können dürfen kann entzieht sich auch meinen Fähigkeiten... aber macht nix, denn nur das "macht nix" beruhigt Euch anscheinend... ^^ |
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05.11.2013 14:43 Uhr |
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Ich kann Deinen Einwand durchaus nachvollziehen, ZeitZeichen, auch wenn ich ihn so nicht ganz teile.
Ich warte jetzt erstmal die Erklärung bezüglich der Person des Schlichters ab, denn das finde ich bei dem Thema ziemlich wesentlich. |
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05.11.2013 15:46 Uhr |
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Ich bin eher für offene Gerichtsverfahren. Ankläger und Beklagter sollten sich öffentlich begegnen, zur Not mit einem Verteidiger und ein öffentliches Gericht spricht das Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht(Redax) ist bei Bedarf letzte Instanz! |
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05.11.2013 17:07 Uhr |
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VIEL wichtiger als dieses "neue" Konstrukt wäre es, die Erlaubnis zur Anzeige vom vermeintlich Beleidigten einzuholen, wenn die Anzeige von einem Dritten gestellt wird. |
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05.11.2013 17:36 Uhr |
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Kimo, sorry, ein interner Error führte zu meiner Ablehnung, natürlich hätte es Zustimmung werden sollen. Asche auf mein Haupt... ;) |
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05.11.2013 18:45 Uhr |
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Also nach erneutem Durchlesen und Betrachtung der Aussagen hier im Diskussionsfaden werde ich meine Zustimmung verweigern. |
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Volk, Sonstige |
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