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Fragenübersicht Dein Feedback zum Justizkonzept der Regierung?
1 - 20 / 40 Meinungen+20Ende
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05.11.2013 13:38 Uhr
Abgesehen von ein paar Rechtschreibfehlern und diesem hier:

Zitat:
Nennt der anzeigende Doler sich selbst als zweite Konfliktpartei wird sein Eiverständnis für eine Schlichtung vorausgesetzt.
(Mal eine saudoofe Frage meinerseits: Wann hat sich zuletzt ein Doler selbst angezeigt?!? Und wie soll eine Schlichtung mit mir selbst aussehen??)

ein Vorschlag, dem man zustimmen kann aber nicht unbedingt muß, denn das erzeugt nur einen aus meiner Sicht vermeidbaren Verwaltungsaufwand. Aber ich stemme mich auch nicht dagegen.
05.11.2013 13:51 Uhr
Zitat:
Aber ich stemme mich auch nicht dagegen.

Bin erleichtert. ;)

Das mit der Nennung seiner selbst als zweite Konfliktpartei ist nicht als Selbstanzeige, sondern folgendermaßen zu verstehen: Der Angezeigte ist in jedem Fall erste Konfliktpartei. Nun kann es aber sein, dass nicht der "Geschädigte" selbst, sondern ein Dritter die Anzeige einreicht. In diesem Fall bekommen sowohl Angezeigter und Geschädigter eine Mail.

Ist der Anzeigende selbst der Geschädigte, macht er eine entsprechende Angabe, sodass klar wird, dass er selbst Konfliktpartei ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2013 14:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2013 13:57 Uhr
Ah, die "gute, alte" Schlichter-Ini soll wiederbelebt werden?
Okay, dazu dann gleich mal eine nicht unerhebliche Frage:
WER ist/wird Schlichter? Wie wird man das und wer bestimmt das wie?
05.11.2013 13:58 Uhr
Warum wird das Einverständnis mit einer Schlichtung vorausgesetzt? Kann mir Fälle vorstellen, wo dafür einfach keine Basis vorhanden ist. Wäre es nicht besser und sinnvoller, wenn beide Parteien explizit ihr Einverständnis erklären müssten?
05.11.2013 14:01 Uhr
Zitat:
Warum wird das Einverständnis mit einer Schlichtung vorausgesetzt?
Das ist wohl nur für den Fall gemeint, dass der Anzeigende selbst der eine Betroffene ist, oder? Und wenn DER dann einen Schlichter anruft, dann wäre es seltsam, wenn er selbst damit gar nicht einverstanden wäre.. *g*

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2013 15:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2013 14:03 Uhr
Hast Recht Mensch, ich hatte das überlesen. Dachte, das sei mit der Anzeige gekoppelt, aber es muss separat ein Schlichter angerufen werden.
05.11.2013 14:08 Uhr
und als nächstes kommt dann wieder die Pflicht zur Schlichtung
Es wiederholt sich alles
05.11.2013 14:16 Uhr
Ich erinnere mich gut an die frühere Schlichter-Ini - sie hat längere Zeit wirklich gute "Arbeit" geleistet.

Das was hier vorgeschlagen wird lehne ich ab, da plötzlich dritte per Anzeige bestimmen sollen, wer eine Schlichtung "verpasst" bekommt. Beleidigungsanzeigen wurden früher nur vom "Beleidigten" gestellt, nicht von irgendwelchen Leuten die "von außen" eine Beleidigung sehen.
05.11.2013 14:19 Uhr
Zitat:
da plötzlich dritte per Anzeige bestimmen sollen, wer eine Schlichtung "verpasst" bekommt.
Das stimmt doch so nicht, Kimosabe: Der Schlichter soll nur vom Anzeigenden angerufen, bzw. vorgeschlagen werden KÖNNEN, wenn ich es richtig verstanden habe.
Eine SchlichtungsPFLICHT soll es nicht geben.
05.11.2013 14:24 Uhr
Liest sich aber ein klein wenig andes, *Mensch*, einschließlich einer "Ich verpetz Dich" - Klausel, da dem SG ja mitgeteilt werden soll "ey, paßt auf, DER WOLLTE NICHT SCHLICHTEN WOLLEN!!!"

Ich sehe darin nach wie vor keinen Sinn. Und das System, daß ich als Anzeigende erst Konfliktpartei gleichzeitig zweite, angezeigte Konfliktpartei sein können dürfen kann entzieht sich auch meinen Fähigkeiten... aber macht nix, denn nur das "macht nix" beruhigt Euch anscheinend... ^^
05.11.2013 14:43 Uhr
Ich kann Deinen Einwand durchaus nachvollziehen, ZeitZeichen, auch wenn ich ihn so nicht ganz teile.
Ich warte jetzt erstmal die Erklärung bezüglich der Person des Schlichters ab, denn das finde ich bei dem Thema ziemlich wesentlich.
05.11.2013 14:43 Uhr
Zitat:
Liest sich aber ein klein wenig andes, *Mensch*, einschließlich einer "Ich verpetz Dich" - Klausel, da dem SG ja mitgeteilt werden soll "ey, paßt auf, DER WOLLTE NICHT SCHLICHTEN WOLLEN!!!"

Der Bericht ist nur für ein mögliches nachfolgendes SG Verfahren gedacht und ist somit auch nur für den Angezeigten von Bedeutung. Außerdem steht auch explizit im Text dass entgegenkommendes Verhalten honoriert werden soll. Und so ist es auch gemeint. Wer keine Schlichtung will hat keine Nachteile. Der Angezeigte hat lediglich die Möglichkeit in der Schlichtung ein positives Bild abzugeben. Er kann so erreichen dass der Anzeigeersteller die Anzeige zurück zieht oder dass das Urteil eventuell etwas milder ausfällt.
Der Bericht wird nichts über den Inhalt der Schlichtung aussagen sondern dient nur einem kurzen Überlick für die Jurymitglieder ganz ungefähr in folgender Form :
Der Angezeigte Doler A stimmte der Schlichtung zu.
Doler B stimmte der Schlichtung zu.
Der angezeigte Doler A war während der Schlichtung sehr/etwas/kaum/gar nicht entgegenkommend.


05.11.2013 14:53 Uhr
Zitat:
Der Bericht ist nur für ein mögliches nachfolgendes SG Verfahren gedacht und ist somit auch nur für den Angezeigten von Bedeutung.
Naja, wenn man schon (wieder) die Möglichkeit einer Schlichtung schaffen möchte, dann fände ich es schon auch interessant zu erfahren, wenn der Anzeigende keine Schlichtung will, denn das könnte ja wiederum Rückschlüsse auf seine Motivation zur Anzeige zulassen, DerJonny.
05.11.2013 15:34 Uhr
Zitat:
Der Angezeigte Doler A stimmte der Schlichtung zu.
Doler B stimmte der Schlichtung zu.
Der angezeigte Doler A war während der Schlichtung sehr/etwas/kaum/gar nicht entgegenkommend.


Pardon? DAS soll keine Aussagekraft haben?

Sorry, ich sehe hier die Gefahr der Meinungsvorbildung für die Jury.

Nehmen wir an, der Anzeigende stimmt einer Schlichtung NICHT zu. Das wird dann der Jury übermittelt. Wir wissen alle, wie mitunter merkwürdig die "Jury" hier entscheidet. Und da soll ein Hinweis auf eine Schlichtungsablehnung KEINERLEI AUSWIRKUNG haben?!!?

Sorry, aber das glaubt Ihr doch wohl nicht wirklich, oder? ^^
05.11.2013 15:46 Uhr
Ich bin eher für offene Gerichtsverfahren. Ankläger und Beklagter sollten sich öffentlich begegnen, zur Not mit einem Verteidiger und ein öffentliches Gericht spricht das Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht(Redax) ist bei Bedarf letzte Instanz!
05.11.2013 17:07 Uhr
VIEL wichtiger als dieses "neue" Konstrukt wäre es, die Erlaubnis zur Anzeige vom vermeintlich Beleidigten einzuholen, wenn die Anzeige von einem Dritten gestellt wird.
05.11.2013 17:36 Uhr
Kimo, sorry, ein interner Error führte zu meiner Ablehnung, natürlich hätte es Zustimmung werden sollen. Asche auf mein Haupt... ;)
05.11.2013 18:45 Uhr
Also nach erneutem Durchlesen und Betrachtung der Aussagen hier im Diskussionsfaden werde ich meine Zustimmung verweigern.
05.11.2013 18:52 Uhr
Zitat:
VIEL wichtiger als dieses "neue" Konstrukt wäre es, die Erlaubnis zur Anzeige vom vermeintlich Beleidigten einzuholen, wenn die Anzeige von einem Dritten gestellt wird.

Hmm, ich weiß nicht.

Ein Beispiel:
Doler A nennt Doler B ein Arschloch.
Doler B ist das egal.
Doler C ist aber der Meinung, es gehört sich einfach nicht, andere Arschloch zu nennen.

Was ist dann das Resultat? Doler A darf gerne Doler B beleidigen. Doler D dürfte das aber zum Beispiel nicht...

Also, ich erkenne noch nicht die Wichtigkeit, aber vielleicht habe ich was übersehen?
05.11.2013 19:00 Uhr
Zitat:
Also, ich erkenne noch nicht die Wichtigkeit, aber vielleicht habe ich was übersehen?

Vielleicht sollten wir einfach per Feldversuch ausprobieren, ob es da eine Notwendigkeit gibt. Nenn mich doch mal bitte Arschloch, mir wäre das egal. Dann warten wir einfach ab ob dich jemand anzeigt und wie sich die Sache entwickelt. ;)
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