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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros  28.04.2018 11:20 Uhr
Wie oft warst Du schon "Kläger" vor dem dol-Schiedsgericht?
Wie oft hast Du schon einen Mitspieler vor das Schiedsgericht gebracht?
 Noch nie29,4%  (5)
 Erst einmal5,9%  (1)
 2-5 mal41,2%  (7)
 6-10 mal5,9%  (1)
 11-20 mal0,0%  (0)
 Schon mehr als 20 mal5,9%  (1)
 Ich weiß nicht genau0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes11,8%  (2)
 
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Von:  AstraZeneca  19.04.2018 13:26 Uhr
Im aktuellen SG-Verfahren gegen radiolyse hat einer/eine aus der Jury mit den Worten "raus hier" eine permanente Sperre gefordert. Um wen könnte es sich hier handeln?
Ich wüßte es gern.
 Ich war der bzw. die Betreffende.5,3%  (1)
 Ich weiß es.5,3%  (1)
 Ich sage es nicht.5,3%  (1)
 Ich weiß es nicht und kann nur vermuten.15,8%  (3)
 Diskussion, Bimbes.68,4%  (13)
 
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Von:  Alpenkänguru  14.03.2018 10:55 Uhr
Sollte man in Schiedsgerichtsordnung nicht auch passende Urteilsrahmen einführen?
Ich bringe mal ein Beispiel:

Du bist blöd kann nicht mit der gleichen Härte bestraft werden, wie eine Holocaustleugung. Sollte man nicht von vorhinein Deliktgruppen festlegen und Strafrahmen. Für Beleidigungen sollte der Rahmen zb. von Freispruch bis Verwarnung reichen. Für schwere Delikte wie Volksverhetzung: Freispruch, 2,3,4 Wochen, permanente Sperre.
 Ja11,1%  (1)
 Nein55,6%  (5)
 Diskussion11,1%  (1)
 Bimbes/Zaster/Her mit der Marie22,2%  (2)
 
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Von:  Anteros  14.03.2018 08:52 Uhr
Welches Urteil erwartest Du im aktuellen Schiedsgerichtsverfahren unter Berücksichtigung des Verteidigungs-Plädoyers gegen Anteros?
Hier die Verteidigung:

Sehr geehrte Jury.

Ich bin mehr als erstaunt, dass diese Anklage das Gusto der SOKO´s bekam.
Zu den Vorwürfen:

1) Zum "Schwulenhasser" -
Ich nannte diejenigen - keinesfalls war (nachlesbar) nur einer gemeint, die bezüglich Homosexueller weltfremde und menschenfeindliche Thesen von sich geben - Schwulenhasser. Das ist korrekt.

Hier allerdings, zieht sich jemand den Schuh, der ihm angeblich ja gar nicht passt, über - das ist absurd. Man kann sich nur dann beleidigt fühlen, wenn man direkt als solcher tituliert wird, das ist augenscheinlich nicht geschehen.

2) "Burn in Hell" - ist eine satirische Spiegelung der Plakate, die immer am CSD-Wegesrand von bibeltreuen Fanatikern hochgehalten werden um Schwule und Lesben in die Hölle zu wünschen.

Diese "Spiegelung" richtet sich ausschließlich an menschenfeindlich argumentierende Schwulenhasser. Wenn der anklagende Account schlüssig darlegt, dass er gar kein Schwulenhasser ist, dann kann sich das "Burn in Hell" überhaupt nicht auf ihn beziehen. Insofern kann er es auch nicht gegen mich als Anklagepunkt verwenden.

3) Zum Zerschießen der Umfrage:

Sollte es sich beim Ankläger um Alpenkänguru handeln - dann hat er in der Tat durch bestimmte Bemerkungen und durch seinen üblichen Stil des "Vertippens", "Mausrutschens", "Es dann doch nicht so meinens", des Ausnutzen eines vorgetäuschten "Niedlichkeitsfaktors" (armes Känguru) durch vorgespieltes Missverstehen und Fehlinterpretieren geschafft die Diskussion sachfremd zu beeinflussen. Ich nenne das Zerschießen - aber viel wichtiger: Das wurde gar nicht primär durch mich festgestellt, sondern auch durch andere Diskussionsteilnehmer - so findet sich kein Zitat in der Umfrage, die den Anklagepunkt belegt.

Stattdessen gibt indirekt sogar Alpenkänguru zu, sich sachfremd in der Umfrage geäußert zu haben und (ich werte das als Spam) lediglich einen Wiki-Erklärungsbeitrag zu einem angeblich falsch von mir verwendeten Wort gepostet zu haben:

[Quote]@Anteros

Ich habe mich nicht zum Thema geäußert. Nur auf einen klassischen Fehler eines Vulgärwortes verwiesen. Und Du nennst mich einen Schwulenhasser? Auf welche Reize fliegst Du an. Schalke und Alpenkänguru gehen am Schwulencafe vorbei. Anteros schreit raus: Die Faschisten wollen uns umbringen ?[/Quote]

Mit solchen Übertreibungen und Fehlinterpretationen arbeitet sich Alpenkänguru ständig nachlesbar durch fast alle Umfragen, sobald er Gegenwind bekommt.

Ergo: Ich bitte in dieser Sache um Freispruch, da weder Alpenkänguru direkter Adressat einer Injurie war, noch ist der Vorwurf der Unterstellung (Zerschießen einer Umfrage berechtigt). Ich halte daher die Anklage für eine verschwendete Zeit für die Jury, den Angeklagten und auch den Kläger, denn sie ist in der Nachbetrachtung nur eines: SUBSTANZLOS!
 Einen Freispruch57,1%  (8)
 Eine Ermahnung0,0%  (0)
 Eine Verwarnung0,0%  (0)
 Eine Sperre14,3%  (2)
 Eine permanente Sperre0,0%  (0)
 Ich bin mir unsicher7,1%  (1)
 Differenzierte Diskussion7,1%  (1)
 Bimbes14,3%  (2)
 
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Von:  Anteros  12.03.2018 08:19 Uhr
Befürwortest Du eine deutliche Erweiterung der Kapazität (Buchstabenmenge) für die Verteidigung/Stellungnahme in den SG-Prozessen?
Ich wurde aktuell angeklagt und nur ein Bruchteil meiner Stellungnahme, die aber nur in der kompletten Gänze Sinn macht konnte übertragen werden. Ich verwies daher auf mein Profil, wo ich den kompletten Stellungnahmentext veröffentlichte. Solche Situationen sollten den Angeklagten vorm SG aber nicht beleidigen. Daher ist meines Erachtens eine deutliche Ausweitung der Kapazität für den Stellungnahme-Text unbedingt nötig.
 Ja, absolut10,0%  (2)
 Ja, eher schon15,0%  (3)
 Ich bin da gespalten10,0%  (2)
 Nein, eher nicht0,0%  (0)
 Nein, überhaupt nicht15,0%  (3)
 Diskussion10,0%  (2)
 Bimbes40,0%  (8)
 
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