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Fragenübersicht Sollte man gegen Urteile des Dol-Schiedsgerichtes bei der Redaktion Rechtsbeschwerde einlegen können?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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03.01.2018 15:05 Uhr
Aber nur, wenn die Rechtsbeschwerde bei Benutzung des Fonts Ariel oder Times Roman in der Größe 10 mindestens eine DIN A4 Seite füllt.
03.01.2018 15:06 Uhr
Die Frage ist allerdings, ob sich die Redakteure das überhaupt antun wollen
03.01.2018 15:22 Uhr
Bei den paar Figuren hier lohnt sich das kaum noch - wir sind ja mehr ein Simulatiönchen.



Allerdings sind einige Urteile der letzten Zeit in der Tat bemerkenswert.
03.01.2018 16:39 Uhr
Verwaltungsaufwand wie im realen Leben.

- 7 facher Durchschlag
- Kopie von Durchschlag 4 an das dem Hauptwohnsitz zugeordnete Landesarchiv
- Kopie von Durchschlag 7 wird nach Eingang zurückgesendet mit Erhaltsbestätigung
- Frist für Einspruch 2 Wochen
- Aufschub der Frist bei Anmeldung von Gründen (siehe Ordnungsverfahrensordnung §1335 Absatt 3.
- Aufschub der Frist mit Verlängerung wegen Urlaub (siehe Ordnungsverfahrensordnung §1336 - Erloschen mit Kanzlererlass 213 vom 15.5.2016 aufgrund der Erlassordnung vom 6.3.2013
03.01.2018 16:45 Uhr
Umgekehrt wurde es in den vergangenen Jahren praktiziert: Manche Freisprüche vor dem Schiedsgericht wurden von der Redax in Ermahnungen, Verwarnungen oder Sperren umgewandelt.
03.01.2018 18:41 Uhr
Zitat:
Umgekehrt wurde es in den vergangenen Jahren praktiziert: Manche Freisprüche vor dem Schiedsgericht wurden von der Redax in Ermahnungen, Verwarnungen oder Sperren umgewandelt.


Da wird es ja direkt mal Zeit für eine Wiederholung dieser Praxis.
03.01.2018 18:48 Uhr
Ich dachte, man könne sich bei der Redax über so ziemlich alles beschweren?
03.01.2018 19:53 Uhr
Das Heulsusentum ist bei dol2day traditionell stärker ausgeprägt, als das Einhalten der Doliquette.
03.01.2018 19:58 Uhr
Zitat:
Manche Freisprüche vor dem Schiedsgericht wurden von der Redax in Ermahnungen, Verwarnungen oder Sperren umgewandelt.

In den letzten 5 Jahren genau 1x
03.01.2018 19:59 Uhr

Zitat:
Ich dachte, man könne sich bei der Redax über so ziemlich alles beschweren?

Kann man.
Man kann auch alles an den Papst oder Herr Müller nebenan schreiben.
03.01.2018 20:32 Uhr
Kann man doch bereits. Ob die Redax das akzeptiert, kann sie willkürlich entscheiden. Das unterscheidet das Verfahren nicht wesentlich von der Willkür, die bei offizieller Einräumung dieser Möglichkeit durch nichtgewählte Entscheider herrschen würde.
04.01.2018 08:32 Uhr
Zitat:
Insofern ist die Rechtsbeschwerde das einzige, dem realen juristischen Leben entlehnte Mittel der Intervention.


Lies dir das am besten nochmal durch. Google Tipp: "Rechtsbeschwerde".
04.01.2018 09:04 Uhr
@Botsaris

Ziel der Rechtsbeschwerde ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.

Angewandt wird die Rechtsbeschwerde normalerweise nur in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, bei Patentsachen oder in der ordentlichen Gerichtsbarkeit/Zivil-/Strafverfahren, wenn sie der Einhaltung der Rechtsnormen bzw. der Rechtsfortbildung dient.

Dazu brauche ich Google nicht.

Ich schrieb ja auch: "entlehnt" - nicht völlig übertragbar.

Da aber Revision und Berufung in der Doliquette nicht vorgesehen sind, ist die Rechtsbeschwerde als Einwand in Richtung höchste Entscheidungsinstanz durchaus als Analogie möglich.
04.01.2018 09:19 Uhr
@Anteros

Zitat:
durchaus als Analogie möglich.


Nein. Auch dann wäre die Rechtsbeschwerde hier völlig abwegig, da man bei Bestehen eines einziges Gerichts (hier: Schiedsgericht) bereits eine höchstrichterliche (SG = als einziges das höchste Gericht) Entscheidung hat, zudem gibt es bei EINEM Gericht auch immer eine EINHEITLICHE Rechtsprechung, da es keine zwei unterschiedliche geben kann. Sinn hätte dein Vorschlag also nur bei Bestehen eines Instanzenzuges und unterschiedlichen höheren Instanzen.

Vielleicht hast du ursprünglich auch einfach die Verfassungsbeschwerde gemeint, das hätte fast Sinn. Da der Rechtsweg durch SG-Urteil abgeschlossen wäre, aber der Doler sich vielleicht in seinen Dol-Grundrechten verletzt fühlt ;-)
04.01.2018 10:24 Uhr
Zitat:
Auch dann wäre die Rechtsbeschwerde hier völlig abwegig, da man bei Bestehen eines einziges Gerichts (hier: Schiedsgericht) bereits eine höchstrichterliche (SG = als einziges das höchste Gericht) Entscheidung hat


q.e.d.

Genau darum geht es, denn als Instanz ist die Redaktion quasi das Verfassungsgericht und somit die höchste Instanz. Sie haben, wenn auch sehr selten, Urteile schon kassiert.
04.01.2018 10:32 Uhr
@Anteros

Ein Grundkurs "Deutsches Recht" täte dir gut - alternativ beweist ein "Sorry, hatte Unrecht" auch Charakter ;-)
04.01.2018 10:32 Uhr
Streitpunkt ist ja offensichtlich, ob die Auffassung zu Recht besteht, dass das SG die wirklich höchste Entscheidungsinstanz ist, oder ob man Gott Redax als solche betrachtet.

Botsaris hat natürlich Recht, dass die Redax als Spielorgan so nicht vorgesehen ist.
04.01.2018 10:33 Uhr
Zitat:
Ein Grundkurs "Deutsches Recht" täte dir gut - alternativ beweist ein "Sorry, hatte Unrecht" auch Charakter ;-)


Siehe Vorbeitrag.
04.01.2018 10:34 Uhr
Zitat:
Ein Grundkurs "Deutsches Recht" täte dir gut


@Botsaris

Kannst Du bei mir belegen - aber Schwerpunkt Arbeitsrecht.
04.01.2018 12:18 Uhr
Zitat:
aber Schwerpunkt Arbeitsrecht.


Das klappt hoffentlich besser als der Rest ;-)

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