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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten fordert ein Wahlrecht von Geburt an. Begrüßt du diese Idee? |
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02.06.2020 23:57 Uhr |
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Zitat:Was ich aber als problematisch sehe:
- Viele Kinder werden erst das gleiche wählen, was die Eltern, dann irgendwann mit 13-17 Jahren das Gegenteil (nur deswegen, um gegen die Eltern zu wählen). Das hat wenig mit politischer Überlegung und Vernunft zu tun.
Seltsames Bild von Jugendlichen. Ich empfehle eine Hospitation in einer x-beliebigen Schule. Da wirst du schnell feststellen, dass Kinder und Jugendliche durchaus eigene Ansichten vertreten und sie keine im Prinzip willenlosen Roboter sind, die vor allem auf die Einstellung der Eltern fixiert sind (positiv oder negativ).
Alternativ kannste dich auch mit Entwicklungsprozessen bei Erwachsenen beschäftigen, die im Wesentlichen nicht anders verlaufen. Selbstverständlich haben auch in späteren Entwicklungsstadien die Ansichten des Elternhauses und der eigenen Sozialisation eine gewichtige Rolle. Die Ansicht, dass man bis zu einem gewissen Alter im Prinzip fremdgesteuert ist und später zu einem sich vom eigenen Selbst lösenden, rational handelnden Menschen entwickelt, ist ziemlich abenteuerlich.
Psychische Abhängigkeiten von Beziehungspersonen bei Wahlentscheidungen verhindern zu wollen hieße dann übrigens auch Nachdenken über Fragen wie:
Dürfen alte Leute wählen, die allein bei ihrem Kind leben und abseits von ihm nur noch einmal am Tag Kontakt zum ambulanten Pfleger haben (also weitaus weniger als Schulkinder mit anderen Weltsichten vertraut sind)? Inwiefern kann man eher ausschließen, dass solche Senioren in der Wahlkabine das ankreuzen, was ihnen zu Hause empfohlen wurde? |
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02.06.2020 23:59 Uhr |
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Ich würde ja vorschlagen, das jeder (und ich meine wirklich JEDER) vor der nächsten Wahl vor einem unabhängigen Gremium darlegen muss, warum er glaubt, reif genug zu sein, das Wahlrecht wahrnehmen zu dürfen und bei einem positiven Urteil des Gremiums das Wahlrecht für die nächsten zehn Jahre hat (dann erneute Prüfung) und bei negativem Urteil es bei der nächsten Wahl eben wieder versuchen darf.
Da bei mir eine breite Mehrheit der erwachsenen Deutschen bei dem Termin kläglich scheitern würde, wird sich das sicher niemals durchsetzen ... schade eigentlich. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.06.2020 00:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.06.2020 00:06 Uhr |
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Zitat:AugustXXIX,
es gibt ja auch Briefwahl. Es müsste also festgeschrieben werden, dass Wähler:innen unter einer bestimmten Altersgrenze auf jeden Fall nicht per Briefwahl wählen dürfen, was gewisse Probleme hervorrufen könnte.
Das kann man natürlich festschreiben. Nur ist das eine grundsätzliche Frage, die ja auch in der Vergangenheit schon diskutiert wurde, inwiefern man bei Briefwahlen die Wahlgrundsätze verletzen kann. Es sind unzählige soziale Konstellationen denkbar, in denen das Wahlrecht de facto durch andere wahrgenommen werden kann - und das passiert in der Realität auch. Trotzdem sind Briefwahlen möglich, weil man grundsätzlich davon ausgeht, dass sich das noch im vertretbaren Rahmen hält. Und weil das BVerfG entschieden hat, dass die höhere Allgemeinheit der Wahl die geringere Kontrolle überwiegt.
Jetzt Eltern massenhaft zu unterstellen, sie würden hier Wahlbetrug begehen, scheint kaum gerechtfertigt zu sein. |
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03.06.2020 00:08 Uhr |
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Zitat:Seltsames Bild von Jugendlichen. Ich empfehle eine Hospitation in einer x-beliebigen Schule. Da wirst du schnell feststellen, dass Kinder und Jugendliche durchaus eigene Ansichten vertreten und sie keine im Prinzip willenlosen Roboter sind, die vor allem auf die Einstellung der Eltern fixiert sind (positiv oder negativ).
Und was aus meiner Sicht dazu kommt ist dass eine beträchtliche Zahl junger Menschen und auch Kinder sehr genau artikulieren kann, welche konkreten Bedürfnisse sie haben. Das wird zwar häufig ein bisschen bei Seite gewischt, aber aufgefallen ist es mir schon häufig. Diese Interessen bleiben bei Wahlen aber fast immer außer Betracht, weil die derzeit wichtigste Wählergruppe ältere Menschen sind, die in der Regel ganz andere Interessen haben.
Zitat:Psychische Abhängigkeiten von Beziehungspersonen bei Wahlentscheidungen verhindern zu wollen hieße dann übrigens auch Nachdenken über Fragen wie:
Dürfen alte Leute wählen, die allein bei ihrem Kind leben und abseits von ihm nur noch einmal am Tag Kontakt zum ambulanten Pfleger haben (also weitaus weniger als Schulkinder mit anderen Weltsichten vertraut sind)? Inwiefern kann man eher ausschließen, dass solche Senioren in der Wahlkabine das ankreuzen, was ihnen zu Hause empfohlen wurde?
Richtig. Und was ist mit Ehen? Anderen Abhängigkeitsverhältnissen? Was ist, um es auf die Spitze zu treiben, wenn man Partei X wählt, weil sich das im Dorfverein einfach so gehört?
Kein Wahlakt ist frei von abhängigem Einfluss. |
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03.06.2020 00:50 Uhr |
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Insgesamt gesehen ja. Politische Mündigkeit lässt sich nicht an einem starren Alter festmachen. Manche sind mit 15 schon fähiger zum politischen Urteil als manche ihr ganzes Leben lang. Und die Minderjährigen, die sich nicht für Politik interessieren, bleiben sowieso zuhause (oder wählen die PARTEI).
Ein bisschen skeptisch bin ich bei der Wahlvertretung durch die Erziehungsberechtigten. Da haben Eltern dann ein höheres Stimmengewicht und das widerspricht dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Stimmen. Auch praktisch würde das in der Politik zu Fehlanreizen (Wahlgeschenken für Familien) führen. |
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03.06.2020 08:53 Uhr |
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Sind die Parteien jetzt schon auf Kreuze von Säuglingen angewiesen? Wenn man sagen würde, der Vorschlag sei intellektuell auf Säuglingsniveau, würde man jeden Säugling, der was auf sich hält, beleidigen. |
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03.06.2020 09:19 Uhr |
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Zitat:Zitat:Sind die Parteien jetzt schon auf Kreuze von Säuglingen angewiesen?
Früher galt bei den Sozialdemokraten:
Da Vater war a Roter
Da Großvater war a Roter
Heute hilft wohl nur noch, i bin a Roter, weil mir sonst die Oma den Schnuller wegnimmt.
Die Idee eines Wahlrechts von Geburt an hat in Deutschland ihre Keimzelle in der FDP. |
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03.06.2020 09:21 Uhr |
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@Ratio legis
Bist Du schmähbefreit?
Reichsdeutsch: spaßbefreit. |
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03.06.2020 09:28 Uhr |
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@Ratio legis
Wenn es aus der FDP kommt.
Rösler hat mal gesagt, er hat nur 3 Prozent in den Umfragen, weil ihm Westerwelle mit der Logoänderung 2 Prozentpunkte genommen hat.
Also gut, dann halt Schuller für 2 Punkte. |
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03.06.2020 13:44 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wahlrecht hieß noch nie, dass unter allen Umständen die Wahl ermöglicht wird, ggfls durch einen Stellvertreter. Grundsätzlich würde dann das Prinzip der Wahlfähigkeit gelten, d.h. ein Kind kann halt erst dann wählen, wenn es selbstständig dazu in der Lage ist, eine Wahlkabine zu betreten, den Wahlzettel zu lesen und auszuwählen.
Nein, das wäre Diskriminierung.
So als ob man einen Rollstuhlfahrer sagt jetzt schau mal wie du die Treppe in den dritten Stock kommst, helfen darf dir aber keiner.
Jo, ist aber grundsätzlich egal, wenn die geheime Wahl grundgesetzlich garantiert ist, die Hilfestellung durch andere Personen aber nicht - solcherlei Spezialdiskriminierung gibt es ja zuhauf. Gibt natürlich trotzdem mögliche Abhilfe auch für solche Fälle, in der Vergangenheit z.B. in Form von Wahlhelfern für Blinde und andere Behinderte. Ist dann nur was ganz anderes als Eltern, die das Wahlrecht anstelle der Kinder wahrnehmen. |
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03.06.2020 14:04 Uhr |
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Jetzt weiß ich auch nicht, was hier bei August nicht zum Zustimmen gibt.
Ich war oft in Wahlgängen als Mitglied einer Wahlperson dabei und da gab es immer Schablonen mit Braille.
In schweren Fällen darf eine Person, eine Person ihres Vertrauens in die Wahlkabine mitnehmen.
Zumindest so bei uns an der Donau östlich von Passau und in den Bergen südlich des Allgäus |
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03.06.2020 23:31 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wie funktioniert der Aufbau der Demokratie, was wählen wir hier.
Wenn das eine Voraussetzung für das Recht zu wählen sein soll, dann dürfen mindestens 25% der Erwachsenen in Deutschland künftig nicht mehr wählen.
Laß mich raten, welche Wähler auf jeden Fall dazugehören...mmmmh... AfD-Wähler? |
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03.06.2020 23:35 Uhr |
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Wer macht denn dann das Kreuz für die Kinder, so lange sie weder lesen noch schreiben können? Die Eltern oder ein vom Staat gestellter, garantiert neutraler Wahlhelfer?
Die Idee war, ist und bleibt Schwachsinn. Meinethalben könnte man Wahlalter und Volljährigkeit grundsätzlich wieder auf 21 festsetzen, das aber ohne Ausnahmen und Zwischen- bzw. Halblösungen. Dann herrschte wenigstens Klarheit. |
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07.06.2020 00:19 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wer macht denn dann das Kreuz für die Kinder, so lange sie weder lesen noch schreiben können?
Grundsätzlich derselbe, der das Kreuz für einen Erwachsenen machen würde, der weder lesen noch schreiben kann.
Und das ist wer? |
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