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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros  07.10.2020 01:28 Uhr
Hunderttausend Wahlbriefe in New-York falsch zugestellt - eine Bestätigung von Trumps These der unsicheren Briefwahl?
Die Druckerei habe Wahlzettel und Umschläge falsch zugeordnet. Die Chefberaterin des New-Yorker Gouverneurs Andrew Cuomo, Melissa DeRosa kommentiert das so: "Das ist nicht akzeptabel. Zu sagen, dass uns das besorgt, wäre die Untertreibung des Jahres".

New Yorks Bürgermeister De Blasio kritisiert vor allem die Wahlbehörde (New York Board of Elections), die in seinen Augen "keine moderne Behörde" sei. Das zeigte sich schon bei den Vorwahlen im Juni dieses Jahres: Zehntausende Stimmen mussten sofort aussortiert werden, weil Poststempel und Unterschriften fehlten oder Umschläge falsch zugeklebt waren - zudem brauchte die Behörde bis weit in den August hinein um das endgültige Ergebnis festzustellen.

Alles Wasser auf die Mühlen von Donald Trump?

Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/briefwahlchaos-new-york-101.html

 Ja - absolut27,3%  (3)
 Ja - eher schon9,1%  (1)
 Teils - teils9,1%  (1)
 Ich bin mir nicht sicher9,1%  (1)
 Nein - eher nicht27,3%  (3)
 Nein - ganz und gar nicht9,1%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes9,1%  (1)
 
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Von:  Kreuzeiche  06.10.2020 22:28 Uhr
Hartz-IV-Mütter sollen Vollzeit arbeiten, wenn Partner Kinder betreuen kann! - Siehst Du fas auch so?
Der Grund laut Bundesagentur: „Sehr oft“ wurde bei Müttern deren Lebenssituation mit einem ebenfalls arbeitslosen Partner nicht berücksichtigt. „So wurde beispielsweise ihr Stellengesuch ausschließlich in Teilzeit geführt, obwohl grundsätzlich auch der arbeitslose Partner die Kinderbetreuung hätte sicherstellen können“, heißt es im Revisionspapier.

Deshalb sollen die Jobcenter Stellengesuche von Partnern in Hartz-IV-Haushalten mit Kindern künftig „grundsätzlich in Vollzeit“ führen. Mit der Maßnahme verspricht sich die BA eine bessere und dauerhafte Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt...

https://www.focus.de/familie/eltern/familienfinanzierung/jobcenter-hartz-iv-muetter-muessen-vollzeit-stelle-annehmen-wenn-partner-die-kinder-betreuen-kann_id_12505824.html
 Ja, denn...37,5%  (6)
 In Teilen, weil...6,3%  (1)
 Nein, weil...12,5%  (2)
 Diskussion18,8%  (3)
 Bimbes25,0%  (4)
 
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Von:  Anteros  06.10.2020 21:49 Uhr
Plagiatsvorwurf gegenüber Familienministerin Giffey - torpediert das ihre politische Zunkunft?
Einem öffentlich gemachten geheimen Gutachten zufolge plagiierte die Ministerin in ihrer Doktorarbeit an 27 Stellen.

Das zuständige Prüfgremium der Freien Universität (FU) Berlin empfahl nur eine Rüge für das Fehlverhalten auszusprechen, den Doktorgrad aber nicht zu entziehen. Die Stellen befänden sich hauptsächlich in einem Kapitel zur Begriffsklärung – Giffey arbeitete vor allem mit Forschungsinterviews, eine eigene wissenschaftliche Leistung sei durchaus erkennbar.

Nun ist eine Rüge aber im Hochschulrecht nicht vorgesehen. Doktortitel können nur zugestanden oder aberkannt werden.

Jetzt prüft die FU erneut und beauftragte einen Juristen mit der Frage, ob eine Rüge rechtskonform sein könne.

Janik Besendorf, Asta-Referent an der FU hat da eine sehr klare Meinung: „Das Präsidium muss jetzt erneut entscheiden und Giffeys Doktortitel entziehen, da die Rüge rechtswidrig war - Sollte Giffey nicht nur das Amt der Bürgermeister*in Berlins von Michael Müller übernehmen, sondern auch das der Wis­sen­schaftssenator*in, wäre das eine Bankrotterklärung für den Wissenschaftsstandort Berlin“

Quelle:
https://taz.de/Doktorarbeit-von-Familienministerin
-Giffey/!5716126/

 Ja - auf jeden Fall14,3%  (2)
 Ja - eher schon7,1%  (1)
 Na ja - ein bisschen was wird hängenbleiben21,4%  (3)
 Ich bin mir nicht sicher14,3%  (2)
 Nein - eher nicht14,3%  (2)
 Nein - das hat keinen Einfluss0,0%  (0)
 Diskussion7,1%  (1)
 Bimbes21,4%  (3)
 
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Von:  Denunziata  06.10.2020 15:08 Uhr
Was denkst Du Dir, wenn Du dieses politische Demoplakat im Jahr 2020 siehst?
https://fdj.de/files/fdj-website-2015/website-inhalte/Nachrichten/XX_30-Jahre-sind-genug_XX/Plakat_3Okt20_final.jpg

Bitte einfach ansehen, sickern lassen und bewerten.
 Mich spricht das an.0,0%  (0)
 Ich bin verwirrt.0,0%  (0)
 Ich bin irgendwie betroffen.0,0%  (0)
 Ich finde das toll.6,3%  (1)
 Ich denke mir, dass das nur politische Narren sein können.37,5%  (6)
 Ich möchte etwas anderes sagen.25,0%  (4)
 Ich möchte gar nichts sagen.6,3%  (1)
 Ich möchte Punkte.25,0%  (4)
 
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Von:  Denunziata  06.10.2020 13:49 Uhr
Begrüßt Du das Urteil des EuGH zur pauschalen Speicherung von Daten?
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, teilte der EuGH in einem heute veröffentlichten Urteil mit.

Konkret ging es um Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien. Gerichte aus diesen Ländern verhandeln Klagen gegen nationale Regelungen und baten den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. Der EuGH urteilte schon 2016, dass die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten unzulässig sei.

Diese Linie bestätigte er jetzt im Wesentlichen, definierte aber Ausnahmeregeln. Zur Bekämpfung und Abwehr schwerer Straftaten dürfe ein Mitgliedsstaat die vorübergehende allgemeine Speicherung von Telefon- und Internetdaten anordnen. Das müsse sich allerdings auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum beschränken und von Gerichten bzw. unabhängigen Behörden überprüft werden.

https://orf.at/#/stories/3184071/
 Ja60,0%  (6)
 Nein10,0%  (1)
 Diskussion10,0%  (1)
 Bimbes20,0%  (2)
 
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