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Fragenübersicht Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten fordert ein Wahlrecht von Geburt an. Begrüßt du diese Idee?
1 - 20 / 50 Meinungen+20Ende
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02.06.2020 12:58 Uhr
Ich halte diese Idee für ziemlich absurd. Selbstverständlich sollte der Staat festlegen, ab wann die Bürger zu einer halbwegs fundierten Wahlentscheidung fähig sind. Ein Kind oder ein Säugling kann das nicht selbst beurteilen.
Und dass dieses Wahlrecht auf die Eltern übergeht und diese dann zwei oder mehr Stimmen haben halte ich ebenfalls für völlig falsch.
02.06.2020 13:00 Uhr
@mystic

Das wollte ich gerade schreiben, ich kannte die Idee, dass man mal sagt, dass die Eltern dann eben eine höhere Stimmgewichtung bekommen.

Das kam aus der Zeit als ich für Karl Habsburg werben ging. Europawahl 1999.

Das ist aber meines Erachtens problematisch. Gleiches, geheimes Wahlrecht.

Geht sich dann wohl nicht mehr aus.

Dieser Stimmzettel hat einen Faktor von 6.

Das ist der Türk. Eh klar, dass er die Roten wählt.

Bedenklich auch im Sinne des Wahlgeheimnisses.
02.06.2020 13:10 Uhr
Diese mit der Antifa spazieren gehende Schmuddelfigur lehnt auch alles aus Prinzip ab oder ?
02.06.2020 13:12 Uhr
Ich bin schon länger ein Verfechter dieser Idee. Und zwar ohne die Krücke, dass Eltern im Zweifel das Kinderwahlrecht haben sollten.

Warum?

Das Wahlrecht ist das staatsbürgerliche Recht schlechthin. Es muss deshalb immer der Grundsatz gelten: Möglichst alle Staatsbürger sollen wählen können. Jede Ausnahme davon ist rechtfertigungsbedürftig.

Unsere Ausnahme lautet: Erst ab achtzehn Jahren. Begründung: Man ist damit erst so richtig einsichtsfähig.

Und das ist für mich ein nicht begründbarer Eingriff ins Wahlrecht. Es gibt zwölfjährige, die wissen schon was sie politisch wollen und zwanzigjährige, die das immer noch nicht wissen.

Kleinstkinder werden nicht wählen gehen können. Das stimmt.

Aber der Staat sollte sich sehr zurückhalten bei der Beschränkung der Wahlen.
02.06.2020 13:14 Uhr
Zitat:
Diese mit der Antifa spazieren gehende Schmuddelfigur lehnt auch alles aus Prinzip ab oder ?


Nope, ich lehne nicht aus Prinzip ab.

In diesem Fall habe ich nur deinen unterschwelligen Rassismus abgelehnt.
02.06.2020 13:15 Uhr
Zitat:
Zitat:
Diese mit der Antifa spazieren gehende Schmuddelfigur lehnt auch alles aus Prinzip ab oder ?


Nope, ich lehne nicht aus Prinzip ab.

In diesem Fall habe ich nur deinen unterschwelligen Rassismus abgelehnt.


Wo Du überall Rassismus ortest.

Na bumm *g*

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.06.2020 13:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.06.2020 13:17 Uhr
Zitat:
Diese mit der Antifa spazieren gehende Schmuddelfigur lehnt auch alles aus Prinzip ab oder ?


Versaut mir jetzt bitte nicht die Diskussion zu diesem Thema.
02.06.2020 13:20 Uhr
@Kreuzeiche

Eine sachliche Berichtigung meinerseits zu Deinem Rassimusvorwurf, dann sage ich nichts mehr, wie vom Umfragesteller erbeten.

Ich habe das Beispiel mit dem Türken mit vielen Kindern aus dem Leben entnommen.

Der Kinderreichtum ist noch dort vorhanden. Aus Studien in Wien ergab sich, dass dieses Migrantensegment doch die SPÖ wählt.

Einfaches Beispiel, weil es mir einfiel.

Alles klar?
02.06.2020 13:30 Uhr
Aber zur Frage selbst, ich halte ein endloses Heruntersetzen des Wahlalters nicht für effektiv.

In meiner Schulzeit waren wenige an Politik interessiert. Das waren in der Schulklasse maximal 2-3 Leute, der Rest hat sich für Musik interessiert und der andere Teil fürs Schminken und bauchfreie T-Shirts.

Ich weiß nicht, ob der rot-schwarze Deal Briefwahl vs Wahlen mit 16 so eine gute Idee war.

Wir leben damit.

Man kann dem natürlich entgegenhalten, es gibt genug Leute, die mit 50 oder älter wahltechnisch nicht zurechnungsfähig sind.

Ich kann mich erinnern, dass mir jemand erzählte, dass die Mama mit über 50, aufgrund eines Plakates jemanden wählen wollte und dann von der Familie zurückgebogen wurde. Der fesche Bua ist für mich kein Wahlargument. Auch wenn es in diesem Fall der junge Kurz gewesen wäre.

Von daher könnte man sagen, es ist egal, ob man Babies nach der Rasselfarbe wählen lässt. Magst Du lieber die türkise oder die rote Rassel. Wo kreischt er weniger, da mach ma das Kreuz

Macht wohl keinen großen Unterschied zum Feschakwettbewerb am Großbogen.

Ich habe eine Frage. Die mir vllt ein Jurist beantworten kann. Man darf mit 16 wählen. Aber der Führerschein darf mit Auflagen erst mit 17 gemacht werden. Für vieles benötigt man noch den Vormund (sprich Eltern oder eingesetzter), es liegt eine Teilmündigkeit vor, wenn man das so laienhaft sagen darf. Beschränkte Geschäftsfähigkeit. Aber wählen darf man. Wie geht das in Einklang?

Braucht man nicht sogar die Unterschrift der Eltern unter den Lehrvertrag z.b?

02.06.2020 13:36 Uhr
Zitat:
In meiner Schulzeit waren wenige an Politik interessiert. Das waren in der Schulklasse maximal 2-3 Leute, der Rest hat sich für Musik interessiert und der andere Teil fürs Schminken und bauchfreie T-Shirts.

(...)

Man kann dem natürlich entgegenhalten, es gibt genug Leute, die mit 50 oder älter wahltechnisch nicht zurechnungsfähig sind.


Genau in den beiden Punkten sehe ich das Problem im bestehenden System.

Wir unterstellen Menschen über achtzehn Jahren pauschal, dass sie so hinreichend einsichtigsfähig sind, das sie wissen was und wie sie wählen und welche Folgen das hat. Wir unterstellen das für alle Menschen über achtzehn Jahre.

Wir unterstellen aber gleichzeitig für alle Menschen unter achtzehn Jahren, das sie zu dieser Entscheidung nicht in der Lage sind.

Ich bin da ja kein Träumer, mir ist schon klar, dass die Zahl an Wahlinteressierten mit sinkendem Alter immer niedriger werden wird. D'accord.

Aber so lange es diese messbar gibt - und davon bin ich überzeugt - muss man sich schon die Frage stellen, warum man einseitig die eine Gruppe komplett von Wahlen ausschließt und auf der anderen Seite die andere Gruppe komplett und ohne Differenzierung zulässt.

Vom Wahlrecht leitet sich m.M.n. alles weitere ab, es gibt als staatsbürgerliches Recht kaum etwas wichtigeres. Da finde ich es nicht richtig, wenn auf dieser pauschalen Grundannahme eine sehr große Menschengruppe komplett vom Wahlakt ausgeschlossen wird.
02.06.2020 13:39 Uhr
Zitat:
Ich habe eine Frage. Die mir vllt ein Jurist beantworten kann. Man darf mit 16 wählen. Aber der Führerschein darf mit Auflagen erst mit 17 gemacht werden. Für vieles benötigt man noch den Vormund (sprich Eltern oder eingesetzter), es liegt eine Teilmündigkeit vor, wenn man das so laienhaft sagen darf. Beschränkte Geschäftsfähigkeit. Aber wählen darf man. Wie geht das in Einklang?


Die ganzen Geschäftsfähigkeitsfragen beziehen sich nur auf den Privatrechtsverkehr, d.h. das Wirtschaftsleben. Das sind in erster Linie Schutznormen, um Kinder und Heranwachsende vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen.

Das Wahlrecht hat mit dem privatrechtlichen Verkehr erstmal nichts zu tun, dass ist eine Frage Bürger - Staat. Man kann ja als Nicht-Volljähriger z.B. schon vor Verwaltungsgerichten klagen (muss sich aber ggf. vertreten lassen).

Nochmal ad Geschäftsfähigkeit: Hier sieht man ja zumindest in Deutschland ganz gut, dass man im Privatrechtsverkehr eine Mittelstufe zwischen "fähig" und "unfähig" gefunden hat, "beschränkt geschäftsfähig".

Aber schon diese Mittelstufe fehlt uns im Wahlrecht.
02.06.2020 13:40 Uhr
@ratio legis

Es gibt genug Leute, die wählen die Grünen, weil es hype und toll ist und für die Umwelt sein ist "in".

Mancher wählt den Basti, weil er so hübsch ist. Auch das gibt es. Will ich nicht abstreiten, brachte ich auch oben als Beispiel.

Der Lindner wird auch a paar Tussies mit seiner Stimme mitziehen.


Wahlführerschein werden wir wohl auch keinen einführen können.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.06.2020 13:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.06.2020 13:42 Uhr
Zitat:
@ratio legis

Es gibt genug Leute, die wählen die Grünen, weil es hype und toll ist und für die Umwelt sein ist "in".

Mancher wählt den Basti, weil er so hübsch ist. Auch das gibt es. Will ich nicht abstreiten, brachte ich auch oben als Beispiel.

Der Lindner wird auch a paar Tussies mit seiner Stimme mitziehen.


Wahlführerschein werden wir wohl auch keinen einführen können.



Das ist sicher alles so, wer warum wie wählt kann man nie hundertprozentig nachvollziehen und es ist letztlich ja auch fast egal. Es gibt ja nicht die Pflicht, das die Wahl, die man trifft, sinnvoll ist.

Das zu Ende gedacht kann aber von mir aus auch ein Mensch mit 12 Jahren eine nicht ganz sinnvolle Entscheidung treffen, wenn er denn wenigstens grundsätzlich versteht, was er tut, nämlich wählen.

02.06.2020 13:47 Uhr
@ratio legis

Ich glaube trotzdem, dass der Gesetzgeber nicht falsch dachte, als er eine Grenze zog.

Sonst müsste man halt im Gegenzug ein anderes Befähigungszeugnis setzen. Eine Art Wahlführerschein.

Wie funktioniert der Aufbau der Demokratie, was wählen wir hier.

So auf dem Wissensstand, den man von jemanden erwartet, der eine mittlere Schule mit 16/17 abgeschlossen hat.
02.06.2020 13:52 Uhr
Zitat:
Wie funktioniert der Aufbau der Demokratie, was wählen wir hier.


Wenn das eine Voraussetzung für das Recht zu wählen sein soll, dann dürfen mindestens 25% der Erwachsenen in Deutschland künftig nicht mehr wählen.
02.06.2020 14:00 Uhr
Ich finde es problematisch, Kindern das Wahlrecht zuzusprechen. Sie sind leichter zu manipulieren als Erwachsene und werden sich im Wesentlichen an der Wahlentscheidung ihrer Eltern orientieren. Tatsächlich kann man von einem Menschen erst ab einem Alter von 14 bis 16 Jahren erwarten, dass er sich ein eigenständiges Urteil zu bilden vermag.
02.06.2020 15:13 Uhr
Ja, habe ich hier schon diverse Male in ähnlichen Umfragen geschrieben. Die bezogen sich regelmäßig auf diese Abgeordneteninitiative, die allerdings leider ebenso alt wie erfolglos ist.
02.06.2020 15:29 Uhr
Gibt letztlich zwei sinnvollere Alternativen zum jetzigen Wahlrecht: Entweder wird es allgemein (für die definierte Gesamtgruppe, also i.d.R. Staats- oder EU-Bürger) oder nach oben UND unten altersmäßig begrenzt.

Natürlich kann man auch persönliche kognitive Voraussetzungen für die Wahlfähigkeit heranziehen, wie das bei der generellen Unterstellung bzgl einer reinen Altersuntergrenze ja implizit getan wird. Dann wäre es aber auch sinnvoller, das Wahlrecht an Bildungsabschlüsse zu koppeln. Will man nicht, weil voll undemokratisch? Ja, dann spricht mit derselben Argumentation auch nichts grundsätzlich gegen ein allgemeines Wahlrecht ab individueller Wahlfähigkeit.
02.06.2020 17:15 Uhr
Ich mag die Idee sehr gern - und habe schon häufiger für sie argumentiert bei dol, und halte es für erfreulich dass sie jetzt schon in der Mitte und teilweise leicht rechts davon angekommen ist.

Natürlich ist sie sehr radikal in einem guten Sinne und wird deshalb wahrscheinlich kaum umgesetzt werden, weil es zu viel Widerstand und auch einige praktische Probleme gibt.

Ich setze mich deshalb pragmatischer für Ausweitung von Wahlalter 16 auf allen Ebenen und dann bald Senkung auf 14 ein.

Aber die Idee stößt immer wieder interessante Diskussionen an über das Selbsverständnis vom und von Menschen und den Reifebegriff und so weiter, und deshalb meine Sympathie.

Was ich aber ablehne ist ein Elternwahlrecht.
02.06.2020 17:23 Uhr
Absurder Blödsinn.

Müssen 5jährige dann zur Wahl vorgeführt werden weil ihr Vater keine Lust hat sie dahin zu bringen?

Darf ich als Wahlhelfer in die Kabine weil das 3 Monate alte Baby den Stift nicht halten kann?

  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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