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Anfang-59681 - 9685 / 15110 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  ratio legis  25.11.2020 18:15 Uhr
OVG Bremen mit erneutem Urteil: DFL muss sich an Einsatzkosten für Fußballspiele mitbeteiligen. Wie bewertest du das?
Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DLF, Trägerin der 1. und 2. Fußball-Bundesliga: Bremen möchte, dass auch die DFL sich an den teils enorm hohen Kosten beteiligt, die die polizeiliche Begleitung eines Fußballspiels auslöst. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies in einer Grundsatzentscheidung bereits bestätigt - und nun hat auch das Bremische OVG entschieden, in welchem Umfang Kosten zu tragen sind. Demnach hafte die DFL als Gesamtschuldnerin mit den Störern auf den Betrag für 14.000 EUR für das konkret in Rede stehende Spiel.

https://t1p.de/r00b
 Positiv8,3%  (1)
 eher positiv16,7%  (2)
 eher negativ25,0%  (3)
 Negativ8,3%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes41,7%  (5)
 
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Von:  ratio legis  25.11.2020 18:11 Uhr
Bist du auch schonmal als Schöffe eingeschlafen?
Das deutsche Strafprozess- bzw. Gerichtsverfassungsrecht kennt in Strafprozessen die Beteiligung juristischer Laien an der Urteilsfindung durch sogenannte Schöffengerichte.

Einem Schöffen schien seine Tätigkeit allerding zu langweilig zu werden - denn beim Prozessauftakt eines Verfahrens gegen einen wegen Steuerhinterziehung vorm Landgericht Kassel Angeklagten schlief er schon bei Verlesung der Anklage ein. Nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs wachte der Schöffe auch über weite Teile der Verhandlung nicht auf - Anlass genug, das Urteil, dass drei Monate später gefällt wurde, samt aller Feststellungen aufzuheben.

Rechtsfolge: Der Prozess muss vor einer anderen Kammer neu aufgerollt werden. Denn weil der Schöffe überwiegend schlief, war die Wirtschaftsstrafkammer nicht vorschriftsmäßig besetzt - und das Urteil damit hinfällig.

Zum Beschluss des BGH: https://t1p.de/x26h

Zum Artikel auf LTO: https://t1p.de/5cjc
 Ja0,0%  (0)
 Nein23,5%  (4)
 Ich war noch nie Schöffe47,1%  (8)
 Diskussion5,9%  (1)
 Das ist lustig5,9%  (1)
 Bimbes17,6%  (3)
 
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Von:  ratio legis  25.11.2020 14:33 Uhr
BVerfG: "Ugah, Ugah"-Ruf ist menschenverachtend und genießt nicht den Schutz der Meinungsfreiheit - Kündigung deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (siehe Hintergrund). Wie bewertest du das Urteil?
Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer betitelte in einer kontrovers ablaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte als wirksam. Dagegen berief sich der Beschwerdeführer auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Seine Verfassungsbeschwerde hatte jedoch keinen Erfolg. Insbesondere waren die Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, wonach die Äußerung eine menschenverachtende Diskriminierung darstellt, die sich nicht unter Berufung auf Art. 5 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden."

Das Gericht über den Sachverhalt:

"Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung über den Umgang mit einem EDV-System betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“, der ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnete. Auch aufgrund dieses Vorfalls erhielt der Beschwerdeführer die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Die Gerichte für Arbeitssachen erachteten diese nach umfänglicher Beweisaufnahme auch aufgrund einer einschlägigen vorhergehenden Abmahnung, die aber nicht zu einer Änderung seines Verhaltens geführt hatte, als rechtmäßig."

Zitat aus den wesentlichen Erwägungen der Kammer in der PM:

"Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die arbeitsgerichtliche Bestätigung der Kündigung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Zutreffend wurde die konkrete Situation als maßgeblich angesehen, in der ein Mensch mit dunkler Hautfarbe direkt mit nachgeahmten Affenlauten adressiert wird. Der Schluss, dass aufgrund der Verbindung zu einem nach § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpönten Merkmal keine nur derbe Beleidigung vorliege, sondern die Äußerung fundamental herabwürdigend sei, ist auch im Lichte von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, der sich gegen rassistische Diskriminierung wendet, nicht zu beanstanden."

Link zur Pressemitteilung des BVerfG:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-101.html

Link zur Entscheidung des BVerfG:
http://www.bverfg.de/e/rk20201102_1bvr272719.html
 Positiv37,5%  (6)
 eher positiv12,5%  (2)
 eher negativ0,0%  (0)
 Negativ18,8%  (3)
 Diskussion18,8%  (3)
 Bimbes12,5%  (2)
 
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Von:  AstraZeneca  25.11.2020 13:23 Uhr
Mit einem Auto durch das geschlossene Tor des Bundeskanzleramts fahren wollen - eine gute Idee?
In Berlin ist ein Auto an das Einfahrtstor des Bundeskanzleramts gefahren. Das bestätigte ein Regierungssprecher dem SPIEGEL. Für die Bundeskanzlerin, die übrigen Mitglieder der Bundesregierung und die im Bundeskanzleramt beschäftigten Menschen habe demnach zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden. Am Tor gab es einen geringen Sachschaden.

[...]

Auf der linken Seite des Wagens ist die Aufschrift »Ihr verdammten Kinder und alte Menschen-Mörder« zu lesen. Auf der Beifahrerseite steht »Stop der Globalisierungs-Politik«.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-auto-faehrt-in-tor-des-bundeskanzleramts-a-8f4b0dac-daed-4ba4-9c0c-4bfeca90b898
 Ich finde es rührend naiv.22,2%  (4)
 Bescheuert.55,6%  (10)
 Tolle Aktion...5,6%  (1)
 Unerhört.11,1%  (2)
 Diskussion.0,0%  (0)
 Bimbes.5,6%  (1)
 
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Von:  Amateur  25.11.2020 12:49 Uhr
Was erhoffst du dir von dem heutigen Treffen der Ministerpräsidenten?
Heute treffen sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin nochmal nach dem sie letzte Woche zu keiner Einigung gekommen sind.
 Strengere Kontaktbeschränkungen7,1%  (1)
 Neue Einigungen für Schulen, insbesondere Hybridunterricht14,3%  (2)
 Lockerungen z.B. für die Gastronomie0,0%  (0)
 Ich erhoffe mir nichts57,1%  (8)
 Diskussion21,4%  (3)
 
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