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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  ratio legis  29.12.2020 13:51 Uhr
Welche dieser fünf wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2020 findest du besonders interessant?
Auch im Jahr 2020 stand die Rechtsprechung nicht still - manch Urteil dürfte in Zukunft noch größere Wirkungen entfalten. Legal Tribune Online hat die aus Sicht ihrer Redaktion fünf wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - also der Spitzeninstanz im regulären Instanzenzug der allgemeinen Gerichtsbarkeit - zusammengefasst.

Den Überblick findet ihr hier, Link führt zu LTO:

https://t1p.de/id87
 Teilhaftung der Volkswagen AG für aus dem Abgasskandal resultierende Schäden: Getäuschte Kunden dürfen sogar Gebrauchtwagenkäufe abwickeln - allerdings unter Anrechnung der Kilometerleistung und unter Ausschluss von Strafschadensersatz9,1%  (1)
 Sogenanntes "Sampling" von Ton- und Melodieschnipseln anderer Lieder nur noch in engen Grenzen zulässig (Kraftwerk gg. Moses Pelham)0,0%  (0)
 Wegweisendes Urteil im Kauf- und Werkvertragsrecht: Der Baurechtssenat des BGH hält es für unzulässig, den Schadensersatzanspruch anhand fiktiver, also noch erforderlicher Mängelbeseitigungskosten zu berechnen - davon will der Kaufrechtssenat abweichen, aber erreichen, dass sich auch der Baurechtssenat der bisherigen Rechtsauffassung wieder anschließt. Ergebnis: Der Baurechtssenat hält an seiner Rechtsprechung fest; Kauf- und Werkvertragsrecht laufen im schadensersatzrechtlichen Bereich auch in diesem Bereich nicht mehr gleich. 27,3%  (3)
 Schönheitsreparaturen im Mietrecht: Langjährige Mieter, die die Wohnung ohne Renovierung bezogen, können den Vermieter auf Renovierung verpflichten - müssen sich aber in der Regel hälftig an den Kosten beteiligen. 0,0%  (0)
 Exekutive darf sich bzgl. Regierungspapieren und deren Veröffentlichung nicht aufs Urheberrecht berufen (Entscheidung zu den Afghanistan-Papieren)63,6%  (7)
 
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Von:  ratio legis  29.12.2020 13:28 Uhr
Sollte der Gesetzgeber es verbieten, dass private Akteure - insbesondere Unternehmen - ihre Leistungen an einen Impfnachweis knüpfen, also "Impfprivilegien" einführen?
Im Zuge der nun anlaufenden Impfungen gegen das SARS CoV 2 Virus nehmen auch Diskussionen wieder Fahrt auf, inwieweit mit der Unterscheidung zwischen Geimpften und nicht Geimpften umgegangen werden soll. Während die Idee eines staatlichen Immunitätsausweises längst verworfen ist, machen nun verschiedene Unternehmen klar, dass sie Dienstleistungen nur noch an Kunden erbringen wollen, die geimpft sind oder wenigstens einen negativen Corona-Test aufweisen. Insbesondere Airlines denken über derartige Modelle nach, denkbar ist dies aber auch für Großveranstaltungen oder die Personenbeförderung am Boden.

Die Sorge vor einem "Impfprivileg durch die Hintertür" ist deshalb bei manchen groß - und auch die Parteien der Großen Koalition denken nun darüber nach, wie damit umzugehen sein soll. So wolle man verhindern, dass es zu ungerechtfertigten Gleichbehandlungen komme, etwa in denen man gegen entsprechende Passagen in den i.d.R. vertragsgestaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeht.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-12/corona-impfung-privilegien-geimpfte-coronavirus-verbot
 Ja21,4%  (3)
 eher ja21,4%  (3)
 eher nein7,1%  (1)
 Nein7,1%  (1)
 Diskussion28,6%  (4)
 Bimbes14,3%  (2)
 
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Von:  Kreuzeiche  28.12.2020 21:24 Uhr
Ist die CDU/CSU-Fraktion noch konservativ?
Der eine sagt, die CDU ist inzwischen links. Der andere sagt, man muss mit der Zeit gehen. Der dritte sagt, die CDU/CSU ist dieselbe geblieben. Und der vierte sagt, die AfD ist die CDU/CSU von 1980.
 Ja klar, denn...15,8%  (3)
 Nur noch in Teilen, da...26,3%  (5)
 Ich kann das nicht bewerten.5,3%  (1)
 Nein, obwohl...10,5%  (2)
 Nein, nicht mehr, weil...15,8%  (3)
 Diskussion10,5%  (2)
 Bimbes15,8%  (3)
 
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Von:  Spreu&Weizen  28.12.2020 20:23 Uhr
Leben wir gerade in einer Zeit, in der der Kapitalismus die Demokratie fallenlässt?
Einfach mal drüber nachdenken...
 Ja, das ist offensichtlich.22,2%  (4)
 Es macht zumindest den Eindruck.0,0%  (0)
 Vielleicht...22,2%  (4)
 Nein, das denke ich eher nicht.16,7%  (3)
 Nein, das ist nicht so.16,7%  (3)
 Für die Beantwortung der Frage fehlen mir sämtliche Definitionen!11,1%  (2)
 Mir egal.0,0%  (0)
 Bimbes11,1%  (2)
 
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Von:  ratio legis  28.12.2020 20:22 Uhr
Sollte der "Palandt" - der deutsche Standardkommentar zum BGB - umbenannt werden?
Der "Palandt" ist der deutsche Standardkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch schlechthin - vor allem in Rechtsprechung und Zivilrechtspraxis wird das Werk wie kein anderes genutzt und geschätzt, weil es relativ kompakt einen schnellen Überblick über den Rechtsstoff und Rechtsprechungsentwicklung gibt.

Doch der Name "Palandt" ist seit einigen Jahren hochumstritten, da der Begründer des Kommentars, der nunmehr in die 80. Auflage geht, ein hoher NS-Funktionär war: Gefördert vom NS-Richter Freisler wurde Palandt zunächst Chef des Reichsjustizprüfungsamtes, später zum Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium.

Seit 2017 fordert deshalb eine entsprechende Initiative, den Kommentar umzubenennen - das deutsche Standardwerk des bürgerlichen Rechts sollte nicht mehr mit dem Namen eines überzeugten Nazis geschmückt werden.

Dafür sprechen könnte auch die Entstehungsgeschichte: Denn Palandt war weder Erstherausgeber des Kommentars, noch hat er jemals einen einzigen § für das Werk kommentiert - sein Name wurde nur aus Vermarktungsgründen titelgebend.

https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Palandt
 Ja16,7%  (2)
 eher ja0,0%  (0)
 eher nein8,3%  (1)
 Nein25,0%  (3)
 Diskussion8,3%  (1)
 Bimbes41,7%  (5)
 
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