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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Desertsky  11.04.2021 11:24 Uhr
Bist du für oder gegen nächtliche Ausgangssperren?
Stand: 10.04.2021 17:25 Uhr
Wie diese "verbindlichen Maßnahmen" aussehen sollen, hat der Bund auch bereits formuliert. Vorgesehen sind unter anderem strikte Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren: Geschäfte - bis auf die des täglichen Bedarfs - müssen schließen. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Und: Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten eine Ausgangssperre greifen. Draußen aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die "begründete Ausnahmen" geltend machen können - etwa Notfälle oder zwingende berufliche Gründe.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/corona-lockdown-bund-laender-103.html
 Ich bin für nächtliche Ausgangssperren, weil...0,0%  (0)
 Ich bin gegen nächtliche Ausgangssperren, weil...53,8%  (7)
 Was bringt so etwas?15,4%  (2)
 Das sehe ich differenzierter.15,4%  (2)
 Ich weiß nicht so recht/unentschlossen0,0%  (0)
 Diskussion7,7%  (1)
 Bimbes/mir ist das so was von egal/Desinteresse7,7%  (1)
 
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Von:  ratio legis  11.04.2021 11:08 Uhr
Taugt Sputnik V wirklich als Hoffnungsträger für eine schnelle Impfkampagne?
Der Impfstoff zur Immunisierung gegen Sars CoV 2 ist derzeit ausgesprochen knapp - und mit AstraZeneca wird ein wichtiger Pfeiler der Impfkampagne derzeit aufgrund von Gesundheitsrisiken nur teilweise verimpft. Auch bei dol hört man in diesem Zusammenhang reflexartig, dass ja sogar Sputnik V ein besserer Impfstoff sei, der dringend sofort zugelassen werden müsse.

Doch gewisse Zweifel scheinen angezeigt zu sein, in der Slowakei wurde eine Impfstoffcharge zurückgewiesen, weil sie technisch nicht dem versprochenen Impfstoff entspreche. Allerdings fällt dieses Ereignis zusammen mit einer hiesigen Regierungskrise ausgelöst durch eben jenes Vakzin: Der Regierungschef der Slowakei bestellte entgegen der Vereinbarung der Regierungsparteien eigenmächtig und musste deshalb sogar zurücktreten.

Zweifel scheinen aber auch unabhängig von den Entwicklungen in der Slowakei angebracht - denn offenbar liegen der EMA noch immer nicht die notwendigen Daten zur Zulassungsprüfung vor, über wesentliche Fragen der Entwicklung schweigen sich die Entwickler von Sputnik V nach wie vor aus.

Auch unser Nachbarland Österreich - eigentlich gewillt, den Impfstoff aus Russland zu bestellen - hat ähnliche Probleme: Es werden schlicht nicht hinreichend Daten zur Prüfung bereitgestellt. Es fragt sich: Warum?

https://www.derstandard.de/story/2000125659318/sputnik-v-sorgt-in-europa-fuer-optimismus-und-fuer-koepferollen
 Ja15,4%  (2)
 eher ja 23,1%  (3)
 eher nein 7,7%  (1)
 Nein 15,4%  (2)
 Diskussion30,8%  (4)
 Bimbes 7,7%  (1)
 
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Von:  Anteros  11.04.2021 11:04 Uhr
Auf dem AfD-Parteitag in Dresden wurde beschlossen "soldatisches Liedgut und soldatisches Brauchtum" zu stärken - braucht die Bundeswehr das?
Die Frankfurter Rundschau bringt diesen jetzt eingefügten Passus des Wahlkampfprogramms der AfD in ihren Titel und schreibt weiter:

Mit einer deutlichen Absage an die EU und einem Bekenntnis zu den Traditionen der deutschen Militärgeschichte will die AfD Wähler nun locken. In ihr Programm für die Bundestagswahl 2021 am 26. September fügten die Delegierten auf einem Parteitag in Dresden am Samstagabend (10.04.2021) den Passus ein: „Die Bundeswehr soll wieder einen starken Korpsgeist, ihre Traditionen und deutsche Werte pflegen. Die Tugenden des Soldaten sind Ehre, Treue, Kameradschaft und Tapferkeit. Die Bundeswehr muss die besten Traditionen der deutschen Militärgeschichte leben. Sie helfen, soldatische Haltung und Tugenden – auch in der Öffentlichkeit – zu manifestieren. Militärisches Liedgut und Brauchtum sind Teil davon.“

Quelle:
https://www.fr.de/politik/afd-parteitag-bundestagswahl
-2021-meuthen-weidel-corona-eu-bundeswehr-rechtspopulismus
-deutschland-news-90403942.html
 Ja - absolut - Vorwärts AfD26,7%  (4)
 Ja - eher schon0,0%  (0)
 Ich bin mir da nicht sicher0,0%  (0)
 Nein - eher nicht13,3%  (2)
 Nein - die Bundeswehr braucht Vieles, aber bestimmt keine Stärkung von Brauchtum und Liedgut33,3%  (5)
 Ich möchte darüber diskutieren6,7%  (1)
 Ich möchte ein schönes Marschlied anstimmen und Bimbes-Sold kassieren20,0%  (3)
 
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Von:  Kreuzeiche  10.04.2021 22:41 Uhr
Kannst Du dir Dwayne "The Rock" Johnson als Präsident der USA vorstellen?
"Er wäre nicht der erste Schauspieler im mächtigsten Amt der Welt: In einer Umfrage wünschen sich fast die Hälfte der befragten Amerikaner Dwayne "The Rock" Johnson als nächsten US-Präsidenten. Der 48-Jährige nimmts mit Humor - dabei zeigt er sich nicht uninteressiert an dem Amt..."

https://www.n-tv.de/leute/The-Rock-als-naechster-US-Praesident-article22481814.html
 Ja klar23,1%  (3)
 Neutral15,4%  (2)
 Nein, das passt nicht38,5%  (5)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes23,1%  (3)
 
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Von:  ratio legis  10.04.2021 19:44 Uhr
Findest du das im Hintergrund geschilderte Verhalten von Fahrerin und Beifahrerin angemessen?
In Berlin musste die Polizei heute eine Autofensterscheibe einschlagen, um eine verdachtsbezogene Verkehrskontrolle durchzusetzen. Eine Frau war mit ihrer Tochter im Pkw unterwegs und fuhr verkehrswidrig auf den hierfür nicht freigegebenen Pariser Platz bis vor das Brandenburger Tor. Die Berliner Polizei merkte dies und bat deshalb um Vorlage von Papieren. Dies verweigerte die Fahrerin mit dem Verweis, es sei nicht klar, warum sie sich ausweisen solle. Daraufhin begann die Tochter und Beifahrerin, das Geschehen zu filmen. Weil die Fahrerin sich bis zuletzt weigerte, sich auszuweisen, musste die Berliner Rechtsprechung eingreifen - ein Richter ordnete Zwangsmaßnahmen zur Öffnung des Fahrzeuges an. Zu diesem Zweck wurde eine Fensterscheibe des Autos eingeschlagen.

Gegen die handelnden Frauen wurde nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das OWiG, die StVO und das PauswG. Doch nicht genug - auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kommt auf die beiden zu, denn das Filmen gegen den Willen der Gefilmten begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB, also der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

https://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/polizei-muss-scheibe-einschlagen-weil-autofahrerin-kontrolle-verweigert-17286813.html
 Ja17,6%  (3)
 eher ja 0,0%  (0)
 eher nein 5,9%  (1)
 Nein 47,1%  (8)
 Diskussion17,6%  (3)
 Bimbes 11,8%  (2)
 
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