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Fragenübersicht Befürwortest Du eine deutliche Erweiterung der Kapazität (Buchstabenmenge) für die Verteidigung/Stellungnahme in den SG-Prozessen?
Anfang-2021 - 40 / 70 Meinungen+20Ende
20
12.03.2018 09:04 Uhr
Eine freundliche Bitte:

Alpenkänguru - trage etwas zum Thema bei - oder troll Dich in irgendein Alpental.
12.03.2018 09:05 Uhr
Wie hoch war die Zeichenanzahl bei einer Verteidigung. Das fehlt als Hintergrund irgendwo.
12.03.2018 09:06 Uhr
Zitat:
Nachdem es kein Verbot gibt über eine Anklage vor Freischaltung zu sprechen, könntest Du die Anzeige hier posten, dann könnte man sich darüber auch unterhalten, ob gerechtfertigt oder nicht.


Wieso sollte ich das in einer Umfrage tun, die sich darum dreht, dass es mehr Platz für Stellungnahmen geben soll? Könntest Du mir Deine wenig nachvollziehbaren Gedankengänge hinsichtlich der Fragestellung dieser Umfrage in Verbindung mit einer Konkretisierung meiner Anklage erläutern, ohne gleich wieder in unverständliches Alpenkänguru-Austro-Kauderwelsch zu verfallen, oder synapsenschaltungsfremde Bezüge herzustellen?
12.03.2018 09:07 Uhr
Zitat:
Wie hoch war die Zeichenanzahl bei einer Verteidigung. Das fehlt als Hintergrund irgendwo.


Scheißegal - ist zu wenig Platz - und gut ist - ich glaube es sind 1450 Zeichen oder so...
12.03.2018 09:09 Uhr
Ist mir im Grunde egal, obwohl es mir kurz und knackig besser gefällt, sicherlich auch der Mehrheit der Jury.
12.03.2018 09:10 Uhr
Zitat:
Ist mir im Grunde egal, obwohl es mir kurz und knackig besser gefällt, sicherlich auch der Mehrheit der Jury.


Kann man auch haben:

Die Anklage ist substanzlos!
12.03.2018 09:13 Uhr
Zitat:
Ist mir im Grunde egal, obwohl es mir kurz und knackig besser gefällt, sicherlich auch der Mehrheit der Jury.


Gerade wenn mehrere Punkte angeklagt sind, kann man nicht einfach schreiben:

Ne - ist nicht so- ich bin unschuldig


Das ist realitätsfremd. Der Angeklagte ist zur Herstellung der Plausibilität seiner Verteidigung oft gezwungen auf Zusammenhänge zu verweisen, Zitate zu bringen etc. - und da ist dann der Platz schnell aufgebraucht.

12.03.2018 09:17 Uhr
Wenn ich 1450 Zeichen nehme, so ist das etwas mehr als eine halbe a4 Seite bei einer 12 Schrift.

Das reicht doch allemal. Zudem man auch in der Lage sein sollte, Inhalte zu kürzen und ohne Sinnverlust zu kürzen.

Ich will Dir ja nicht helfen, wenn Du es einfach nicht schaffst

* PDF als Download über einen Link
* Ein Bild als Screenshoot und auf flickr und Seite für Seite reinstellen. (kann man über die Url auch nicht rausfinden, wer Du bist, selbst bei Klarnamenaccount)

Natürlich eine Quelle suchen, welche Deinen Namen nicht preisgibt.

Und schon umgehst Du die Beschränkung:

Ich bin leider nicht in der Lage aufgrund der Anklage in der gewünschten kurzen Form zu antworten.

Daher bitte folgenden Link ansehen:

www.fc-koeln.de/anterosverteidigung.pdf

oder eben

farmxy.staticflickr.com7/8615/4053343_0feueuf.jpg (erfundene url)







Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.03.2018 09:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.03.2018 09:17 Uhr
@Alpenkänguru

Zitat:
Du suchst immer irgendwelche Schuldigen und Verdächtigen.


Bei der Opferstilisierung bist du auch immer gut dabei. Steine, Glashaus usw...
12.03.2018 09:20 Uhr
Zitat:
Ich will Dir ja nicht helfen, wenn Du es einfach nicht schaffst


Da versucht jetzt echt der Blinde dem Lahmen die Farben zu erklären - ich fasse es nicht.
12.03.2018 09:21 Uhr
@Anteros

Immerhin habe ich Dir eine Option geboten, wie Du Dir helfen kannst.

Das ist zumindest mal im Sinne der Umfrage würde ich sagen.
12.03.2018 09:23 Uhr
@Anteros

Ich kenne die Anklage jetzt nicht, aber die Zielrichtung dürfte klar sein - man will sticheln.
12.03.2018 09:26 Uhr
Und bei Flickr immer bei bbc-code auf den Img zusammenstutzen, sonst wandert der Account(vllt doch Klarname mit)
12.03.2018 09:27 Uhr
Zitat:
Immerhin habe ich Dir eine Option geboten, wie Du Dir helfen kannst.

Das ist zumindest mal im Sinne der Umfrage würde ich sagen.


Ich bin ja nicht völlig dämlich, Alpenkänguru. Ich schrieb die vollständige Stellungnahme auf mein Dol-Profil - da braucht es nicht mal eine PDF-Erstellung.
12.03.2018 09:50 Uhr
Um mal zurück zur Frage zu kommen: Ich denke eine sehr, sehr lange Ausführung des Angeklagten wird auch schnell zu langatmig für die Jury.

Ich habe zwar keine Ahnung wie viele Zeichen man zur Verteidigung hat, habe aber als Juror auch schon längere Verteidigungen gelesen.

Viel zu wenig Zeichen können es, aus meiner Sicht, nicht sein.
12.03.2018 09:51 Uhr
Zitat:
Viel zu wenig Zeichen können es, aus meiner Sicht, nicht sein.


Wenn nur ein Punkt angeklagt wird, hast Du Recht. Im vorliegenden Fall geht es um drei Anklagepunkte auf die separat Bezug genommen werden müsste um sich qualifiziert zu verteidigen. Da ist - vorausgesetzt man müsste zur Zusammenhangsdarstellung auch noch Zitate bringen - der Platz sehr schnell ausgeschöpft.
12.03.2018 09:53 Uhr
Als Ankläger scheint man neuerdings die Strategie verfolgen zu wollen:

Packe möglichst viele Anklagepunkte zusammenhanglos in die Anzeige. Dann wird es für den Angeklagten schwer sich in einer einzigen Bezugnahme und Entgegnung entlastend zu äußern. Geschickter Schachzug - allerdings auch gepaart mit einer gewissen Niedertracht.
12.03.2018 09:55 Uhr
@Anteros

Es gab hier schon Anklagen mit 8-10 Belegen. Warum aber auch nicht, wenn man ein gewisses Verhaltensschema aufzeigen möchte.
12.03.2018 09:59 Uhr
In der Kürze liegt die Würze.
12.03.2018 10:02 Uhr
Zitat:
In der Kürze liegt die Würze.


Hm, Poz sinnierte doch von Standgerichten. Wie wäre es dann mit Dir und Alpenkänguru gemeinsam und öffentlichkeitswirksam auf dem dol-Marktplatz?
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