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Fragenübersicht Befürwortest Du eine deutliche Erweiterung der Kapazität (Buchstabenmenge) für die Verteidigung/Stellungnahme in den SG-Prozessen?
Anfang-2031 - 50 / 70 Meinungen+20Ende
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12.03.2018 09:21 Uhr
@Anteros

Immerhin habe ich Dir eine Option geboten, wie Du Dir helfen kannst.

Das ist zumindest mal im Sinne der Umfrage würde ich sagen.
12.03.2018 09:23 Uhr
@Anteros

Ich kenne die Anklage jetzt nicht, aber die Zielrichtung dürfte klar sein - man will sticheln.
12.03.2018 09:26 Uhr
Und bei Flickr immer bei bbc-code auf den Img zusammenstutzen, sonst wandert der Account(vllt doch Klarname mit)
12.03.2018 09:27 Uhr
Zitat:
Immerhin habe ich Dir eine Option geboten, wie Du Dir helfen kannst.

Das ist zumindest mal im Sinne der Umfrage würde ich sagen.


Ich bin ja nicht völlig dämlich, Alpenkänguru. Ich schrieb die vollständige Stellungnahme auf mein Dol-Profil - da braucht es nicht mal eine PDF-Erstellung.
12.03.2018 09:50 Uhr
Um mal zurück zur Frage zu kommen: Ich denke eine sehr, sehr lange Ausführung des Angeklagten wird auch schnell zu langatmig für die Jury.

Ich habe zwar keine Ahnung wie viele Zeichen man zur Verteidigung hat, habe aber als Juror auch schon längere Verteidigungen gelesen.

Viel zu wenig Zeichen können es, aus meiner Sicht, nicht sein.
12.03.2018 09:51 Uhr
Zitat:
Viel zu wenig Zeichen können es, aus meiner Sicht, nicht sein.


Wenn nur ein Punkt angeklagt wird, hast Du Recht. Im vorliegenden Fall geht es um drei Anklagepunkte auf die separat Bezug genommen werden müsste um sich qualifiziert zu verteidigen. Da ist - vorausgesetzt man müsste zur Zusammenhangsdarstellung auch noch Zitate bringen - der Platz sehr schnell ausgeschöpft.
12.03.2018 09:53 Uhr
Als Ankläger scheint man neuerdings die Strategie verfolgen zu wollen:

Packe möglichst viele Anklagepunkte zusammenhanglos in die Anzeige. Dann wird es für den Angeklagten schwer sich in einer einzigen Bezugnahme und Entgegnung entlastend zu äußern. Geschickter Schachzug - allerdings auch gepaart mit einer gewissen Niedertracht.
12.03.2018 09:55 Uhr
@Anteros

Es gab hier schon Anklagen mit 8-10 Belegen. Warum aber auch nicht, wenn man ein gewisses Verhaltensschema aufzeigen möchte.
12.03.2018 09:59 Uhr
In der Kürze liegt die Würze.
12.03.2018 10:02 Uhr
Zitat:
In der Kürze liegt die Würze.


Hm, Poz sinnierte doch von Standgerichten. Wie wäre es dann mit Dir und Alpenkänguru gemeinsam und öffentlichkeitswirksam auf dem dol-Marktplatz?
12.03.2018 10:03 Uhr
@Schalke04

Zudem die Auswahl der Juroren auch mit mit der Aktivität und dem online sein zu tun hat (auch wenn die Kriterien geheim sind, auf das läuft es wohl raus).

Somit in der Restcommunity sowieso jeder mehr oder minder eh dabei war und das gesehen hat.

Da genügen 3 Sätze.

Zitat:
Sehe Anklage als verfehlt an und von persönlichen Motiven getrieben. Bitte um Freispruch. Danke.


Wer in seiner Verteidigung zum Gegenangriff übergeht, der muss den Eindruck erwecken, dass er selbst genug Dreck am Stecken hat.
12.03.2018 10:04 Uhr
Zitat:
Wie wäre es dann mit Dir und Alpenkänguru gemeinsam und öffentlichkeitswirksam auf dem dol-Marktplatz?
Was genau? Du redest in Rätseln.
12.03.2018 10:05 Uhr
@Schalke04

Ich glaube, er lebt noch im tiefsten Mittelalter, wo neben dem Galgen am Marktplatz öffentlich verhandelt wurde.
12.03.2018 10:06 Uhr
Guck, Onkel Schalke und Opa Herbert sind wieder online und schon fühlt es sich wieder stark, das kleine hinterlistige Känguru.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.03.2018 10:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.03.2018 10:08 Uhr
Zitat:
2) "Burn in Hell" - ist eine satirische Spiegelung der Plakate, die immer am CSD-Wegesrand von bibeltreuen Fanatikern hochgehalten werden um Schwule und Lesben in die Hölle zu wünschen.

Diese "Spiegelung" richtet sich ausschließlich an menschenfeindlich argumentierende Schwulenhasser. Wenn der anklagende Account schlüssig darlegt, dass er gar kein Schwulenhasser ist, dann kann sich das "Burn in Hell" überhaupt nicht auf ihn beziehen. Insofern kann er es auch nicht gegen mich als Anklagepunkt verwenden


Man ist der Angeklagte, aber der Andere soll seine Unschuld belegen, dass er nicht zu dieser angesprochenen Zielgruppe gehört.

Das angebliche Opferlamm der Homophoben, erscheint mir doch ein böser Wolf zu sein.
12.03.2018 10:08 Uhr
Zitat:
Wer in seiner Verteidigung zum Gegenangriff übergeht, der muss den Eindruck erwecken, dass er selbst genug Dreck am Stecken hat.
Dieser Text den Rata auf sein Profil gestellt hat, der geht meiner Meinung nach auch komplett am Thema "Verteidigung auf eine Anzeige" vorbei. Es ist eigentlich nur ein wildes Gehaue in die Richtung von Alpenkänguru. Da er aber, wie er schreibt, nicht der Ankläger ist, ist dieser gesamte Text doch völlig am Thema vorbei geschrieben.
Im Sinne der Umfrage also: lieber ein kurzer Text als Verteidigung als ein langer Text als Zusammenfassung seiner Ablehnung gegen einen Mitspieler.
12.03.2018 10:08 Uhr
Zitat:
Guck, Onkel Schalke und Opa Herbert sind wieder online und schon fühlt es sich wieder stark, das kleine hinterlistige Känguru.


An die heterosexuellen "großen Jungs" traut sich das Känguru aber nicht ran - nur an die vermeintlich "schwachen Schwulen" - ein Markenzeichen des Österreichers.
12.03.2018 10:09 Uhr
@Anteros

Auch wenn es schwer fällt, ist auch die Frage, ob eine zu lange Verteidigung nicht "Perlen vor die Säue" wäre. Du invesierst Ärger und Zeit in eine Sache, die sich aus meiner Sicht nicht lohnt.

Etwas off-topic, aber vielleicht ganz passig zur Thematik als Ganzem. Die Doliquette ist ja recht eindeutig und auch Maßstab der Moderation, ich verweise hier auf Nr. 2:

Zitat:
Äußerungen, die rassistisch, antisemitisch Gewalt verherrlichend und/oder diskriminierend sind, gehören nicht hierher. Sie können unter Umständen dazu führen, dass ein Spieler wegen solcher Äußerungen gesperrt wird und nicht mehr an dol2day teilnehmen darf. Dies gilt im übrigen auch für Äußerungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung/das Grundgesetz richten.


Sowas wird also i.d.R. gelöscht. Was mich massiv stört, dass man gegen solche Äußerungen nicht anderes vorgehen kann oder nicht anders vorgegangen wird, denn eine Löschung oder eine Schreibsperre sind keine nachhaltigen Maßnahmen, eine Verwarnung oder Ermahnung schon. Wenn man so etwas allerdings vor das Schiedsgericht bringen würde (habe ich früher mal gemacht), müsste man diese Diskriminierungen dol-öffentlich widerkäuen, was aus meiner Sicht nicht zielführend sein kann. Darum habe ich mal eine Redax-seitige Verwarnung für wiederholtes Fehlverhalten vorgeschlagen. Anders kommt man dem meiner Meinung nach nicht bei. Und es ist leider eine Tatsache, dass bestimmte Accounts sich hier einen Spaß daraus machen, mit menschenfeindlichen, herabwürdigenden und diskriminierenden Äußerungen zu kokettieren.

Was nicht sein darf, dass hier bei Dol verbal gleiches mit gleichem vergolten wird und die Diskussionskultur über den Deister geht.
12.03.2018 10:11 Uhr
Zitat:
Da er aber, wie er schreibt, nicht der Ankläger ist, ist dieser gesamte Text doch völlig am Thema vorbei geschrieben.
Im Sinne der Umfrage also: lieber ein kurzer Text als Verteidigung als ein langer Text als Zusammenfassung seiner Ablehnung gegen einen Mitspieler.


Vielleicht hat der Ankläger ja nicht beachtet, dass es, wenn es um persönliche Injurien geht, es eben nicht ausreicht nur den Reiter zu nennen - das beleidigte Ross muss dann auch konkretisiert werden. Allerdings ist es genauso möglich, dass der Ankläger die Bezugnahme auf Alpenkänguru ins Kalkül zog um eine Nebelkerze in die Jury zu werfen.

Sei es, wie es ist. Die ganze Anzeige ist eigentlich in ihrer Konkretisierung viel zu ungenau, substanzlos und offenbart in der Argumentation viel zu viele Widerprüche.
12.03.2018 10:14 Uhr
Zitat:
Allerdings ist es genauso möglich, dass der Ankläger die Bezugnahme auf Alpenkänguru ins Kalkül zog um eine Nebelkerze in die Jury zu werfen.
Vielleicht ist es aber auch einfach nur so, dass der Ankläger nicht taktisch vorgegangen ist, sondern dass sich der Ankläger von Dir beleidigt gefühlt hat. Wäre doch denkbar, oder?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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